Grüne aus Bund und Ländern wollen Verbesserungen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) Die stellvertretende Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann, der Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Manne Lucha, die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, Anja Stahmann, haben sich zusammen mit den beiden grünen Bundestagsabgeordneten Markus Kurth und Corinna Rüffer auf gemeinsame Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verständigt. "Wir sehen nicht, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung eine Mehrheit im Bundesrat finden wird", erklärten sie nach gemeinsamen Beratungen in Berlin.

Das Bundesteilhabegesetz sollte das größte behindertenpolitische und eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben auf Bundesebene in dieser Legislatur werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibe aber hinter den Erwartungen zurück. Um ein Scheitern des Gesetzesvorhabens oder eine Hängepartie im Vermittlungsausschuss zu verhindern, müsse die Bundesregierung deutlich nachbessern. "Wir begrüßen, dass Autonomie und Selbstbestimmung der auf Leistungen angewiesenen Menschen an verschiedenen Stellen gestärkt werden, unter anderem durch die Ermöglichung einer qualifizierten ergänzenden Beratung. Auch die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen und die Verbesserungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz sehen wir grundsätzlich positiv. Man muss aber auch klar die Defizite des Entwurfs benennen, die eine Mehrheit für das Gesetz in der jetzigen Fassung im Bundesrat äußerst unwahrscheinlich machen", heißt es in einer Presseerklärung der Grünen.

Insbesondere bedarf es Nachbesserungen bei der Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und eine Kostenerstattungsklausel des Bundes gegenüber den Ländern bei Mehrkosten. Für eventuelle Mehrkosten müsse der Bund aufkommen. "Die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderungen ist zudem einer der zentralen Punkte", erklärten die Grünen-PolitikerInnen vom Bund und aus den Ländern gemeinsam. "Menschen mit Behinderungen haben das Recht selbst zu bestimmen, ob sie in der eigenen Wohnung, in einer WG oder in einem Wohnheim leben möchten." Zudem müsse gewährleistet werden, dass der anspruchsberechtigte Personenkreis nicht gegenüber der heutigen Rechtslage eingeschränkt werde. Menschen mit Behinderungen müssten je nach ihrem individuellen Bedarf einen gesicherten Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege haben.

Lesermeinungen zu “Grüne aus Bund und Ländern wollen Verbesserungen” (1)

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Auch die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen und die Verbesserungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz sehen wir grundsätzlich positiv."

Dazu ist anzumerken, dass die existenzsichernden Leistungen für Menschen, deren Eingliederungshilfe für die Tagesstruktur an die Werkstätten fließt, sogar zunehmend an die Werkstätten gebunden werden.

Im BTHG-Entwurf zu Änderungen im SGB XII steht folgendes:

§ 82 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „25“ durch die Angabe „50“ ersetzt.

Dieser Satz lautet:
"Abweichend von Satz 1 ist bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen von dem Entgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 25 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Entgelts abzusetzen."

Die Grundsicherung (= existenzsichernde Leistung) steigt also für diejenigen Menschen, für die Eingliederungshilfe an die Werkstätten (!) gezahlt wird.

Ich habe bereits die Erfahrung gemacht, wie teuer es ist, wenn man seinen arbeitsunfähigen Sohn aus der Werkstatt rausholt und inklusiv betreuen lässt.
Er bekommt nun monatlich ca. 92 € weniger für seinen Lebensunterhalt - nur weil er tagsüber nicht mehr in einer Schwerstbehinderten-Gruppe einer WfbM betreut und gepflegt wird.

Würde man eine wirkliche Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen umsetzen wollen, müsste die Grundsicherung für alle gleich sein, während eine faire Bezahlung der Werkstatt-Arbeit das Verlassen der Grundsicherung ermöglichen müsste.

Im BTHG-Entwurf steht jedoch genau das Gegenteil, und die Lebenshilfe will den Freibetrag sogar auf 202 € erhöhen, so dass man für den WfbM-Besuch mit noch mehr Lebensunterhalt belohnt würde . . . Inklusion von den Betroffenen bzw. deren Eltern also teuer erkauft werden müsste.