Psychiatrie inklusiv weiterentwickeln
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: MSAGD RLP
Mainz (kobinet) Die UN-Behindertenrechtskonvention will die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen mit Behinderungen – dazu gehören auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Darauf wies der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch im Nachgang zum Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder in Bremen hin. Es gelte die Psychiatrie inklusiv weiterzuentwickeln.
"Mit der Psychiatrie-Enquete in den 1970er Jahren und der Öffnung der Einrichtungen ist die Psychiatrie Vorbild für die Ambulantisierung von Unterstützungsangeboten in der Gemeinde", so Matthias Rösch. Wie diese Entwicklung mit der Unterstützung durch selbst betroffene Genesungsbegleiterinnen und -begleiter oder durch Home-Treatment mit einer psychiatrischen Versorgung vor Ort weitergeführt werden soll, sind Ergebnisse des Treffens der Behindertenbeauftragten, die in ihrer Bremer Erklärung zusammengefasst sind.
"Als Beauftragte von Bund und Ländern sind wir uns einig, dass die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes nicht zu einer Einschränkung der Leistungen für psychisch beeinträchtigte Menschen führen dürfen. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarten Novellierung des Landes-Psychiatriegesetzes werde ich mich als Landesbehindertenbeauftragter für eine Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einsetzen", so Matthias Rösch. "Das Bundesteilhabegesetz muss Selbstbestimmung und Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleisten", forderte Petra Wontorra, die niedersächsischen Landesbehindertenbeauftragte.
