Hartz IV-Anpassung zu niedrig

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Ulrich Schneider
Ulrich Schneider
Bild: Paritätischer

Berlin (kobinet) Als viel zu niedrig und "in keiner Weise bedarfsdeckend" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute angekündigte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2017 um abermals lediglich 5 Euro auf dann 409 Euro. Der Verband fordert die Bundesregierung zur Offenlegung der verwendeten Statistiken auf und kündigt eine detaillierte Überprüfung der Berechnungen an. "Nachdem die damalige Arbeitsministerin von der Leyen die Regelsätze 2011 willkürlich manipuliert und trickreich kleingerechnet hat, wurde diese Praxis zum Leid der vielen Familien in Hartz IV von ihrer Nachfolgerin Nahles offenbar fortgeschrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

"Es geht hier aber nicht um statistische Petitessen, sondern um das Existenzminimum von Millionen Menschen. Die nun geplante Erhöhung für Erwachsene um lediglich 5 Euro ist angesichts der Armut der Menschen geradezu eine Provokation. Dass für Kleinkinder der Regelsatz überhaupt nicht erhöht werden soll, ist ein familien- und kinderpolitischer Skandal", so Schneider.

Nach den heute bekannt gewordenen Plänen des Bundesarbeitsministeriums soll der Regelsatz für Erwachsene um 5 Euro auf 409 Euro, für Schulkinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro auf 291 Euro und für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren um 5 Euro auf 311 Euro erhöht werden. Für kleine Kinder soll der Regelsatz unverändert bei 237 Euro im Monat bleiben .

Lesermeinungen zu “Hartz IV-Anpassung zu niedrig” (4)

Von Alexander Drewes

Noch ein letztes, fällt mir gerade so ein: Formal hat der Gesetzgeber mit der Anhebung von lediglich 5,- Euro für alleinstehende Grundischerungsempfänger völlig korrekt gehandelt, genauso, wie er das damit getan hat, dass er die Regelsätze für Kinder entsprechend höher anhebt. Während man bei Alleinstehenden einfach auf die Teuerungsrate des Vorjahres abhebt (das ist im Rentenrecht im Normalfall nicht anders, ab und an gibt es aber da doch wenigstens Zuschläge), muss bei Kindern ein spezifisch kindlicher Bedarf berücksichtigt werden. Die 5,- Euro machen knapp 1,25% des Regelsatzes aus, das kommt mit der Inflationsrate des vergangenen Jahres - so zynisch das klingt - einigermaßen hin, dürfte dieselbe sogar übertreffen.

Von Alexander Drewes

(1) ... bewusst und gewollt einen in dieser Form in Deutschland vorher gar nicht vorhanden gewesen seienden prekären Arbeitsmarkt geschaffen (und das wurde dann mit dem Zynismus begründet, immerhin hole man damit diejenigen aus der "verschämten Armut" der Sozialhilfe, die sich bislang nicht getraut hätten, Sozialhilfe zu beantragen). Wenn Fr. Nahles jetzt am SGB II genau solches Stückwerk betreibt, wie das vor ihr Fr. von der Leyen getan hat, wird damit ja noch nicht einmal der Versuch unternommen, die klare Verfassungswidrigkeit, auf der die Regelsätze beruhen (das BVerfG hat in seiner Entscheidung 2012 bereits ausgeführt, dass es den Regelsatz "gerade noch so" für vertretbar halte, hat das aber eher auf statistische Fehler zurück geführt; folglich mogelt man heute einfach mit der Statistikt anders, als man das vor 2012 getan hat).
Ich verstehe auch nicht, weshalb sich die Bevölkerung in diesem Land eine derartige Gesetzgebung langfristig gefallen lässt. In Frankreich brennen in solchen Fällen die Banlieus (und nein, ich rede hier keinem Aufruf zur Gewalt das Wort, sondern einer Protesthaltung). Es gibt hierzulande ganz wenige "Leuchtturmprojekte" wie Tacheles in Wuppertal, die sich fundeirt gegen diese Gesetzgebung wehren. Leuchttürme haben aber immer den Nachteil, dass sie lediglich einzelne Gefahrenstellen, aber nie eine ganze Küste abbilden können.

Von Alexander Drewes

Wenn der PARITÄTISCHE die Courage hätte, die sein Hauptgeschäfsführer regelmäßig mit viel heißer Luft durch die Gegend bläst, würde er in einem Musterverfahren die Grundlagen, auf denen die Gesetzgebung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende basiert, einmal verfassungsrechtlich durchleuchten lassen. Dass man für den Regelsatz allen Ernstes Bestandteile wie Pelzmäntel und Segelyachten gezielt aus dem die Bedarfsfeststellung festlegenden Regelsatz heraus gerechnet hat, obwohl der davon umfasste Personenkreis derartige Luxusgüter vermutlich sein Leben lang eher von ferne gesehen hat, ist schon für sich genommen ein unglaublicher Skandal. Auch die so hoch gepriesenen durch das BVerfG überhaupt erst initiierten Leistungen für Bildung und Teilhabe werden doch hauptsächlich deshalb lediglich von 40% der Berechtigten wahrgenommen, weil die dort definierten Bedarfshöhen (gegen die man, ich winke 'mal mit dem Zaunpfahl, allerdings sehr wohl individuell vorgehen kann, wenn der entsprechende Bedarf tatsächlich konkret nachweisbar ist) so lächerlich gering sind, dass sich davon keine Vereinsmitgliedschaft, kein Musikinstrument, keine Sportbekleidung anschaffen lässt, selbst wenn man diese gebraucht erstehen wollte.
Dass der Regelsatz evident zu niedrig ist, bestreiten ja nicht einmal mehr wirtschaftsnahe Forschungsinstitute wie das DIW. Makaber ist allenfalls die Begründung, mit der dies bejahend hergeleitet wird: Der Arbeitsuchende solle so motiviert werden, auch Tätigkeiten anzunehmen, die seinem Tätigkeitsprofil nicht entsprechen würden. Einmal abgesehen davon, dass man dem Grunde nach beim Bezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende jede zumutbare Tätigkeit annehmen muss ("jede" und "zumutbar" sind allerdings gerichtlich voll nachprüfbare Rechtsbegriffe, die individuell auszulegen sind), ist mit der sog. Hartz-Gesetzgebung doch genau das erreicht worden, was Schröder, Clement und Konsorten damit erreichen woltlen: Die vormalige Arbeit(nehm)erparte SPD hat ... (2)

Von MichaelK

"Es geht hier aber nicht um statistische Petitessen, sondern um das Existenzminimum von Millionen Menschen. Die nun geplante Erhöhung für Erwachsene um lediglich 5 Euro ist angesichts der Armut der Menschen geradezu eine Provokation."

Ja, Herr Schneider. Das stimmt.
Daher lege ich Ihnen mal ans Wohlfahrtherz, damit aufzuhören, in wohlmeinenden Entgegnungen der Regierung andere statistische Petitessen entgegenzusetzen. Vielmehr sollten sie sich doch mal intensiv mit dem wundersamen Adjektiv "nicht evident unzureichend" beschäftigen, welches unser wächsernes BVerfG ständig verlautet.