Stiftung für ehemalige Heimkinder beschlossen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: domain public
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beschlossen. Ab Anfang 2017 sollen die von Bund, Ländern und Kirchen zugesicherten Hilfen an die ehemaligen Opfer von Gewalt und Missbrauch in früheren Heimen der Behindertenhilfe ausgezahlt werden. Darauf hat der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer hingewiesen.
"Die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' ist aktuell im Aufbau und soll Anfang 2017 ihre Arbeit aufnehmen. Für die betroffenen Menschen, die seit Jahren für Entschädigung und vor allem Anerkennung ihres Unrechts kämpfen, ist das eine gute Nachricht. Sie erhalten ab kommendem Jahr eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von 3.000 Euro bzw. 5.000 Euro für die Arbeitsleistungen während ihrer Zeit in den Einrichtungen", erklärte Uwe Schummer.
Während es für die Betroffenen eine gute Nachricht ist, dass nach jahrelangem Gezerre endlich der Weg für die Anerkennung und Hilfe ihres Leides und ihrer Misshandlungen geebnet ist, bleibt die Kritik der Ungleichbehandlung vor allem bei den Rentenersatzleistungen im gefundenen Kompromiss der verschiedenen Akteure bestehen. Was in Reden und Veröffentlichungen nämlich gerne verschwiegen wird ist: Während ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Jugendhilfe je nach der Dauer ihrer Zwangsarbeit ohne Rentenversicherung bis zu 25.200 Euro bekommen können, bekommen Menschen, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien unversichert arbeiten mussten, maximal 5.000 Euro. Man könnte daraus also den Schluss ziehen, dass die Arbeit behinderter Menschen auch im heutigen Denken der Bundes-, Landesregierungen und Kirchen nicht einmal ein Fünftel dessen Wert ist, was die Arbeit Nichtbehinderter ist. Ein fatales Zeichen finden nicht nur viele der ehemaligen Heimkinder.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits eine Internetseite mit Informationen über die Stiftung und die Leistungen eingerichtet.

Von versteh_gar_nix_mehr
Kontakt zur Stiftung 14. September 2016
Die Unterstützungsleistungen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" können nur Personen erhalten, die innerhalb bestimmter Altersgrenzen und innerhalb bestimmter Zeiträume in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und daraus resultierend heute noch an Folgewirkungen leiden.
Für die Betroffenen kann ich nur hoffen, dass die Kriterien nicht so hoch die Messlatte gelegt haben, wie bei der Anerkenntnis eines erlittenen Haftschadens damals in der ehemaligen DDR, wo nicht wenige manchmal an der Glaubhaftmachung bald verzweifelten.
Den Betroffenen viel Erfolg und für die Zukunft ein besseres Leben auch wenn man vieles nie vergessen kann.
Von Heidi Dettinger
Diese Stiftung ist einfach nur schändlich!!!!!!
Nun ist es amtlich: Selbst bei den Almosen (gern auch mal "Entschädigung") für ehemalige Heimkinder gibt es ein Zwei-Klassen-System:
Ehemalige, die 2 Jahre in einem Heim gearbeitet haben, bekommen bereits 7.200 Euro Rentenersatzleistung plus 10.000 Euro Einmalzahlung (als Sachleistung)
Ehemalige, die in einem Heim der sog. Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie lebten und schufteten, bekommen höchstens (egal wie viele Jahre sie dort waren) 5.000 Euro Rentenersatzzahlungen und 9.000 Euro Einmalzahlung.
Es wäre mal an der Zeit, dass diese Ungleichheit erklärt wird!
GG Art. 3, Abs. 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. NIEMAND DARF WEGEN SEINER BEHINDERUNG BENACHTEILIGT WERDEN.