Überblick über Aktionspläne
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Berlin (kobinet) Über 150 Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und von Inklusion wurden in Deutschland mittlerweile entwickelt. Darauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beim Netzwerktreffen der Akteure, die Aktionspläne voran treiben, bzw. umsetzen, bekannt gegeben. Auf der Internetseite von einfach teilhaben sind mittlerweile über 70 dieser Aktionspläne eingestellt.
"Die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich an alle staatlichen Stellen und verpflichtet sie zur Umsetzung. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung soll deshalb ergänzt werden durch weitere Aktionspläne insbesondere der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung wirbt deshalb für die Erstellung eigener Aktionspläne und für die Einrichtung eigener Anlaufstellen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und unterstützt ausdrücklich die von vielen Ländern und Kommunen bereits begonnenen Aktivitäten auf diesem Gebiet. Die Bundesregierung möchte deshalb auch Leistungserbringer, Leistungsträger, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Akteure der Zivilgesellschaft einladen, sich an der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beteiligen", heißt es auf der Internetplattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einfach teilhaben. Dort sind eine Reihe von Aktionsplänen unter folgenden Rubriken eingestellt: International, Bund, Länder, Landkreise, Kommunen und Städte, Organisationen/Institutionen sowie Unternehmen.

Von Gisela Maubach
Also ich finde, dass unsere Bundesregierung auch einen prima Aktionsplan hat - und zwar in Form des Koalitionsvertrages:
http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag152.pdf
Da steht auf Seite 110:
"Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen."
Wenn die Bundesregierung nun Leistungserbringer, Leistungsträger, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Akteure der Zivilgesellschaft einladen will, sich an der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beteiligen, dann sollte sie diesen Anspruch, den sie an andere stellt - also die praktische Umsetzung der UN-Konvention - doch bitte auch selbst erfüllen!