Gesetzentwurf wesentlich nachbessern
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: DVfR
Heidelberg (kobinet) Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) forderte heute wesentliche Nachbesserungen am Regierungsentwurf für ein Teilhabegesetz. Der Verband unterstreicht seine Sorge, dass zwei zentrale Leistungsgrundsätze der Eingliederungshilfe zur Disposition gestellt werden: das Prinzip umfassender Bedarfsdeckung und das Prinzip der Befähigungsgerechtigkeit. Beide Prinzipien seien für die Eingliederungshilfe in ihrer bisher rehabilitativen Ausrichtung prägend und müssten auch zukünftig erhalten bleiben.
Wird die Eingliederungshilfe künftig nicht mehr als soziales Netz verstanden, so der Verband in seinem aktuellen Diskussionsbeitrag, führe diese Einschränkung der Aufgaben der Eingliederungshilfe zusammen mit der Eingrenzung des leistungsberechtigten Personenkreises dazu, dass auch positive Ansätze des Gesetzes wie Personenzentrierung, durchgehende Bedarfsermittlung als Leistungsvoraussetzung, Beratungsangebote sowie die Einschränkung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in ihrer Bedeutung zurücktreten. In dem Papier fordert die DVfR daher wesentliche Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs im parlamentarischen Verfahren.
