Bundesteilhabegesetz jetzt offizielle Bundestags-Drucksache

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. Juni diesen Jahres für einen Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz ist dieses nun offiziell im Deutschen Bundestag angekommen. Der Gesetzentwurf wird nun mit Datum vom 5.9.2016 als Drucksache 18/9522 im Deutschen Bundestag behandelt. Der vollständige Titel des Gesetzentwurfs lautet: "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG). Diese Drucksache bietet nun die Grundlage für die weiteren Beratungen im Deutschen Bundestag.

Link zur Drucksache zum Bundesteilhabegesetz

Lesermeinungen zu “Bundesteilhabegesetz jetzt offizielle Bundestags-Drucksache” (5)

Von ockis

Immer wieder Menschenrechte unter Kostenvorbehalt!?

Eine persönliche Betrachtung von Dr. Sigrid Arnade, ISL-Geschäftsführerin
http://isl-ev.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=90&Itemid=410

Von Gisela Maubach

Lieber Herr Heineker,

gute Idee!
Es gibt in den kommenden Tagen sicherlich ein paar passende Anlässe für diesen Text.

Bei facebook habe ich gerade gestern Abend Andrea Nahles gefragt, wie denn der Gesetzentwurf in den Punkten der Vorrangigkeiten und Nachrangigkeiten mittlerweile aussieht, denn am 1. Juli hatte sie mir geschrieben:

"Sehr geehrte Frau Maubach,
Danke für Ihre Anmerkung. Der Gesetzentwurf ist noch nicht durch das Parlament beschlossen, insofern sind Veränderung an ebenjenem nicht ausgeschlossen.
Bezüglich der Nachrangigkeit sozialer Teilhabe können wir Ihnen mitteilen, dass dies nicht geplant ist. . . . " Zitat-Ende

Wenn das BMAS keine Nachrangigkeit der sozialen Teilhabe plant, stellt sich natürlich die Frage, warum laut § 102 Abs. 2 die anderen Leistungen der Eingliederunghilfe vorrangig sein sollen vor sozialer Teilhabe . . . und warum im häuslichen Umfeld die Pflegeleistungen sogar vorrangig sein sollen vor Eingliederungshilfe . . .

Da sind tatsächlich noch Veränderungen nötig!

Von Uwe Heineker

@ Frau Maubach,

diesen wirklich tollen Beitrag sollten Sie auch in den sozalen Medien (z.B. Facebook) posten!

Von Gisela Maubach

"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)"

?????

Dürfen Politiker mit einer so scheinheiligen Überschrift ihre Wählerschaft eigentlich bewusst täuschen?

Hoffentlich werden die Sozialgerichte mit Klagen überschüttet, denn auch die UN-BRK bindet als Bundesgesetz die deutschen Gerichte, und (Zitat Peter Masuch:) " . . . diese haben die BRK im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden".

Ein weiteres Zitat von Peter Masuch aus dem Jahr 2012 lautet:

"Die Diskussion darf selbstverständlich nicht an den Menschen mit hohem Hilfebedarf vorbeigehen. Ich würde sogar sagen: Die Achtung der Belange dieser Personengruppe ist der Prüfstein für den Erfolg der Neuausrichtung."

Mit dem bisherigen Entwurf zum BTHG ist das BMAS laut diesem Prüfstein also gescheitert, denn mit dem Vorrang von Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld und mit dem Vorrang von Werkstätten vor Sozialer Teilhabe wird der von Peter Masuch gemeinte Personenkreis von der nicht-behinderten Welt ausgeschlossen.
Und das hat weder etwas mit Teilhabe und erst recht nichts mit Selbstbestimmung zu tun!!!

Von Uwe Heineker

Zu schade um das sinnlos vergeudete Papier - #NichtMeinGesetz