Parteiübergreifend und gemeinsam zu Lösung kommen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) Im Nachgang zur heutigen Bundestagsdebatte zum Bundesteilhabegesetz treten der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher, Karl Schiewerling, und der Beauftragte für Menschen mit,Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion, Uwe Schummer, für parteiübergreifende und gemeinsame Lösungen ein.
Karl Schiewerling erklärte: „Mit dem Gesetz wollen wir wesentliche Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise umsetzen. So sollen die Freibeträge der Betroffenen bei Einkommen und Vermögen verbessert werden. Wir wollen die Zugänge auf den ersten Arbeitsmarkt ausbauen und Beratung und Assistenz verbessern. Wir verfolgen mit dem Gesetz aber nicht das Interesse, Menschen mit Behinderungen zwingend in den ersten Arbeitsmarkt zu drängen. Die künftig individuelle Ausrichtung der Leistungen soll auch und gerade Menschen mit schweren Behinderungen zu Gute kommen. Schon im Vorfeld hat der Gesetzesentwurf zu vielen Diskussionen seitens der Betroffenen geführt. Umso wichtiger ist es, dass wir parteiübergreifend und gemeinsam zu einer guten Lösung kommen.“
Schummer fügte hinau: "Mit dem Bundesteilhabegesetz will der Bund künftig rund 700 Millionen Euro bereitstellen, um den Alltag von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Von einem Spargesetz kann also nicht die Rede sein. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden künftig Fachleistungen statt Fürsorgeleistungen sein. Nach über 15 Jahren sollen höhere Freigrenzen beim Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen gelten: Bis 30 000 Euro wird das Erwerbseinkommen künftig freigestellt. Statt einem Barvermögen von heute 2.600 steigt dieses künftig auf zunächst 25.000 Euro und ab 2020 auf 50 000 Euro. Für die Union ist besonders wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Damit wird das faktische Heiratsverbot endlich aufgehoben. Mit dem Bundesteilhabegesetz darf es keine Rückschritte für die Betroffenen geben. Es gibt Ängste, dass dies mit heutigem Stand des Gesetzes passieren könnte. Deswegen wird die Union im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht erschwert wird. Hilfen in frühen Stadien einer Behinderung müssen möglich bleiben. Wer heute Leistungen bezieht, soll auch in Zukunft seine Ansprüche behalten. Vor allem im Bereich der Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen darf es keine neuen Verschiebebahnhöfe geben."

Von nurhessen
Hallo Herr Dr. Drebes,
da haben Sie sich aber ganz schön verrechnet; ich rechne mit meinem Taschenrechner anno 1970 Ihnen mal folgendes entgegen:
700 Mio € - 58 Mio € - 1 Mio € - 3 Mio € - 200 Mio € - 431 Mio€ = 7 Mio €
Conclusio; ich folgere also: Volle 7 Millionen Euro, die den Behinderten nun doch wirklich in diesem unserem Land – und ich sage: jedem einzelnen Behinderten – zu Gute kommen, haben sie da unterschlagen!!
Mit freundlichen Grüßen usw. usw. (das soll zynisch sein!)
Von Sven Drebes
"Mit dem Bundesteilhabegesetz will der Bund künftig rund 700 Millionen Euro bereitstellen, um den Alltag von Menschen mit Behinderungen zu verbessern."
Schauen wir mal genauer hin:
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: 58 Millionen €
Ja, das erleichtert einiges.
Teilhabeverfahrensbericht: 1 Million €
Bringt sicher Licht ins Dunkel, auf unseren Alltag wirkt der Bericht aber bestenfalls sehr indirekt.
Untersuchung und Umsetzungsunterstützung: 3 Millionen €
Kann uns helfen, nutzt aber vor allem Ländern und Kommunen.
Präventive Modellvorhaben SGB II und SGB VI 200 Millionen €
Die Vorhaben sollen vor allem verhindern, dass Menschen in Werkstätten abgeschoben werden. Wenn das gut gemacht wird, ist das sicher sinnvoll.
Zusätzliche Ausgaben für Grundsicherung 431 Millionen €
Diese Ausgaben entstehen, weil der Lebensunerhalt von Menschen in Wohnheimen der "Behindertenhilfe" leben, nicht mehr von der Eingliederungshilfe gezahlt werden. Das bringt mehr Freiheit, aber unterm Strich nur selten mehr Geld. Und es entlastet Länder und Kommunen.
Quelle der Zahlen: Gesetzentwurf BTHG. Seite 5
Fazit: Die 700 Millionen sind sicher sinnvoll. Für zusätzliche Leistungen sind aber nur die 58 Millionen für die Beratung vorgesehen.
