In Werkstätten bleibt im Wesentlichen alles beim Alten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Dr. Sabine Wendt
Dr. Sabine Wendt
Bild: Dr. Sabine Wendt

Marburg/Lahn (kobinet) Dr. jur Sabine Wendt ist Rechtsanwältin und Expertin für Rechtsfragen von Werkstattbeschäftigten. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit ihr über die Auswirkungen des derzeitigen Gesetzentwurfs zum Bundesteilhabegesetz auf behinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.

kobinbet-nachrichten: Frau Wendt, als ehemalige Rechtsreferentin für Werkstattfragen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe haben Sie sich mehr als 30 Jahre mit dem Werkstättenrecht beschäftigt. Was bringen die derzeitigen Pläne für das Bundesteilhabegesetz für Werkstattbeschäftigte?

Dr. Sabine Wendt: Der Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ernst meinen. Es bleibt im Wesentlichen alles beim Alten: Statt Arbeitnehmerrechten und Mindestlohn bleibt das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis erhalten, und wird sogar auf "andere Anbieter" als anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen ausgedehnt. Die Bundesregierung verhöhnt die Werkstattbeschäftigen, wenn sie den Hungerlohn von 181 Euro monatlich "auskömmlich" nennt. Es bleibt dabei, dass die Werkstattbeschäftigten den Kopf für eine Misswirtschaft der Werkstatt hinhalten müssen, da sie nur dann bezahlt werden, wenn nach Abzug aller Unkosten etwas für sie aus dem Arbeitsergebnis übrig bleibt.

International steht das deutsche Werkstattsystem als menschenrechtswidrig in der Kritik: Der Fachausschuss zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention hat 2015 Deutschland empfohlen, Schritte zur Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen einzuleiten. Die Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte verlangt in einer aktuellen Stellungnahme "Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen, warum wir über die Zukunft der Werkstätten sprechen müssen" eine Diskussion über eine Brückenfunktion der Werkstätten für behinderte Menschen für einen Arbeitsmarkt ohne Segregation.

kobinet-nachrichten: Warum gibt es diese Diskussion nicht?

Dr. Sabine Wendt: Schuld ist die starke Lobby derjenigen, die an dem Erhalt des bisherigen Systems verdienen: Das sind zunächst die vielen tausend Beschäftigten der freien Wohlfahrtspflege in Werkstätten für behinderte Menschen, die auch in der Gewerkschaft Ver.di verhindern, dass der Beschluss des Gewerkschaftstags 2015 zum Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen vorangetrieben wird, den kennt kaum jemand. Auch die Wirtschaft verdient an dem Niedriglohnsystem der Werkstätten für behinderte Menschen bestens und kann sich damit von der Beschäftigung Schwerbehinderter freikaufen. Bei den zuständigen Reha-Trägern und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es ebenfalls ein Interesse am Systemerhalt: ein billiger Sonderarbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen verhindert, dass über Leiharbeit und Werkverträge als Grundlage für prekäre Arbeitsverhältnisse auch für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte nachgedacht werden muss. Dieses Zwei-Klassen-Arbeitsrecht ist menschenrechtswidrig, wie die Monitoring-Stelle zu Recht feststellt.

kobinet-nachrichten: Wie kann die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Bereich voran gebracht werden?

Dr. Sabine Wendt: Auf politischer Ebene ist es nur die LINKE, die ohne wenn und aber die Einhaltung fordert, und durch eine große Anfrage im letzten Jahr auch den Arbeitnehmerstatus und den Mindestlohn für Werkstattbechäftigte gefordert hat. Die Grünen drücken sich da vor einer offenen Positionierung, von den Regierungsparteien ganz zu schweigen. Ich hoffe auf mehr Interesse bei Ver.di, wenn es gelingt, die Zahl der organisierten behinderten Werkstattbeschäftigten zu stärken. Die Gewerkschaften sind schließlich diejenige gesellschaftliche Kraft, die sich an erster Stelle gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt zur Wehr setzen muss.
Schon heute ließe sich viel erreichen, wenn langjährig auf Außenarbeitsplätzen Beschäftigte einfach mal die Feststellung ihrer Arbeitnehmereigenschaft mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz gerichtlich durchsetzen würden. Man denke nur an die wachsende Zahl der psychisch Kranken in Werkstätten für behinderte Menschen, die es bisher widerspruchslos hinnehmen, dass sie mit dem Eintritt in die Werkstatt ihren bisherigen Arbeitnehmerstatus verlieren.

kobinet-nachrichten: Ist nicht wenigestens das Budget für Arbeit im Bundesteilhabegesetz ein Fortschritt?

