Fragen zu Rahmenbedingungen der Anhörung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Katrin Werner
Berlin (kobinet) Die Wellen vor der am 7. November stattfindenden Anhörung zum Bundesteilhabegesetz schlagen nicht nur wegen der angekündigten Proteste vieler Behindertenverbände in Berlin an diesem Tag hohe Wellen. Auch die Rahmenbedingungen für die Anhörung erntet heftige Kritik vonseiten der Verbände. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit der behindertenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Katrin Werner, darüber, warum einiges so ist, wie es bei der Anhörung zu werden scheint.
kobinet-nachrichten: Am 7. November findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales statt. Verschiedene Akteure haben kritisiert, dass diese lediglich zwei Stunden lang dauert. Finden Sie diese Zeit bei einem solch umfassenden Gesetz ausreichend?
Katrin Werner: Das Bundesteilhabegesetz ist eines der größten behindertenpolitischen Gesetzesvorhaben unserer Zeit. Von Anfang an haben Akteure darauf hingewiesen, dass wir auch bei der Anhörung eine breite Beteiligung von Betroffenen brauchen. Allen war klar, dass die Anhörung nicht auf ein oder zwei Stunden begrenzt werden kann. Wir hatten im Ausschuss beantragt, die Zeit auf drei Stunden zu verlängern und somit auch das Anliegen der LIGA Selbstvertretung unterstützt. Eine Verlängerung der Anhörungszeit ist aber leider nicht möglich. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales dauern die Anhörungen normalerweise 60 Minuten, sehr selten 90 Minuten und nur in ganz besonderen Fällen 120 Minuten. Insofern sind die zwei Stunden da schon ein Gewinn.
kobinet-nachrichten: Verwunderlich ist dabei aber, dass der Gesundheitsausschuss am 17. Oktober eine dreistündige Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III durchgeführt hat. Warum gehen da plötzlich drei Stunden? Interessiert sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales weniger für die Belange behinderter Menschen?
Katrin Werner: Ja, das stimmt, die Anhörung zum PSG III im Gesundheitsausschuss dauerte drei Stunden mit nahezu 60 Sachverständigen. Aber jeder Ausschuss hat seine eigenen Regeln, seine eigene Anhörungskultur. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales finden die meisten Anhörungen von allen Ausschüssen statt. Fast jede Woche eine. Üblicherweise lädt der Ausschuss für Arbeit und Soziales vierzehn Sachverständige. Für die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz werden aller Wahrscheinlichkeit nach 18 oder 19 Sachverständige geladen werden, also vier oder fünf mehr als üblich.
kobinet-nachrichten: Es gibt Gerüchte, dass bei der Anhörung am 7. November insgesamt nur zehn RollstuhlnutzerInnen in den Anhörungssaal gelassen werden. War es dem Ausschuss nicht möglich, hierfür einen adäquaten Raum zu finden?
Katrin Werner: Ich erinnere mich an den Herbst 2011. Damals erhielten 299 Menschen mit Behinderungen eine Einladung zu einer behindertenpolitischen Veranstaltung im Bundestag. Nachdem sich auf die Einladung über 100 Menschen mit Rollstuhl angemeldet hatten, erfolgte einige Zeit darauf eine Ausladung mit Verweis auf den Brandschutz. Die Veranstaltung wurde abgesagt und um ein Jahr verschoben. Das Ausschusssekretariat hat nach meinem Kenntnisstand alle bestehenden Möglichkeiten intensiv geprüft.
kobinet-nachrichten: Soll wirklich ein Sonderraum für weitere RollstuhlnutzerInnen bei der Anhörung geschaffen werden? Ich dachte, die Aussonderung soll mit dem Bundesteilhabegesetz bekämpft statt gefördert werden.
Katrin Werner: Uns ist absolut bewusst, dass Menschen mit Behinderungen die Anhörung nicht nur auf dem Bildschirm verfolgen möchten, sondern direkt dabei sein wollen. Viele werden an diesem Tag aus dem ganzen Land anreisen. Die Beschlüsse der Obleuterunde im Ausschuss sind vertraulich und werden in der Regel immer erst nach Abschluss der Beratungen der Obleute bekannt gegeben. Inwiefern es Überlegungen gibt, einen "Sonderraum" für die NutzerInnen von Rollstühlen zu schaffen, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich jedenfalls habe unseren Obmann gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen, bei der Menschen mit Behinderungen direkt anwesend sind.
kobinet-nachrichten: Werden Ihrer Kenntnis nach auch eine Reihe von behinderten ExpertInnen selbst bei der Anhörung als Sachverständige zu Wort kommen? Und ist das Deutsche Institut für Menschenrechte entsprechend eingebunden?
