Veto aus Bayern gegen das geplante Bundesteilhabegesetz im Bundesrat

Veröffentlicht am von Andreas Vega

Podiumsdiskussion zum Bundesteilhabegesetz
Podiumsdiskussion zum Bundesteilhabegesetz
Bild: Michael Simon

München (kobinet) Ein Veto aus Bayern gegen das geplante Bundesteilhabegesetz im Bundesrat scheint mehr als wahrscheinlich. Sollten nicht grundlegende Veränderungen im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention und bei der Finanzierung vorgenommen werden, dann werde sich Bayern gegen dieses Gesetz wenden und es notfalls im Bundesrat stoppen. Dies ist das Fazit einer Podiumsdiskussion zum Bundesteilhabegesetz, die gestern in München stattfand.

Auf dem Podium diskutierten die Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke), der bayerische Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im bayerischen Landtag Joachim Unterländer (CSU), Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes der Freien Wähler Bayern Felix Stahl, sowie die bayerische Behindertenbeauftragte Irmgard Badura. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Journalistin Christiane Link aus London, die sich als absolute Kennerin der Diskussion um ein gutes Bundesteilhabegesetz präsentierte.

Einhellig kritisierten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion das geplante Bundesteilhabegesetz in der bekannten Version. Auch das Publikum nahm an der regen und lebendigen Diskussion teil. Joachim Unterländer von der CSU versicherte den Besuchern ein Partner im Streit für ein gutes Teilgesetz zu sein. „Sollte es nicht wesentlich Veränderungen an dem jetzigen Entwurf der Bundesregierung geben, dann werde das bayerische Kabinett sich gegen das Bundesteilhabegesetz entscheiden“, versprach der Sozialpolitiker. Auf die Frage, ob er denn Verbündete in der eigenen Partei hätte, antwortete Unterländer: „Aber selbstverständlich. Auch dem Ministerpräsidenten Horst Seehofer ist das Ziel ein Teilhabegesetz zu bekommen, das den Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention entspricht besonders wichtig“. Im Moment sei das Bundesteilhabegesetz noch im politischen Prozess, aber ohne wesentlichen Veränderungen gäbe es ein Veto aus Bayern, so der CSU-Politiker. Es dürfe keinen schlechter gehen als vor dem Gesetz, rote Linien dürften nicht überschritten werden, meinte Joachim Unterländer zum Abschluss.

Für die Auflockerung der engagierten Diskussion sorgte das Gesangsduo blind&lame. Teile der Diskussion wurden von der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien (abm) aufgezeichnet. Einen Sendetermin werden wir hier bekannt geben.

Lesermeinungen zu “Veto aus Bayern gegen das geplante Bundesteilhabegesetz im Bundesrat” (14)

Von Arnold

Die ,5 StdWerkstattlöhne in Werkstätten mit Menschen mit Beeinträchtigung ( Werkstätten für behinderte Menschen ) ist so oder so ein Kraul .Die beeinträchtigten Menschen arbeiten täglich 7,5 ,Std zu einem Lohn von ca.0,80 Euro obwohl in sämtlichen Werkstätten Arbeiten mit Werksverträgen abgearbeitet werden ." Wie war das was die Regierung mit den Arbeiten mit Werksverträgen beschlossen hat 8,50 Euro Mindestlohn ,aber das scheint für Menschen mit beeinträchtigung nicht zu zählen ) oder die zählen in Deutschland genau so wenig wie die UN Konvention .Deutschland zahlt ja lieber Strafen als sich an Rechte für Menschen mit behinderung zu halten .

Von Gisela Maubach

Richtig - das mit den unterschiedlichen Süppchen ist ein Problem, denn während diejenigen, die sich selbst vertreten können, auch Medienkontakte und lautstarke Verbände als Interessenvertreter haben, treten für diejenigen, die sich nicht selbst vertreten können, die Träger der Sondereinrichtungen als Interessenvertreter auf, so dass aufgrund des Interessenkonflikts für diesen Personenkreis dann eher die Interessen der Sondereinrichtungen vertreten werden.
Daher ist es höchst bedauerlich, dass die Werkstatt-oder-garnichts-Planung des BMAS von den starken Koordinatoren für ein gutes Bundesteilhabegesetz nirgends kritisiert wird.

