Volkssolidarität fordert auskömmliche Rente

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Foto zeigt Verbandsfahne
Foto zeigt Verbandsfahne
Bild: Volkssolidarität

Berlin (kobinet) Die gesetzliche Rente soll neu darauf ausgerichtet werden, wieder den Lebensstandard im Alter zu sichern, so die Forderung des Sozial- und Wohlfahrtsverband Volkssolidarität. Auf der Festveranstaltung zum 71. Gründungsjubiläum des Verbandes stellte Vizepräsident Dr. Frank-Michael Pietzsch in diesem Zusammenhang klar: „Soziale Gerechtigkeit ist notwendig, damit die Gesellschaft nicht weiter auseinander rückt, sondern zusammen gehalten wird.“

In diesem Zusammenhang lehnte Verbandspräsident Dr. Wolfram Friedersdorff aus Anlass des vom Bundestag beschlossenen „Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ diese Flexi-Rente ab. „Die sogenannte Flexi-Rente kann nicht als Beitrag zur Lösung vordringlicher Probleme der Alterssicherung bezeichnet werden“, stellt er fest  und schätzte weiter ein, dass dieses Gesetz nur den Unternehmen sowie jenen älteren Beschäftigten entgegen kommt, die ohne gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen länger arbeiten können und wollen. Die Volkssolidarität fordert hingegen weiterhin wirksame arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit Älterer, „Brücken in die Rente“ durch öffentlich geförderte Beschäftigung sowie ein Ende der Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosen ab 63. Eine Flexibilisierung des Renteneintritts muss vor allem auf die Phase vor Erreichen der Regelaltersgrenze gerichtet sein. Die Volkssolidarität fordert auch dazu auf, die gesundheitliche Prävention in den Betrieben und Einrichtungen zu stärken sowie die Rahmenbedingungen für alterns- und altersgerechtes Arbeiten zu verbessern.

Die Volkssolidarität fordere längerfristig ein Rentenniveau von 53 Prozent sowie eine Umsetzung des Versprechens im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, bis 2020 den Rentenwert Ost an den aktuellen Rentenwert der alten Länder vollständig anzugleichen.