Bundesteilhabegesetz - So Nicht - Diskussion in Kiel
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: domain public
Kiel (kobinet) Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein sieht in dem Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz eine deutliche Verschlechterung und Einschränkung der Rechtsposition und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gegenüber den heute schon gewährten Leistungen. Der Gesetzesentwurf biete wenig positive Ansätze, dafür aber umso mehr negative Regelungen in sehr relevanten Leistungsbereichen. Am 7. September führt der Verband daher eine Diskussionsveranstaltung in Kiel durch.
"Eleonore aus Brandenburg befürchtet mit dem neuen Gesetz gar keine Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu bekommen, sondern nur noch Pflegeleistungen. Die Eltern von Sofia aus Schleswig-Holstein befürchten, dass ihre Tochter in Zukunft nicht mehr förderfähig ist und ihre Arbeit und damit Teilhabe und Tagesstruktur verlieren würde. Fr. K. ist sich sicher, dass sie mit dem neuen Bundesteilhabegesetz so in ihrer Unterstützung eingeschränkt wird, dass sie ihre Kontakte nicht mehr pflegen kann, ihre Depression sie wieder voll beherrschen wird und sie das Leben wieder nur vom Fenster aus beobachten kann", heißt es in der Presseinformaiton des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein. Dieser lehnt wesentliche Teile des Reformvorhabens ab und setzt darauf, dass im parlamentarischen Verfahren wichtige zentrale Kritikpunkte nachgebessert werden.
Der PARITÄTISCHE lädt daher zur Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und des Landtages ein, um die Menschen mit Behinderungen, die Fachverbände, die Einrichtungen und die Politik in einen guten Austausch zu bringen. Der PARITÄTISCHE und seine Mitgliedsorganisationen wollen das Land bewegen, das Gesetzesvorhaben im Bundesrat zu verändern, heißt es in einer Presseinformation.
Die Veranstaltung findet am 7. September 2016 von 17.00 bis 19.30 Uhr im Legienhof, Legienstraße 22 in Kiel statt. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei, Gebärdendolmetscher sind vor Ort.
