Selbstvertretung einheitlich sicher stellen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: Malika Groß

Duderstadt (kobinet) Beim Sommercamp für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, das seit Sonntagabend in Duderstadt stattfindet, wurde gestern bekräftigt, dass die Selbstvertretung behinderter Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sichergestellt und vereinheitlicht werden muss.

"Es ist unglaublich, wie viele verschiedene Modelle der Beteiligung behinderter Menschen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gibt", so eine Teilnehmerin des von der Aktion Mensch geförderten und vom Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) durchgeführten Sommercamps. "Wir brauchen einheitliche und verlässliche Standards der Partizipation und Förderung der Selbstvertretung behinderter Menschen." Ein Überblick über die verschiedenen Erfahrungen machte auch deutlich, dass es sich oft um Scheinbeteiligungen behinderter Menschen handelt. "Wir wollen über die wichtigen Dinge entscheiden und nicht mit der Organisation von Sommerfesten abgespeist werden", so eine weitere Aussage.

Ein wichtiger Schritt sei, dass nun mit der Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene ein Partizipationsfonds vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Bundesorganisationen geschaffen werde. Änliche Regelungen müssten auch in den Landesgleichstellungsgesetzen und in der Praxis vor Ort verankert werden. Denn es könne nicht sein, dass gut bezahlte Geschäftsführer und Referenten der Wohlfahrtsverbände die Szene dominieren, während behinderte Menschen mit Randpositionen abgespeist werden und ihre Reisekosten noch selbst zahlen müssen.

Lesermeinungen zu “Selbstvertretung einheitlich sicher stellen” (2)

Von Alexander Drewes

Es wird überhaupt nicht klar, was der/die Leserbriefschreiber/in uns mit dem Leserbrief jetzt eigentlich sagen will.
Man kann natürlich in jeder Suppe ein Haar finden, wenn man denn nur lange genug sucht. Der Ansatz, Beratung müsse per se von Übel sein, egal von wem sie komme, ist - mit Verlaub - ein solcher Unsinn, wie ich ihn selbst hier noch selten gelesen habe.
Durch wen soll denn dann die Information, Beratung, Auskunftserteilung erfolgen, wenn nicht kompetent und parteilich durch diejenigen, die selber betroffen sind?
Von Sozialleistungsträgern, das zeigt schon die völlig unselige Geschichte der mit dem SGB IX eingeführten Servicestellen, ist hier nichts zu erwarten, je mehr durch Steuern finanziert die Leistungen sind (und dabei einen gewissen Umfang erreichen) und je spezifischer sie sich an eine bestimmte Klientel richten, umso knausriger sind die Leistungsträger schon beim schieren Beratungsangebot (gesetzliche Verpflichtung aus dem SGB I hin oder her, das schert auf den Behördenfluren nun wirklich niemanden).
Also, nun einmal Butter bei die Fische: Durch wen, wenn nicht durch die Betroffenen mit Beratungskompetenz, soll denn nun eine Beratung erfolgen? Bei denjenigen beeinträchtigten Menschen, die ich kenne, ist die Erlangung von Sachwissen noch kein einziges Mal durch die Eingebung des Heiligen Geistes erfolgt.

Von Signe

Befangen scheinen mir alle Seiten zu sein.
Das Wort 'Selbstvertretung' ist selbsterklärend und meint nichts anderes, als im Selbst steckenzubleiben und eben nicht neutral (sondern ausschließlich parteiisch) zu beraten.

Die Macht, die derzeit bei den großen Trägern und bei den Behörden ist, zu beraten (hierunter: falsch zu beraten) soll auf Behindertenvereine und -verbände übergehen.

Nur: Ein Seitenwechsel muss nicht per se Besserung für Behinderte bringen, so, wie eine Schwalbe noch keinen Sommer macht.