Warten auf die Stellungnahme der Bundesregierung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Berlin (kobinet) Beim Bundesteilhabegesetz handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, so dass auch die Zustimmung des Bundesrates nötig ist. Dieser hat am 23. September eine über 100seitige Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen zur Änderung des Gesetzentwurfs zum Bundesteilhabegesetz beschlossen. Darauf muss die Bundesregierung antworten und auf diese Stellungnahme zu den Vorschlägen der Länder warten die Akteure für ein gutes Bundesteilhabegesetz in diesen Tagen.
Bisher kann man nur vermuten, wie die Bundesregierung auf eine Reihe von Vorschlägen des Bundesrates reagieren wird, die den Forderungen behinderter Menschen und ihrer Verbände entgegen kommen. Was davon letztendlich von den Bundestagsabgeordneten ins Gesetz aufgenommen wird sowie natürlich von einer weiteren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe dürfte es abhängen, ob das Gesetz am Ende die Zustimmung des Bundesrates finden oder in den Vermittlungsausschuss verwiesen wird. Man darf also gespannt sein, was dieser Tage von der Bundesregierung als Stellungnahme zu den Initiativen des Bundesrates vorgelegt wird.
Hinter verschlossenen Türen tagt heute wohl auch die Koalitionsarbeitsgruppe zur Behindertenpolitik. Dort wird vermutet, dass die ersten Linien für Veränderungen am Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz durch die Koaltionsfraktionen gezogen werden. Am 7. November findet dann die Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales statt. Proteste, die diese Anhörung begleiten, sind bereits angekündigt, wie um 14:00 Uhr am Brandenburger Tor.