Von versteh_gar_nix_mehr

Einigkeit mach Stark und Satt, nur wo findet man die Hilfe
welche zum Ziel führt, da unterschiedliche Süppchen gekocht werden?

Von Gisela Maubach

@ versteh_gar_nix_mehr

Also ich bin nicht bereit, in Kenntnis des BTHG-Entwurfes schweigend abzuwarten, bis die Inhalte so abgenickt werden, ohne vorher auf Benachteiligungen aufmerksam zu machen.

Von Gisela Maubach

@ versteh_gar_nix_mehr

Also ich bin nicht bereit, in Kenntnis des BTHG-Entwurfes schweigend abzuwarten, bis die Inhalte so abgenickt werden, ohne vorher auf Benachteiligungen aufmerksam zu machen.

Von versteh_gar_nix_mehr


Warten wir ab was kommt, dann sind wir schlauer, doch momentan hängen die Früchte noch etwas sehr hoch.

Von Gisela Maubach

"Der Freibetrag des Werkstatt-Lohns bei der Grundsicherung ist in § 82 Abs. 3 SGB XII geregelt."

Hierüber herrscht bereits Klarheit, denn es ist schon lange Gesetz.
Und die einzige Richtung, in die dieses Gesetz sich gerade bewegt, ist die weitere finanzielle Belohnung bei Werkstatt-Besuch - aber leider so, dass der Verbleib in der Grundsicherung gefestigt wird, anstatt die tatsächliche Arbeitsleistung in den Werkstätten endlich fair zu bezahlen.

Von versteh_gar_nix_mehr


@Von Gisela Maubach

"Der Freibetrag des Werkstatt-Lohns bei der Grundsicherung ist in § 82 Abs. 3 SGB XII geregelt."

Warten wir ab bis Klarheit über so einigem herrscht. Auch sollten wir uns die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum geduldig und genau betrachten, denn der Umtausch wird schwierig, vielleicht sogar unmöglich. Haben wir doch gelernt, die AGB dienten die letzten Jahre nicht denen die es nötig gebrauchen könnten, sondern denen, welche als Lobby sich besser verkauften.

Von Gisela Maubach

@ versteh_gar_nix_mehr

Der Freibetrag des Werkstatt-Lohns bei der Grundsicherung ist in § 82 Abs. 3 SGB XII geregelt.

Mein Sohn hatte während seiner Werkstatt-Zeit einen Netto-"Lohn" von 99,55 € ausgezahlt bekommen, wovon nach dieser Freibetragsregelung nur 7,04 € angerechnet wurden.
Seit ich ihn aus der Werkstatt rausgeholt habe, bekommt er für seinen Lebensunterhalt nun also 92,51 € weniger als während seiner Werkstatt-Zeit - obwohl er nicht die geringste Arbeitsleistung erbringen kann.

Diese Ungleichbehandlung von Menschen, die in der Realität keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können, dürfte bereits jetzt schon verfassungswidrig sein.

Aber obwohl die Eingliederungshilfe von den Existenz-sichernden Leistungen getrennt werden sollte, ist schon im aktuellen BTHG-Entwurf eine weitere Erhöhung des Freibetrags in § 82 Abs. 3 SGB XII vorgesehen, so dass die Ungleichbehandlung mit dem aktuellen BTHG-Entwurf noch zunehmen würde, weil allein schon die Betreuung innerhalb einer Werkstatt zunehmend finanziell belohnt wird.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die 202 €, die in der Anhörung genannt wurden, aufgegriffen würden oder nicht. Das wäre nur noch eine weitere Steigerung der Existenz-sichernden Leistung bei gleichzeitigem Einbetonieren in der Grundsicherung, weil die Werkstatt-Löhne als solche ja nicht steigen sollen.

Aber wenn diejenigen, die sich den Ausstieg aus der Werkstatt ohnehin so teuer erkaufen müssen (und zwar auf Dauer jeden Monat), dann kann es nicht zusätzlich noch hingenommen werden, dass die Werkstatt mit § 102 Abs. 2 im BTHG auch noch vorrangig werden soll, so dass während 8 Stunden täglich keine anderen Ansprüche bestehen sollen.

