Bochumer Institut: Teilhabegesetz nicht mit UN-Konvention vereinbar

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Prof. Dr. Theresia Degener von BODYS
Prof. Dr. Theresia Degener von BODYS
Bild: BODYS

Bochum (kobinet) Die Bochumer Professorin Dr. Theresia Degener zeigt sich besorgt darüber, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im vorliegenden Gesetzesentwurf zu einem Bundesteilhabegesetz (BTHG) entgegen den Ausführungen der Bundesregierung in keinster Weise berücksichtigt wurde.

"Wenn die Festlegungen im Gesetz, etwa dem sogenannten ´Zwangspoolen' dem subjektiven Willen des Leistungsempfängers nicht entsprechen, sind diese Regelungen völkerrechtlich nicht mehr zu vertreten", erklärte Prof. Dr. Theresia Degener. In einer Stellungnahme des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS), die im Rahmen einer Veranstaltung an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe vorgestellt wurde, macht sie deutlich, dass es bei den Forderungen der Menschen mit Behinderungen nicht um Sonderrechte geht. Mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, wie es in der UN-BRK in Artikel 19 verankert ist, sei kein neues Menschenrecht geschaffen worden, wohl aber ein neues Rechtsbewusstsein: "Wo wir mit wem wohnen, was wir essen, wann wir schlafen, welche Kleider wir tragen, sind Ausdrücke unserer Persönlichkeitsentfaltung und damit ein klassisches Freiheitsrecht", so Theresia Degener. Die Institutsempfehlung laute daher, den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zu verabschieden.

Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M. (Berkeley), ist Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Leiterin des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) und stellvertretende Vorsitzende des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD).

Stellungnahme von BODYS

Link zu einem Artikel aus der Badischen Zeitung vom 3.11.2016, der zeigt, wie das selbstbestimmte Wohnen behinderter Menschen bereits heute versucht wird, einzuschränken

Lesermeinungen zu “Bochumer Institut: Teilhabegesetz nicht mit UN-Konvention vereinbar” (4)

Von Lesebrille

Liebe Frau Maubach,
"zu berücksichtigen" und "einzuhalten" sind keine konkruenten Begriffe. Das wissen auch die HausjuristInnen des Bundestages.

Von Gisela Maubach

In der Eile zu früh auf "abschicken" gedrückt . . .

. . . aber das Zitat aus dem Koalitionsvertrag muss ich dann doch noch komplettieren. Es lautet:

"Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen."

Also wenn der Koalitionsvertrag gilt, kann der Entwurf des BTHG so nicht abgenickt werden.

Von Gisela Maubach

Gerade eben höre ich den Regierungssprecher im Radio sagen:
"Der Koalitionsvertrag gilt"

Da ergibt sich jetzt automatisch die Frage, ob man sich auf diese Aussage nur im Zusammenhang mit der Maut verlassen kann oder auch mit der Umsetzung der UN-Konvention.

Den Koalitionsvertrag findet man hier:

https://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag152.pdf

Auf Seite 110 findet man da wörtlich die Überschrift "UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen"!

Und darunter folgendes:

Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen

Von Uwe Heineker

eine schlappe für die Regierung