Dr. Sabine Wendt: So lange das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis fortbesteht, ist das für Arbeitgeber die erste Wahl, und entwertet das Budget für Arbeit, das einen Arbeitnehmerstatus verlangt. Das zeigt sich in allen Bundesländern, in denen es schon seit Jahren besteht: Die Außenarbeitsplätze expandieren auch dort, ein Überwechseln in das Budget für Arbeit findet so gut wie nicht statt. Sonst entgeht den Werkstätten für behinderte Menschen als auch der Wirtschaft der damit erzielte Verdienst. Die Betroffenen wehren sich nicht einmal dagegen, dass die Werkstätten ihnen nicht den von dem Arbeitgeber an sie gezahlten Lohn vollumfänglich auszahlen, sondern begnügen sich mit dem Rest aus dem Arbeitsergebnis, dem ihre Löhne zugeschlagen werden. Das wäre eine Aufgabe der Werkstatträte, das mal zu ändern. An der Unterstützten Beschäftigung, die mit nur ca. 5.000 Teilnehmern vor sich hin dümpelt, zeigt sich ebenso wie bei dem Budget für Arbeit, dass nur Neueinsteiger dieses Instrument nutzen. Wer im System Werkstatt drin ist, kommt nur schwer wieder raus, weil die Verantwortlichen daran kein wirkliches Intersse haben. Das habe ich bei meiner langjährigen Beschäftigung mit diesem Thema immer wieder erfahren. Es ist wie überall im Leben, nur wenn die selbst Betroffenen sich wehren, ändert sich etwas.

Lesermeinungen zu “In Werkstätten bleibt im Wesentlichen alles beim Alten” (9)

Von Madevihotepa82

Der Clou jener Werkstätten ist, das die Beschäftigten IHR KAPITAL sind, immerhin finanzieren sich die Angestellten durch die Tagessätze, die sie für jeden pro Kopf erhalten. Im Eingangsverfahren des sogt. BBB sind es, unabhängig, was wer sonst noch erhält – bis zu 1.300€, dann im Arbeitsbereich, der ja erst nach 27 Monaten (!!) anfängt, sind es „nur“ noch 800-900€ pro Kopf. http://efiberlin.h2cl.de/wfbm.html (Die Angestellten, haben selbstverständlich Arbeitsverträge, können sich gewerkschaftlich organisieren und erhalten ein festes Gehalt. Letzteres wird aus den „Tagessätzen“ finanziert, die der Werkstatt „pro Beschäftigten“ zufließen. Es ist also unabhängig von der Produktivität, aber sehr abhängig von der Anzahl der „Beschäftigten“.) Und hierbei sollte ich nicht unerwähnt lassen, das die Beschäftigten sich gesetzlich sogar – man glaubt es ja kaum, aber ist`s eine Tatsache – nicht als Gewerkschaft organisieren dürfen. So wie ich das sehe, haben wir einen Verstoß gegen geltendes Menschenrecht.
Dies bedeutet, wenn jemand – sagen wir: 157€ erhält, die Werkstatt nur 56€ bezahlt. Unglaublich, oder?, und hättet ihr`s gewusst? Ach ja, es kommt noch schlimmer…Hat jemand kein Übergangsgeld oder eine Rente bzw. Erwerbsminderungsrente, so bezieht diese (r) von der Agentur für Arbeit 63€, und im zweiten Jahr 73€, also 6€ mehr. Jeder kommende Verdienst im Arbeitsbereich wird sodann von der jeweiligen Sozialen Leistung, wie Grundsicherung als Beispiel angerechnet; gleiches gilt fürs Mittagessen. http://www.53grad-nord.com/…/newsletter2012/12-august-1.html