Und da begrüße ich ausdrücklich den letzten Satz Ihres Leserbriefes, der da lautet:

"Wenn wir solidarisch sein wollen, dann sollten wir es jetzt beweisen."

Von versteh_gar_nix_mehr


@Von Gisela Maubach

".... in der WfbM aber trotzdem einen erhalten kann, wird der Werkstatt-Besuch mit dem BTHG-Entwurf sogar noch (!) schmackhafter gemacht, indem der Freibetrag bei der Grundsicherung steigt...."

Wenn "einen erhalten kann" sollte man nicht nur von Ihnen darauf vertrauen, das dann, wenn es so käme und der vorgeschlagene Betrag von 202,00 € gesetzlich geregelt ist, immer noch abzuwarten wäre, wie es sich gerade bei der Grundsicherung dann auswirkt und ob wirklich, dieser Betrag als Freibetrag auch für ihren Sohn zur Verfügung stände? Dies könnte aber auch bedeuten, dass wie gegenwärtig bei der Grundsicherung ein geringfügiges Arbeitseinkommen mit einer Nebenbeschäftigung auf der Basis 450,00€ unterm Strich in den Ländern unterschiedlich ca. 135,00€ frei wären, da der Rest mindernd auf die Grundsicherung ( HLU ) angerechnet wird. Dies könnte bedeuten, würde es bei den 30% Freibetrag bleiben, lediglich das übrig bliebe, was heute ein eventuelles Taschengeld in den Werkstätten ausmacht ( ca. 65,00 € ) der Rest wäre dann eventuell Kostenmindernd einzubringen, wovon hier in der Betrachtung dieser Möglichkeit noch niemand vielleicht soweit gedacht hat, oder diesen Schachzug vielleicht gar nicht für möglich hält? Eine Sicherheit dieses vorgeschlagenen Betrages von 202,00€ als Freibetrag "für die nicht wirtschaftlich verwertbaren Menschen mit Behinderung" würde es erst dann geben, wenn gerade dieser Personenkreis wegen seiner Behinderung und fehlender Möglichkeit am Prozess der wirtschaftlichen Verwertbarkeit teilhaben zu können, von einer solchen Regel, sollte es so sein oder kommen, dann befreit würde, was aber nicht so einfach wieder sein wird umzusetzen. Man kann sich sicher sein, dass dann erneut die Gerichte sich wieder damit beschäftigen müssten, warum für die Gruppe der " wirtschaftlich nicht verwertbaren Menschen " wieder eine Ausnahme gemacht wird!

Wenn wir solidarisch sein wollen, dann sollten wir es jetzt beweisen.

Von Gisela Maubach

@ versteh_gar_nix_mehr

" . . . und so vielleicht einer zu erwartenden Klagewelle vorzubeugen, . . . "

Zu dem von mir beschriebenen Extrem-Poolen dürfte aus folgenden Gründen keinesfalls eine Klagewelle zu erwarten sein:

In ganz NRW haben auch Menschen mit schwerster geistiger Behinderung, die nicht ansatzweise eine verwertbare Arbeitsleistung erbringen können, einen Rechtsanspruch auf einen "Platz" in einer WfbM. Für diese Menschen haben die Werkstätten separate Gruppenräume mit Pflegeräumen für Windelwechsel etc.

Auch diese Menschen, die sich an der "richtigen" Arbeit in der Werkstatt nicht beteiligen können, erhalten einen "Lohn", der durch die anderen (leistungsfähigeren) in der WfbM erwirtschaftet wird.
In der Werkstatt muss - anders als auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - der gesamte Lohn solidarisch geteilt werden.