Katrin Werner: Aufgrund der Fraktionsstärke steht uns üblicherweise nur eine Sachverständige oder ein Sachverständiger zu. Nach Verhandlungen ist es unserem Obmann gemeinsam mit seinem grünen Kollegen gelungen, dass die Opposition für die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz zwei zusätzliche Sachverständige benennen darf. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir neben der Sachverständigen Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen auch die Monitoring-Stelle vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht, einladen werden. Hätten wir als Linksfraktion die Monitoring-Stelle nicht als zusätzliche Sachverständige benannt, hätte sie an der Anhörung nicht teilnehmen können. Dass die Monitoring-Stelle nicht von Haus aus bei solch einer wichtigen Anhörung gesetzt ist, ist mir absolut unverständlich. Nach den Gründen können Sie ja mal Union und SPD fragen.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.
Auch am 11. Tag vor der Anhörung hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales immer noch keine Informationen über die geplante öffentliche Anhörung zum Bundesteilhabegesetz am 7. November von 11:30 - 13:30 Uhr auf seiner Internetseite eingestellt.
Link zu weiteren Informationen des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales

Von ZORRO
Unfaire Öffentlichkeitskampagne gegen die Schwerbehindertenvertretungen: Gezielte Desinformation der Nahles-Bürokratie oder Unvermögen?
Auf mehreren amtlichen BMAS-Websites, PDF, FAQ (http://tinyurl.com/j49c4ay ) bzw. Schaubildern (www.tinyurl.com/zekuof2 ) zum Bundesteilhabegesetz wird immer noch höchst IRREFÜHREND behauptet, dass es bei der Änderung der §§ 95, 96 SGB IX um bessere bzw. mehr "Mitbestimmung" ginge. Das wird seit über vier Monaten weltweit verbreitet, so als wüssten es die BMAS-Verantwortlichen nicht besser und als würde ihnen elementares Basiswissen fehlen. Damit wird SUGGERIERT, als verfüge die SchwbV über Mitbestimmungsrechte und als würden diese erweitert.
Diese rechtlich völlig haltlose Verlautbarung wurde teils von Abgeordneten und Verbänden und sogar von einzelnen Schulungsträgern auf deren Websites unkritisch und völlig ungeprüft übernommen. Nichts davon stimmt laut ständiger BAG-Rechtsprechung und dem Schrifttum. Nichts davon galt bisher. Nichts davon steht im BTHG-Entwurf. Das wurde auch von keinem Verband der SchwbV gefordert und ist auch nicht Gegenstand der Kernforderung des DGB oder DBR. Bei der Anhörung im BT-Ausschuss haben die 14 bis 18 Sachverständigen Gelegenheit, der offenbaren Falschdarstellung des BMAS entgegenzutreten.
Von nordihydro
Angesichts der Rahmenbedingungen für die Anhörung zum BTHG im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 7.11.16 stellt sich wirklich die Frage, ob das Wort von Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen auch nur annähernd ernst genommen wird. Auch die angekündigten Verbesserungen für die in den Betrieben und Dienststellen gewählten Schwerbehindertenvertretungen (SBV) bleiben hinter den Erwartungen zurück. Die Darstellungen des BMAS sind teilweise sehr verzerrt.
So wird beispielweise vorgetragen, dass eine Sicherung des Anhörungsrechts der SBV durch eine Klausel gar nicht notwendig sei. Es gebe bereits wirksame Interventionsmöglichkeiten, wenn die SBV vom Arbeitgeber - wie in der Praxis so oft - vor Entscheidungen über schwerbehinderte Beschäftigte nicht beteiligt und einfach übergangen wird (siehe z.B. BMAS unter http://bit.ly/2dNDO7l).
Das klingt wie Hohn. Über Expertisen, welche die bescheidene Wirklichkeit der SBV-Rechte darstellen, wird einfach hinweggesehen (z.B. Prof. Dr. KOHTE unter http://bit.ly/2dZoDuT). Anders als immer wieder fälschlicherweise behauptet, geht es in Wahrheit um Folgendes:
• Es wird KEINE Mitbestimmung für die SBV verlangt. Denn dieses Recht steht allein dem Betriebsrat/Personalrat zu.
• Gefordert wird lediglich die SICHERUNG des ANHÖRUNGSRECHTS der SBV vor Entscheidungen des Arbeitgebers ("Wirksamkeitsklausel").
• Die geforderte Wirksamkeitsklausel soll nur für PERSONELLE EINZELMASSNAHMEN und nicht für "alle Angelegenheiten" gelten. Es soll also nicht "uferlos" werden.