Von Alexander Drewes
Liebe Frau Maubach,
ich hab' den Beschluss auch gestern "zugespielt" bekommen. Ich überlege, ob man den nicht mindestens mal hier auf kobinet juristisch allgemeinverständlich besprechen sollte.
Es ist ja auch nicht so, dass man eigentlich mit dem SGB XII nun völlig verloren wäre, da stehen ja mindestens einige interessante Sachen drin, die man fruchtbar machen kann, wenn denn - Nachtigall, ick hör Dir trapsen - nur die Leistungsverwaltung auch mal mitspielen würde und nicht unentewegt meint, dem Kämmerer gerade in der Eingliederungshilfe aus Sozialhilfemitteln noch einen roten Teppich weben zu müssen. Allein, wie die Hilfeträger mit dem § 66 Abs. 2 SGB XII umgehen, ... Aber lassen wir das das für heute.
Von Gisela Maubach
Es existieren schon jetzt sehr hoffnungsvolle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/919720/persoenliches-budget-bundesverfassungsgericht-gibt-behindertem-recht.html
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz wird auch DIESES BTHG nicht außer Kraft setzen können . . .
Von Alexander Drewes
Ich würde bei dem nächsten Leistungsantrag auch unbedingt mit angeben, dass Sie sich dabei auf die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles berufen, die Sie so zuversichtlich in die Zukunft blicken ließe.
Die SachbearbeiterIn, der oder die für Sie zuständig ist, wird vermutlich dann sehr zuversichtlich einen Leistungsbescheid verfertigen, bei dem ich mir allerdings nicht so sonderlich sicher bin, ob man danach noch der Nahles'schen Zuversicht trauen kann. Ich habe so das (un)bestimmte Gefühl: wohl eher nicht.
Es wird mindestens zwei Jahre dauern, bis auch das Bundessozialgericht den Ermessensbegriff (der im Grunde in der Eingliederungshilfe regelmäßig bei Null liegt) wieder dahingehend definiert hat. Die Sozialhilfeverwaltungen werden - man denkie sich nichts Böses dabei, die wollen doch nur spielen - zunächst ein genauso freies Ermessen ausüben, wie sie das heute auch schon tun. Von der Ermessensfehlerlehre in der Verwaltungsrechtslehre scheint man in manchen Sozialhilfeverwaltungen noch nie irgendetwas gehört zu haben. Und dass es sogar eine doppelte Ermessenprüfung gibt: oh Gott, oh Gott.
Von Susanne v.E
Ich konnte mich bei der Betrachtung der Debatte des Eindrucks nicht erwehren, dass kaum einer den Entwurf richtig gelesen, bzw verstanden hat. Gebetsmühlenartig werden de Verbesserungen bei dem Recht auf Sparen erwähnt, genauso wie die 700 Millionen €, die zur Verfügung gestellt werden und die 5 Milliarden €, mit denen die Kommunen entlastet werden sollen. Allenfalls als Fußnote wird erwähnt, dass es eine "Schnittstellenproblematik Eingliederungshilfe/Pflege" gibt, an der man noch arbeiten müsse. Der Blick auf die Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderung fehlt in den meisten Beiträgen fast vollständig. Frau Nahles meint, man solle doch "mit Zuversicht" in die Zukunft blicken, "niemandem soll es schlechter gehen.
Ich werde unseren nächsten Antrag auf Eingliederungshilfe für unseren Sohn, der auch Pflegestufe 3 hat, mit den Worten stellen, dass wir mit großer Zuversicht darauf vertrauen, dass ihm zukünftig auch Eingliederungshilfe bewilligt wird. Auch Eingliederungshilfe um eine Alternative zur Unterbringung in der Werkstätte wahrnehmen zu können. Ich bin gespannt, ob der Appell an die Zuversicht, mit Verweis auf Frau Nahles, ausreicht, dass der Sachbearbeiter unseren Antrag bewilligt.
Von Alexander Drewes
Liebe Frau Maubach,
nicht, dass wir uns missverstehen: Ich meine den Wortbeitrag von Hrn. Schiewerling heute Nachmittag im Parlament. Allerdings klang er da - insofern haben Sie durchaus recht - auch so, als hätten die Koalitionäre irgendwie alle voneinander abgeschrieben. Von jedem derselben gab's jeweils ein eigenes Häppchen, ansonsten klang das - im Wirtschaftsbereich würde man von oligopolisitschen Äußerungen sprechen - schon so, als hätte man vorher traut zusammen gesessen und sich überlegt, wie man's der Opposition und den Behinderten und ihren Angehörigen - diesem undankbaren Gesindel - endlich einmal zeigt, was eine Harke ist. Ich habe selten - selbst sozialpolitisch - eine Bundestagsdebatte erlebt, bei der Anspruch und gelebte (und nach diesem Entwurf zu lebende) Realität dermaßen weltfremd ausinander klafften, wie das heute Nachmittag der Fall war. Die einzig wirklich brauchbaren Beiträge waren die der Abgeordneten Werner und Rüffer. Hrn. Schummer will ich immerhin zugute halten, dass er sich inhaltlich mit dem Entwurf auseinander gesetzt hat, von den restlichen Protagonisten der Koaltiion kann man ernsthaft noch nicht einmal das behaupten.
