Menschenrecht nicht nach Kassenlage

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Foto zeigt Jürgen Schneider
Foto zeigt Jürgen Schneider
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Nach den Wahlen am 18. September in Berlin ist nach Ansicht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung dringend notwendig, das Landesgleichberecntigungsgesetz zu novellieren. Für die neue Legislaturperiode wünscht sich Dr. Jürgen Schneider eine konsequente Umsetzung der 10 behindertenpolitischen Leitlinien. Die umfassen unter anderem die Fortschreibung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als barrierefreie Stadt und ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

"Die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung setzt häufig kostenträchtige Nachteilsausgleiche voraus und ist mit Symbolpolitik und reiner Antidiskriminierungspolitik nicht zu haben", sagte Schneider im Interview für die September-Ausgabe der Berliner Behindertenzeitung. "Mit Aufklärung und Bewusstseinsbildung allein lassen sich vorhandene Barrieren nicht kurzfristig beseitigen." Es brauche auch den grundsätzlichen gesellschaftlichen und politischen Konsens, "dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung als Menschenrecht nicht nach Kassenlage definiert werden darf".

Lesermeinungen zu “Menschenrecht nicht nach Kassenlage” (1)

Von Dr. Theben

Die derzeitige Landesregierung und deren Vorgängerin müssen sich auch am Wahltag fragen lassen, warum sie behindertenpolitisch die Umsetzung der UN-BRK in einem Artikelgesetz verschlafen haben. Den nach deren eigenen Bekundungen, auch in den Leitlinien, war die Umsetzung in dieswr Legislaturperiode fest geplant. Übrig blieb die vertaene Chance für echte Inklsion im Bildungsbereich bei der letzten Änderung des Schulgesetzes und eine fragwürdige (euphemistisch ausgedrückt!) Änderung der Berliner Bauordnung sowie die befürchtete Abschaffung der inklusiven Wall-Toiletten in Berlin!

Martin Theben