Von Madevihotepa82

Kontrovers ist allerdings, was das für die Zukunft der Werkstätten bedeutet. Nach jetzigem Stand werden auf absehbare Zeit einige Rahmenbedingungen weiter bestehen, die die Werkstätten in ihrer heutigen Form als Sondersystem stabilisieren. So werden die Werkstätten etwa bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand privilegiert, Unternehmen können Aufträge an sie weiterhin auf ihre Schwerbehinderten-Pflichtarbeitsplätze anrechnen, und immer noch fließen öffentliche Gelder in den Bau neuer Werkstätten.Die verantwortlichen Politiker_innen sind nicht bereit, grundsätzlich über eine Alternative zu den Werkstätten zu diskutieren, die im Einklang mit der UN-BRK steht. Aus menschenrechtlicher Perspektive sollte jedoch dringend darüber debattiert werden, wie die Werkstätten im ersten Arbeitsmarkt aufgehen könnten. Besondere Sorge bereitet, dass die Bundesregierung wiederholt erklärt hat, sie werde der Empfehlung des UN-BRK-Ausschusses, die Werkstätten schrittweise zurückzubauen, nicht folgen. Ebd.; siehe auch: Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan 2.0, siehe Anm. 12, Kap. 3.1., sowie die Antwort der Bundesregierung vom 04.02.2016 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 18/7467, S. 5.

Für Fr. Kramme: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/staatenpruefung/positionen-der-monitoring-stelle/werkstaetten/
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Von Madevihotepa82

Warum werden nicht mal die Werkstätten mehr in die Pflicht genommen? Weil die Werkstatt-Angestellten, die sich im Gegensatz zu den Beschäftigten - die ja nur einen Arbeitnehmer "ähnlichen" Wesens-Status besitzen - gewerkschaftlich organisieren dürfen und aus dem Tariflohn bezahlt werden und überdies eine Lobby bei der Ministerin Nahles inne haben? Ich empfinde das alles und mehr - was dort praktiziert wird, als Riesengroße Sauerei. Denn schlimm genug, das dieses u.a. brisante Thema nicht breiter in der Öffentlichkeit diskutiert wird, noch drastischer scheint es, wenn man sich klar macht, das die meisten nicht einmal 3€ die Stunde erhalten und Ihnen entsprechende, also freiheitlich garantierte Rechte vorenthalten werden. Denn streiken dürfen sie - gesetzlich sogar (!) niemals; dieses elementare Rechte wird Ihnen verweigert, weil man ernsthaft der Ansicht ist, jene dort tätigen Menschen wären ja nur "Ähnliche" Arbeiter. (Hierbei handele es szg. um ein angeblich Rehabilitationsmaßnahme) Natürlich sollte ich hierbei stark differenzieren, doch faktisch findet kaum irgendwo in diesen Werkstätten eine gelebte Inklusion statt; höchstens im Geldbeutel der Angestellten. Denn die Produktivität ist unerheblich, wichtig ist lediglich die Anzahl der Beschäftigten. Denn genau dadurch werden die Angestellten finanziert. Durch den Tagessatz! SIEHE meine Partei:

(Um "werkstattfähig" genannt zu werden, muss man "dauerhaft erwerbsunfähig" sein. Das wiederum muss amtsärztlich festgestellt werden. Das einzige Kriterium - ein rein medizinisches - lautet: Man darf nicht länger als 3 Stunden (genau genommen: 2 Stunden + 59 Minuten) pro Tag "arbeitsfähig" sein. Dann allerdings darf man gern ganztägig in einer WfMmB "beschäftigt" werden. Die Absurdität ist offensichtlich.
In der Werkstatt hat man einen "arbeitnehmerähnlichen Status". Es gibt einen Werkstattvertrag, keinen Arbeitsvertrag. Es gibt einen Werkstattrat, keinen Betriebsrat. Es gibt auch keine Gewerkschaft, die sich "zuständig" f

Von Lesebrille

Warum sollte man auch ändern, was sich als gute Gelddruckmaschine bewährt hat? Weil da ein paar Menschen finden, dass das eine Sauerei ist? Sorry, aber sind Werkstätten nicht neuerdings plötzlich Horte der Inklusion - zumindest nach PolitikerInnensprech??

Gerade sollen 4,1 Mio. Euro in Aussonderungssysteme gesteckt werden, die der Selbstbestimmung dienen sollen... . Es geht mit Sicherheit auch zynischer, aber es hat schon eine Qualität erreicht, die beeindruckt...!!

