Bundesteilhabegesetz ist baden gegangen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Rechtsanwalt Dr. Martin Theben hat es in seinem Leserbrief auf den Bericht der kobinet-nachrichten zur Aktion des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes unter dem Motto "Bundesteilhabegesetz: Blinde gehen baden" auf den Punkt gebracht: "Nicht die Sehbehinderten und Blinden, sondern der Gesetzentwurf sollte Baden gehen." Und genau das ist spätestens heute, einen Tag vor der Bundestagsdebatte zum Bundesteilhabegesetz im Deutschen Bundestag nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul passiert.
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
So wie es sich viele engagierte behinderte Menschen und deren Verbände vor gut drei Jahren beim Start der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz wohl kaum träumen ließen, welch vielfältige und kreative Aktionen in der Kampagne zu diesem Gesetz nötig sein werden, so dürften es sich die MacherInnen und diejenigen, die nun von der Regierungskoalition für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs verantwortlich sind, wohl auch kaum gedacht haben, welch Gegenwind sie mit dieser Gesetzesinitiative ernten werden. Spätestens heute als blinde und sehbehinderte Menschen den Gesetzentwurf sozusagen bei ihrer Badeaktion in der Spree versenkt haben, dürfte auch den Letzten an diesem Prozess Beteiligten klar geworden sein, dass dieses Gesetz endgültig baden gegangen ist. Selbst wenn morgen in der Debatte des Deutschen Bundestages vieles schön geredet wird, selbst wenn im Bundesrat die Fortschritte beschworen werden, die dieses Gesetz angeblich bringen wird und selbst wenn die Verantwortlichen kritische Töne gegenüber diesem Schaffenswerk äußern sollten, dieses Gesetz wurde von der Bundesregierung so richtig vermasselt. Und darüber hinaus wurde so viel Vertrauen zerstört, wie es die beste Imagekampagne so schnell nicht wieder herstellen kann. Und genau deshalb haben blinde und sehbehinderte Menschen heute in der Spree deutlich gemacht, dass dieses Gesetzgebungsverfahren längst baden gegangen ist.
Bei dem äußerst komplizierten Verfahren der Vereinten Nationen zur Schaffung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es vor zehn Jahren gelungen, die Interessen der verschiedenen Akteure unter einen Hut zu bringen. Wie Dr. Sigrid Arnade berichtete, war dabei klar, dass es keine Verschlechterungen für behinderte Menschen geben darf und daran wurde sich auch gehalten. Ganz anders läuft so etwas in Deutschland. Hier weiß man von Regierungsseite aus seit vielen Jahren, wie man es sich so richtig mit allen Akteuren verderben kann - und das wird auch konsequent praktiziert. Hierzulande probiert man zwar hier und dort ein bisschen Beteiligung, kriegt aber am Ende nicht die Kurve, dass daraus auch etwas gemeinsames und vertrauensvolles erwächst. Diejenigen, die sich auf diese Beteiligung mit einem solchen miserablen Ergebnis eingelassen haben, müssen sich heute schon fast verstecken. So läuft das hierzulande. Schlägt man ein Tier hinterrücks ins Genick, wird sich dieses das genauso merken, wie die Verbände behinderter Menschen bei diesem Gesetzgebungsverfahren. Und genau heute ist am Spreeufer wieder ganz deutlich geworden, dass diese Schläge sitzen und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich einer breiten Front von GegnerInnen dieses Gesetzentwurfs gegenüber sehen.
Man darf also gespannt sein, wie die Abgeordneten der Regierungskoalition morgen die Kurve kriegen wollen, um nicht in diesen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und damit auch der gesamten Bundesregierung angerichteten Abwärtsstrudel zu geraten. Um das Gesetz wieder aus den Tiefen der Spree hochzuziehen, braucht es nun klarer Signale der Abgeordneten, was sie konkret wie im Gesetzentwurf verändern wollen. Bleibt dies morgen aus, läuft das Bundesteilhabegesetz Gefahr, im Schlamm am Grunde der Spree vollends zu versinken. Lassen die Abgeordneten die Betroffenen weiterhin im Unklaren, ob sie zukünftig in ihrer Selbstbestimmung bedroht und behinderte Menschen Verschlechterungen hinnehmen müssen, wird noch mehr Vertrauen zerstört. Und das ist es gerade, was eine gute Hilfe und Unterstützung für behinderte Menschen eigentlich braucht, Vertrauen und gemeinsames Vorgehen auf gleicher Augenhöhe für personenzentrierte Leistungen.