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drewes,
wenn Herr Schiewerling sich inhaltlich mit dem Entwurf nicht auseinandergesetzt hat, dann müsste er "seine" Antwort ja abgekupfert haben, denn Herr Schiewerling hat formvollendet auf Kopfbogen - u.a. auch mit der Signatur des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales - wörtlich den gleichen Antwort-Text geschrieben wie Uwe Schummer usw.:
https://elerbeki.wordpress.com/2016/06/24/anwort-von-uwe-schummer-behindertenbeauftragter-der-cducsu/
Von Alexander Drewes
In Anbetracht der heute stattgehabten Beitragskultur im Parlament muss man ja schon froh sein, dass sich Hr. Schummer überhaupt in irgendeiner Form inhaltlich mit dem Entwurf auseinandergesetzt hat. Hr. Schiewerling hat ja noch nicht einmal das geschafft. Wenn man die Elle anlegt, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag selber lautstark zum Maßstab gemacht hat, das BTHG sei "das" grundlegende Gesetzgebungswerk in der Sozial- und Behindertenpolitik in dieser Legislaturperiode muss man sich spätestens nach den heutigen Plenumsbeiträgen doch ernstlich fragen: Ja, zugegeben, in diesem Entwurf steckt ja wirklich eine ganze Menge Hirnschmalz. Aber: grundlegend, für wen eigentlich? Ich hörte heute, keinem der Betroffenen solle es nach der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes schlechter, vielen hingegen besser gehen. Ja, halten uns die Damen und Herren Abgeordneten von der Koalition - Fr. Tack meinte ja ernstlich, wir seien nicht hinreichend fachlich genug - nicht einmal in der Lage, einen uns betreffenden Gesetzentwurf inhaltlich lesen und ihn vor allem auch hinreichend interpretieren zu können?
Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
sehr geehrter Herr Schummer,
auf die Schreiben von betroffenen Eltern schwerstbehinderter erwachsener Kinder haben Sie beide mit wörtlich identischem Text geantwortet, und auch Marcus Weinberg hat diesen Text übernommen - ebenso wie Hermann Gröhe und Wolfgang Bosbach.
Nachlesen kann man die Formulierung, die Sie übereinstimmend verwendet haben, hier:
https://elerbeki.wordpress.com/2016/06/24/anwort-von-uwe-schummer-behindertenbeauftragter-der-cducsu/
Sie schreiben: "Ein Ausschluss von Leistungen der sozialen Teilhabe, wie Sie ihn aus § 76 und § 102 herauslesen, ist nicht vorgesehen und auch nicht beabsichtigt."
Innerhalb einer Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz in Aachen hat Ulla Schmidt mir vor allen anderen Anwesenden bestätigt, dass wir das doch sehr richtig aus dem Gesetzentwurf herauslesen.
Welchen Sinn hat ansonsten in § 76 Abs. 1 die Einschränkung bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe für die gleichberechtigte Teilhabe, die da lautet: " . . . soweit sie nicht nach den Kapiteln 9 bis 12 erbracht werden"?
Und welchen Sinn hat ansonsten in § 102 Abs. 2 die Formulierung "Leistungen nach . . . gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor" - also vor (!) den Leistungen der Sozialen Teilhabe?
Wenn Sie schreiben "Eine Verpflichtung zum Besuch der WfbM wird es nicht geben", ist das nur insoweit korrekt, dass die Menschen ja grundsätzlich nicht verpflichtet werden können, irgendwelche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Solange die betagten Eltern noch nicht vor Erschöpfung zusammengebrochen sind, können sie die Tagesstruktur ihrer erwachsenen Kinder ja auch kostenlos selbst sicherstellen.
Aber wenn eine Tagesstruktur benötigt wird, dann wird jedes Sozialamt auf die Vorrangigkeit der Werkstatt verweisen, denn genau so ist es im Gesetzentwurf formuliert - sofern überhaupt Eingliederungshilfe geleistet wird und im häuslichen Umfeld nicht direkt auf die Vorrangigkeit der Pflege verwiesen wird (§ 91 Abs.3) . .