Von Uwe Heineker

Wie starrköpfig die Werkstatt-Strukturen sind, lässt sich auch im Umgang bzw. Reaktionen auf die "Alternativen Werkstättentage", für und von Werkstattbeschäftigte ausgerichtet, ablesen: auf der 1. Veranstaltung 1988 (!) wurde bereits die Umwandlung von Werkstätten in Integrationsbetriebe gefordert und dies auf der 3. Veranstaltung 2006 mit einer Fristsetzung bis 2016 in der "Deutzer Erklärung" ( http://www.sozialpsychiatrie-mv.de/PDF/DeutzerErklaerung.pdf ) nochmals bekräftigt - mit null Wirkung!

Von Rosa

"Die Betroffenen wehren sich nicht einmal .... Das wäre eine Aufgabe der Werkstatträte."
Das wäre m.M. nach die Aufgabe der BV Lebenshilfe. Deren Ausrichtung läuft allerdings in die gänzlich andere Richtung.
Wer soll denn die Werkstatträte in diesem Sinne informieren und unterstützen? Die weisungsgebundenen hauptamtlichen Mitarbeiter? Die Eltern? Gegen einen Vorstandsvorsitzenden, der sich den Bereich "Arbeit" auf die Fahnen geschrieben hat und in allen Gremien sitzt? Der seine Einrichtung nach jahrzehntelanger ehrenamtlichen Tätigkeit zu einer "beeindruckenden Entwicklung" gebracht hat. Der "den Teufel tun wird" (so wörtlich) in der MV das con-sens-Gutachten bzgl. Überführung der TFS in den Werkstattbereich zu diskutieren und gleichzeitig das NRW-Modell lobend hervorheben lässt. Da muss man kein Hellseher sein um zu wissen, wohin die Reise mit den noch vorhandenen TFS gehen soll. Auslaufmodelle!
Die Mitglieder/Elternschaft hat an der Thematik des BTHG wenig bzw. kein Interesse. Es soll alles bleiben wie es ist.
In diesem Sinne, liebe LH, weiter wie bisher. Dann darf man sicher auch mit weiteren Millionen für den Ausbau der Sondereinrichtungen rechnen.

Von Uwe Heineker

Frau Dr Wendt hat hier eine sehr gute und schonungslose Analyse der Werkstätten und deren festgefahrenen Strukturen aufgezeigt. Demnach erweist sich die UN Behindertenrechtskonvention - so ignoriert - als zahnloser Tiger.

Von Rosa

@Maubach

"...die eigenen Verbände, die gleichzeitig Träger der Werkstätten sind, haben alle ein Interesse am Erhalt und der Festigung dieses Werkstatt-Systems".

Das ist auch meine Überzeugung.

Und alle die eine andere Meinung vertreten, werden diskreditiert als Kritiker und ausgegrenzt.






Von Gisela Maubach

Das System wird außerdem dadurch gefestigt, indem der Entwurf des BTHG vorsieht, dass ein geringerer Teil des Werkstatt-Lohns auf die Grundsicherung angerechnet wird.

In NRW führt das dazu, dass Menschen mit schwerster geistiger Behinderung, die keinerlei Arbeit verrichten können und einen hohen Betreuungsbedarf haben, deutlich höhere Grundsicherungsleistungen erhalten, wenn sie innerhalb einer Werkstatt betreut werden als diejenigen, die eine andere Tagesstruktur wählen.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern besteht die Ungleichheit zudem darin, dass arbeitsunfähige Menschen mit Behinderung dort in Tagesförderstätten betreut werden, wo sie überhaupt keinen Lohn bekommen, so dass ein Freibetrag bei der Grundsicherung auch keine Auswirkungen hat. Das ist für diesen Personenkreis nur in NRW der Fall.

Die Erhöhung des Freibetrages bei der Grundsicherung wird also zunehmend dazu führen, dass auch in den anderen Bundesländern die Forderung nach Werkstatt-"Plätzen" für arbeitsunfähige Menschen lauter werden wird, weil es sich für diesen Personenkreis finanziell rechnet, in einer Werkstatt betreut zu werden.

Man kann es drehen und wenden wie man will - nicht nur die verantwortlichen Gesetzgeber, sondern auch die Kostenträger und die eigenen Verbände, die gleichzeitig Träger der Werkstätten sind, haben alle ein Interesse am Erhalt und der Festigung dieses Werkstatt-Systems.