Für mich als Mutter eines Sohnes, der zwar keinerlei Beitrag dazu leisten kann, um einen Lohn zu bekommen, in der WfbM aber trotzdem einen erhalten kann, wird der Werkstatt-Besuch mit dem BTHG-Entwurf sogar noch (!) schmackhafter gemacht, indem der Freibetrag bei der Grundsicherung steigt.
Soll heißen: Wer nicht arbeitsfähig ist, aber eine Werkstatt "besucht" hat einen dreistellig höheren Betrag zum Lebensunterhalt zur Verfügung als Menschen mit vergleichbarer Behinderung, die sich gegen eine Werkstatt als Tagesstruktur entscheiden.
Für die meisten Eltern wird der finanzielle Anreiz also schon ausreichen, um mit der Werkstatt als Tagesstruktur für ihren nicht-arbeitsfähigen Sohn oder Tochter einverstanden zu sein, da dies die einzige Möglichkeit eines "Lohns" ist, der bei der Grundsicherung nicht angerechnet werden kann.

Daher ist auch keine Klagewelle gegen § 102 Abs. 2 BTHG zu erwarten. Nur diejenigen, bei denen der Leidensdruck so groß ist, dass sie sogar diesen erheblichen finanziellen Nachteil hinnehmen, werden sich ganz allein (denn eine Lobby ist nicht in Sicht) auf den Rechtsweg gegen die Werkstatt-Pflicht begeben müssen.

Von versteh_gar_nix_mehr


@Von Gisela Maubach

". . . und daher stellt sich tatsächlich die Frage, welchen Personenkreis man opfern würde....."

Opfern könnte man keine Personengruppe, aber man könnte neue Erfindungen bringen, welche es leichter ermöglichen an bestehenden Strukturen und eingespielten Systemen festzuhalten.
Anders gesagt, alles Neue muss sich erst bewähren und man hat viel Zeit in der Erprobung bestehendes und bewährtes den Vorstellungen der anderen Seite anzupassen und so vielleicht einer zu erwartenden Klagewelle vorzubeugen, wenn überhaupt eine solche zu erwarten oder ermöglicht wäre, denn vieles müsste ja erst mal anlaufen und wie wir die Behörden kennen braucht vieles seine Zeit, sehr viel Zeit.
Der aufgestellte Zeitplan zur Umsetzung hat auch seine Gründe, wo man sich im Ablauf so manche Hintertür bestimmt offen gelassen hat um zu reagieren, wenn für so manche Personengruppe der Kuchen zu fett wird und der Bäcker vor dem Ruin stünde, oder zumindest so tut.

Harren wir der Dinge die uns erwarten und betrachten wir die letzten Wochen des Geschehen in vorweihnachtlicher Freude mit unvergessener Bescherung.

Von Gisela Maubach

@ versteh_gar_nix_mehr

"Interessant wäre natürlich für welche Seite denn diese Veränderungen begünstigend sein sollten"

Zitat-Ende

Eine höchst interessante Frage!

Ab wann wäre ein Bundesteilhabegesetz zustimmungsfähig?

Die Interessen welcher Personenkreise müssten zwingend berücksichtigt sein?

Die Tatsache, dass Sie das Wort "Seite" verwenden, lässt erkennen, dass das Wort Vielfalt in der UN-BRK auch einen Sinn hat . . .
. . . und daher stellt sich tatsächlich die Frage, welchen Personenkreis man opfern würde, nachdem sogar in der Anhörung am 7. November die Ausgrenzung ganzer Personengruppen gar nicht erst thematisiert wurde . . . und sogar das Extrem-Poolen in großen Schwerstbehindertengruppen als "Teilhabe" bezeichnet wird.

Von versteh_gar_nix_mehr

Na da bin ich aber mal gespannt drauf wenn es soweit ist und es zur Abstimmung kommt?

Zitat:

Joachim Unterländer von der CSU versicherte den Besuchern ein Partner im Streit für ein gutes Teilgesetz zu sein. „Sollte es nicht wesentlich Veränderungen an dem jetzigen Entwurf der Bundesregierung geben, dann werde das bayerische Kabinett sich gegen das Bundesteilhabegesetz entscheiden“, versprach der Sozialpolitiker. Auf die Frage, ob er denn Verbündete in der eigenen Partei hätte, antwortete Unterländer: „Aber selbstverständlich.

Interessant wäre natürlich für welche Seite denn diese Veränderungen begünstigend sein sollten, für die Menschen, welche das Gesetz brauchen, oder die welche so manches beim alten belassen wollen?