Von Dr. Theben
@Ottmar Miles-Paul
danke für das Lob und sehr großen Respekt für diese Aktion.
@Klaus Fricke
herzlichen Dank für diese eindrucksvolle Solidaritätsbekundung.
Ich kenne Klaus Fricke und haben in dem erwähnten Forum viel Solidarität für die Belange behinderten Menschen erfahren. Auch ich sehe eine Reihe von erschreckenden Parallelen - was in den Umgang mit bzw. die Ignoranz gegenüber Betroffenen angeht - zwischen dem Prostituiertenschutzgesetz, das der Bundestag schon beschlossen hat und Morgen im Bundesrat verhandelt wird, und dem BTHG. Denn auch das Prostituiertenschutzgesetz setzt alle Sexarbeiterinnen, auch jene die z.B. Sexualassistenz anbieten, einer Zwangsregistrierung und einer zwangsweisen Gesundheitsberatung unterworfen, ohne das an anderer Stelle tatsächlich das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gestärkt wird. Anders als beim BTHG geplant wird hier auch nicht in ein bundesweites unabhängiges Beratungssystem investiert. ES handelt sich, unabhängig wie man zu Prostitution stehen mag, auch hier, wie beim BTHG um einen Etikettenschwindel.
Solidarische Grüße
Martin Theben
Von Klaus Fricke
Eine tolle Aktion. Hut ab! Meine Solidarität.
Erfahren habe ich davon durch die Diskussion um eine anderen Bereich von Gesetzgebung. Dort bin ich, ebenfalls unter meinem Realnamen, recht aktiv. In diesem Bereich wurde den Betroffenen noch weniger Einfluss im Gesetzgebungsverfahren zugestanden. Im Ergebnis wird das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ignoriert. Sie werden nicht ernst genommen. Das ist beim BTHG auch der Fall, denn »Hierzulande probiert man zwar hier und dort ein bisschen Beteiligung, kriegt aber am Ende nicht die Kurve, dass daraus auch etwas gemeinsames und vertrauensvolles erwächst«.
Wer sich mit dem Feld auseinandersetzen möchte, in dem ich im Wesentlichen aktiv bin, kann das über die angefügten Links machen. Dort geht es zum Beispiel um ein ähnliches Thema wie das von Raul Krautcausen ( http://www.stern.de/tv/undercover-im-pflegeheim--so-will-raul-krauthausen-eine-luecke-im-teilhabegesetz-aufzeigen-7064982.html ). Ihm ging es z.B. um den Protest gegen den § 104 Abs. 2 des BTHG-Entwurfs. Dieser kann die Selbstbestimmung über den Aufenthaltsort beschränken. Das ist menschenrechtlich fragwürdig (Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention), und für die Betroffenen sachlich und menschlich eine Zumutung.
Eine ähnliche Regelung, ist im Gesetz vorgesehen, das von vielen anderen Betroffenen und mir kritisiert wird, im Prostituiertenschutzgesetz ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf ). Es untersagt Sexarbeitenden in dem Zimmer zu übernachten, in dem sie Arbeiten (ProstSchG, »§ 18 (2) … dass 7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.«).
Herzliche Grüße
Klaus Fricke
SIB-SWinfoBremen[at]gmx[dot].de
Ich lade dazu ein, wichtige Mitteilungen zum BTHG mit uns von sexworker.at zu teilen. Links z.B.
Weckruf zum Bundesteilhabegesetz,
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=152562#152562
Sexualbegleitung / Sexualassistenz
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?