Landesbeirat legt Gesetzentwurf zur Gleichstellung vor

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Landesteilhabebeirat Bremen
Landesteilhabebeirat Bremen
Bild: Büro des LB Bremen

Bremen (kobinet) Mit der Verabschiedung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen hat der Senat den Landesteilhabebeirat eingerichtet. In dem Gremium findet ein direkter Dialog zwischen Verwaltung auf der einen und behinderten Menschen und deren Vertretungen auf der anderen Seite statt. Nun hat der Beirat einen Vorschlag zur Novelle des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes erarbeitet und beschlossen.

Aufgabe des Landesteilhabebeirats soll nach dem Senatsbeschluss die Begleitung der Umsetzung der mehr als 200 im Aktionsplan genannten Maßnahmen sein. Neben der kritischen Begleitung, nimmt der Landesteilhabebeirat aber auch regelmäßig zu aktuellen behindertenpolitischen Themen Stellung. Für die Vergangenheit sind hier die Übernahme von Dolmetscherkosten für behinderte MigrantInnen sowie die Weiterentwicklung der Psychiatrie im Land Bremen hervorzuheben. Vorsitzender des Landesteilhabebeirats ist der Landesbehindertenbeauftragte, Dr. Joachim Steinbrück.

Beirat erarbeitet Vorschlag zur Novelle des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes

Das Ziel des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) ist es, Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Viele Lebensbereiche sind durch das Gesetz erfasst, das sich an die staatlichen Stellen des Landes Bremen sowie seiner beiden Stadtgemeinden richtet. Es regelt unter anderem das Recht behinderter Menschen auf Gebärdensprache oder die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Mit Verabschiedung des Landesaktionsplans wurde vereinbart, dass das Behindertengleichstellungsgesetz überarbeitet werden soll. Um sich aktiv an seiner Weiterentwicklung zu beteiligen, hat der Landesteilhabebeirat Mitte 2015 eine Unterarbeitsgruppe eingerichtet. In seiner 6. Sitzung am 1. Juni 2016 hat das Gremium nun einen Beschluss sowie einen Vorschlag zur Novelle des BremBGG verabschiedet.

Bremen sollte sich nicht auf das Bundesgesetz beziehen sondern eigene Maßstäbe setzen

Im Mai wurde das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes durch den Bundestag verabschiedet. Viel Kritik musste die Bundesregierung dafür einstecken, dass das überarbeitete Gesetz weiterhin private Anbieter nicht einbezieht. Dies bedeutet, dass Gaststätten, Restaurants oder Kinos auch weiterhin keinen Zugang für Menschen im Rollstuhl ermöglichen müssen. Die Unterarbeitsgruppe des Landesteilhabebeirats hat diese Thematik ebenfalls aufgegriffen und fordert in seinem Entwurf, im Bundesland Bremen gleichwohl private Rechtsträger in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen und damit einen Paradigmenwechsel einzuläuten.

Neben der Einbeziehung von privaten Rechtsträgern sollen nach Auffassung des Beirats mit der Überarbeitung auch die besonderen Belange behinderter Kinder berücksichtigt sowie eine Regelung zum Rechtsanspruch auf Leichte Sprache aufgenommen werden. Diese rückt in Deutschland immer mehr ins öffentliche Bewusstsein. Immer mehr Internetauftritte, Broschüren und Flyer werden in Leichter Sprache gestaltet. Neben Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, kommt die Leichte Sprache auch vielen älteren Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund zugute.

Abschließend fordert der Landesteilhabebeirat die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie den Senat der Freien Hansestadt Bremen auf, den Entwurf eines Überarbeiteten Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes bis spätestens zum 31. Oktober 2016 der Bremischen Bürgerschaft vorzulegen. "Eine Überarbeitung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetztes halte ich für dringend geboten. Das Gesetz ist mehr als zehn Jahre alt und muss an einigen Stellen erneuert und weiterentwickelt werden. Hierbei müssen vor allem auch die Anforderungen aus der Behindertenrechtskonvention erfüllt werden. Und ich hoffe, dass wir ein gutes Gesetz bekommen, das auf unserem Entwurf basiert", erklärt Joachim Steinbrück, Bremens Behindertenbeauftragter und Vorsitzender des Landesteilhabebeirats.

Den Beschluss sowie den Vorschlag zur Novelle des BremBGG gibt's unter http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.12194.de