Inklusionsbotschafter auf Welttour
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Roland Walter
Bordeaux (kobinet) Roland Walter, der sich u.a. als Inklusionsbotschafter engagiert und mit Rolands Künstlerrampe in Berlin immer wieder engagierte KünstlerInnen zusammen bringt und Performances durchführt, hat sich auf Welttour begeben. Von seiner ersten Station in Bordeaux hat er ein Foto gesendet und berichtet: "Das Publikum war zu Tränen gerührt."
Weitere Stationen seiner Welttour sind u.a. Burkino Faso und Argentinien. Roland Walter, 1963 in Magdeburg geboren, experimentiert mit seinem Körper und mit seiner Behinderung und zeigt, dass auch Menschen mit Behinderung ein kreatives Leben haben können. In seinen Performances kann man ihm bei der Entdeckung zusehen, die immer wieder von neuem ein Kampf ist gegen die Behinderung und für das aktive Leben. Seit 2010 arbeitet Roland Walter als freier Performancekünstler, Tänzer und Choreograph. Er veranstaltet mit verschiedenen internationalen Künstlern Performances. Zusammen mit Melanie Widmann bietet er beispielsweise eine Performance mit oder ohne Workshop an.
Link zu weiteren Infos und Videos zum Wirken von Roland Walter

Von Signe
Interessant auch noch das:
In der DDR war Schwerstbehinderten, die ein Sonderpflegegeld allmonatlich bezogen (erste Stufe Sonderpflegegeld: 120 Mark der DDR im Monat; zweite Stufe Sonderpflegegeld: 180 Mark der DDR im Monat) vom Recht her gestattet, unbegrenzt hinzuzuverdienen.
Die Regelung greift gem. Einigungsvertrag von 1990 fortwährend, ist nicht außer Kraft gesetzt worden.
Zumindest hier besteht Rechtssicherheit.
Aber bei der Assistenzleistung dürfte Herrn Walters Kommune hellhörig werden. So aus heutiger Sicht des Standes in der aktuellen Rechtssprechung.
Das, was von Ihnen als Neid (den ich von Ihnen angelastet bekommen habe) verbucht wird, ist es nicht. Ich habe nur meine Fragen, die mir beim Lesen der Veröffentlichung gekommen sind, öffentlich gemacht.
Von Signe
@ A. Vega
Es liegt in Ihrer Hand den Beweis zu erbringen, ob es zutrifft, wie von Ihnen mir anheim gestellt bekommen zu haben, es liege Neid bei mir vor.
Meine Anmerkung in meinem Leserbrief, dessen Inhalt von Ihnen auf- und (mit Worten) angegriffen wird, ist lediglich, dass ich annehme, dass die Leserbriefe auch von Amtsmitarbeiter/innen gelesen werden (ich bin keine) und die sich so ihre Gedanken machen.
Und ein Stadtkämmerer, der nicht weiß, wie die laufenden Rechnungen von seiner Kommune bezahlt werden können, weil der Haushalt der Kommune finanziell 'auf Kante genäht' ist, wird staunen, wie jemand sicherlich nicht nur mit einem einzigen persönlichen Assistenten um die Welt jettet und der 'Jemand' aus seinen künstlerischen Auftritten Einnahmen erzielt.
Vielleicht wird in den Kommunen gerade das als widersprüchlich angesehen und ist es im Bundesteilhabegesetz zu mancher Festlegung gekommen, die (nun wieder zurecht) Proteste und Widerstände der Behinderten hervorgerufen hat.
Noch was ganz anderes:
Wenn nun jemand, wie Herr R. Walter vom Amt gezwungen würde, nur noch mit einem anderen Behinderten (da geldausgabengünstiger für seine Kommune) das Haus (unter Mitführens von Assistenz) zu verlassen. Würde dann der anderen behinderten Person auferlegt, bei Herrn Walters Kunstauftritten mitzumachen (da ja immer nur mindestens zu zweit die Behinderten unterwegs sein dürfen, aus Kommune-Geld-weniger-ausgeben-Gründen?
Und: Findet das Topfen von Behinderten jetzt in Gemeinschaft statt, wie einst das Topfen von Krippenkindern in Kinderkrippen in der DDR?
Von Andreas Vega
Signe: Ihre Meinung ist von Neid geprägt! Was ist denn das für ein Leserbrief?
Von Signe
Somit ist ein Beweis erbracht, wie offensichtlich bereits jetzt ein unbegrenzt hohes Einkommen aus beruflicher Tätigkeit erzielt wird, ohne Verlust der Assistenzzahlungen von seiten des Sozialamtes.
Wie kann das sonst gehen, dass ein Assistenznehmer eine Weltreise macht?
Das ist interessant: WER bezahlt die Weltreise?