Aufruf zu Nachbesserungen zum Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) Ein breites Verbändebündnis von Deutschem Behindertenrat, Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hat Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz aufgestellt. Diese bleiben für die Verbände im Interesse der Menschen mit Behinderung in Deutschland Maßstab im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Verbindung mit dem Pflegestärkungsgesetz III. Mit einem Aufruf unter dem Motto "Nachbesserungen Jetzt!" zu den Kabinettsentwürfen zum Bundesteilhabegesetz in Verbindung mit dem Pflegestärkungsgesetz III treten die Verbände gemeinsam für Verbesserungen ein.

Link zum Aufruf

Lesermeinungen zu “Aufruf zu Nachbesserungen zum Teilhabegesetz” (6)

Von ockis

Von nurhessen
Samstag, 30. Juli 2016 07:43
..."Denn dem BTHG- Entwurf liegt, wie Sigrid Arnade an anderer Stelle feststellte, „das medizinische Modell von Behinderung zugrunde“, das „von ableistischem Denken“ „nur so strotzt“. Wenn Behinderung im BMAS nicht anders als eine defizitäre Abart von Menschsein wahrgenommen wird, dann ist von Verbesserungen alleine nicht viel zu erwarten. Es muss eine prinzipielle Bewusstseinsänderung im BMAS stattfinden."...
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Dazu verlinke ich einmal diesen Beitrag:

..."Fakten kosten 9 Mio. Euro
Diese Berichterstattung solle zu einem Kompass der Behindertenpolitik für die nächsten Jahre werden, schreibt die Regierung. Dafür sind in den nächsten Jahren neun Millionen Euro eingeplant.

Ein weiterer Schwerpunkt im NAP 2.0 ist das Thema „Bewusstseinsbildung“. Diese sei „für das neue Verständnis von Behinderung, dem der Wechsel vom medizinischen Modell zum menschenrechtlichen Modell innewohnt, von zentraler Bedeutung, um Behinderung im Sinne der UN-BRK nicht länger als individuelles Problem wahrzunehmen“. Vielmehr gehe es darum, Behinderung als negative Folge einer nicht hinreichend inklusiven Gesellschaft zu verstehen, heißt es weiter."...

http://rollingplanet.net/bundesregierung-moechte-berichterstattung-zur-inklusion-ausbauen/

Von nurhessen

Sven Drebes, möchte an dieser Stelle – bewusst an dieser – prinzipiell das zugrundeliegende Menschenbild im BTHG-Entwurf hinterfragen. Denn dem BTHG- Entwurf liegt, wie Sigrid Arnade an anderer Stelle feststellte, „das medizinische Modell von Behinderung zugrunde“, das „von ableistischem Denken“ „nur so strotzt“. Wenn Behinderung im BMAS nicht anders als eine defizitäre Abart von Menschsein wahrgenommen wird, dann ist von Verbesserungen alleine nicht viel zu erwarten. Es muss eine prinzipielle Bewusstseinsänderung im BMAS stattfinden.

Von Sven Drebes

nurhessen, der derzeitige Entwurf ist auch nicht mein Gesetz.Ich finde aber, dass wir uns dafür stark machen müssen, dass es unser Gesetz wird. Noch ist nämlich wenig wirklich entschieden. Und wenn das Ding vor die Wand fährt, bleibt erstens das jetzige, insgesamt auch nicht bessere Gesetz bestehen, und zweitens würde die ganze Prozedur in zwei Jahren vielleicht von vorne los gehen, vielleicht aber auch erst in 30 Jahren. Die gegensätzlichen Interessen bleiben dieselben.

Von nurhessen

Sven Drebes, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen! Es darf überhaupt keine „Nachbesserungen“ zu einem miserablen Gesetzentwurf geben. Das Gesetz insgesamt ist nicht #mein gesetz. Wem es nützt und gehört, steht auf anderen Seiten. Zu nachtschlafender Zeit gehen mir so schöne Sätze, wie „Wege entstehen beim Gehen“ oder so ähnlich durch den Kopf. Wo bleiben unsere Wege, wenn wir am Gehen gehindert werden?

Von Sven Drebes

Und noch was: Kein Heim muss Angst vor Schließung haben. Wenn die Grundsicherungsämter die Wohnkosten als zu hoch ablehnen, muss nach §§ 77 Abs. 2 und 113 SGB IX-Entwurf die Eingliederungshilfe den Rest tragen. Es wird also kein Heimbewohner zum Umzug gezwungen, wohl aber weiterhin Menschen, die es wagen, in einer eigenen Wohnung leben zu wollen, und kein Geld verdienen.

Von Sven Drebes

Was bitte hat die Verbände geritten, mal eben in zwei oder drei Sätzen zum Bundesteilhabegesetz das Bedingungslose Grundeinkommen für "voll erwerbsgeminderte" behinderte Menschen zu fordern??? Nichts anderes wäre eine einkommens- und vermögensunabhängige Gestaltung der Grundsicherung.
Ich sage nicht, dass man so etwas nicht fordern darf oder soll. Wenn es aber "mal eben so nebenbei" im Zusammenhang mit dem Teilhabegesetz gebracht wird, macht man es der Gegenseite all zu leicht, die gesamten Forderungen als fern jeder Realisierbarkeit und die Urheber und Unterstützer des Aufruf als realitätsferne Träumer abzutun.
Die Vorstellung, dass jeder, der das Geld dazu hat, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten soll, ist in der Gesellschaft so weit verbreitet und tief verwurzelt, dass die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung in der Grundsicherung ein so dickes Brett ist, dass alles, was zum Teilhabegesetz im eigentlichen Sinn gefordert wird, wie ein Blatt Papier wirkt. Die Diskussion würde dann nämlich weiter gehen. Warum nicht auch die Grundsicherung im Alter und das ALG II?
Glückwunsch zu diesem Eigentor!!!!