Das zeigt den Handlungsbedarf auf
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin / Freiburg (kobinet) "Es ist nicht in Ordnung, dass Herr Bergen aus Freiburg, so wie berichtet, vom Sozialamt bedrängt wird, aus seiner Wohnung auszuziehen und einen Heimplatz zu suchen. Dies zeigt den Handlungsbedarf für ein Bundesteilhabegesetz, in dem ambulante Wohnformen vorrangig sind", erklärte der Behindertenbeauftragte der Bundestagsfraktion der CDU/CSU Uwe Schummer gegenüber den kobinet-nachrichten.
Dirk Bergen lebt seit vielen Jahren in Freiburg mit der Unterstützung, die er zum selbstbestimmten Leben benötigt, in seiner Wohnung. Seit Monaten muss der Rollstuhlnutzer darum kämpfen, die Unterstützung, die er braucht, auch weiterhin in der eigenen Wohnung zu bekommen und nicht in ein Heim abgeschoben zu werden. Das Freiburger Sozialamt setzt ihn diesbezüglich unter Druck. Am Montag haben die kobinet-nachrichten bei einigen Bundestagsabgeordneten, die mit dem Bundesteilhabegesetz befasst sind, nachgefragt, wie sie die Situation von Dirk Bergen im Lichte des geplanten Bundesteilhabegesetzes einschätzen. Nur vonseiten der SPD, die den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz aus dem Hause von Andrea Nahles maßgeblich verantwortet, kam bisher keine Antwort.
Heute verhandeln die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD über die Änderungsanträge zum Bundesteilhabegesetz
Links zu bisherigen Stellungnahmen
Antwort von Dr. Astrid Freudenstein von der CSU und Katrin Werner von der Linksfraktion
Antwort von Corinna Rüffer von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Bericht über die Situation von Dirk Bergen: Immer weniger Essen, bis der Tod eintritt

Von Signe
Ich wette, dass inzwischen die Betriebswirtschaft in jedem öffentlichen Bereich die Deutungshoheit und Macht gewonnen hat und Sachdiskussionen in den Ämtern mit Macht (notfalls werden die weisen Sachbearbeiter/innen, die Sachverstand haben und diesen anwenden, aus dem Dienst gemobbt) abgewürgt werden.
Auf diese Weise scheint mir auch das Bundesnichtteilhabegesetz zurechtgeschustert worden zu sein. Abscheulich und lebens- und menschenverachtend.
Von Signe
In einer Postille von vor zwei, drei Jahren des Landfrauenverbandes von Westfalen-Lippe war ein Beitrag veröffentlicht über die Kinder- und Jugendhilfe vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Da wurden Berechnungen aufgemacht, wieviel der LWL 'spart', wenn er in die Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich des LWL INVESTIERT.
Pervers, wie hier Kinder und Jugendliche finanziell verwurstet werden.
Nun kann man sich vorstellen, in wen der LWL wohl nicht so investiert. Denn es wird ja (nicht mehr nur im Stillen, sondern dreist öffentlich) gefordert, dass Kinder und Jugendliche praktisch Gewinn für den LWL 'erwirtschaften' sollen; da ist leider kein Platz mehr für Ausschweifungen jeglicher Art im Kindes- und Jugendalter. Auch pervers.
Und so wird nur der Schluss zugelassen, in wen wohl der LWL nicht so das Geld auszugeben scheint.
Die weiteren Gedanken hierzu bereite sich jeder selber.
Von Signe
@ Frau Maubach
@ Alle
Guten Abend,
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in seiner heutigen Presse-Erklärung:
"Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert: LWL-Jugenddezernentin: Jugendhilfeausgaben sind wichtige Investitionen ...", siehe weiter http://www.lwl.org/pressemitteilungen/nr_mitteilung.php?40531
Nun erklärt sich Einiges für mich:
a) Heimeinweisung für erwachsene Schwerstbehinderte versus behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien,
b) Investitionen (was für ein scheußliches, aber den LWL in seinem Handeln entlarvendes Substantiv) in Kinder und Jugendliche versus dem Keilen gegen Eltern von schwerst(mehrfach)behinderten (erwachsenen) Angehörigen im Haushalt der Eltern
und so weiter und so fort.
Von Gisela Maubach
@ ZORRO
Ich selbst habe die Beträge über den LVR in Erfahrung gebracht.
Bei anderen Eltern herrscht regelmäßig völlige Unwissenheit.
Es scheint auch eine Hemmschwelle zu bestehen, bei der Geschäftsführung nachzufragen, weil man sich mit derartigen Fragen sehr unbeliebt macht.
Das Problem besteht auch darin, dass sich die Kosten (zumindest hier im LVR-Zuständigkeitsbereich) aus mehreren unterschiedlichen Beträgen zusammensetzen.
Während die Jahrespauschalen und Substanzerhaltungspauschalen Jahresbeträge sind, handelt es sich bei den "Aufwendungen nach § 10 Abs. 2, 2. Halbsatz WVO" um Beträge, die kalendertäglich (!) hinzugefügt werden, und die je nach Ausmaß des Unterstützungsbedarfs in drei Fallgruppen unterschieden werden.
Nach Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich wird man aufgefordert, für den Werkstattbesuch einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim LVR zu stellen. Und von dort erhält man dann lediglich eine Bewilligung - ohne irgendeine Mitteilung zur Höhe der Kosten.
Aber selbst wenn man den individuellen Betrag dann ausrechnen kann, existiert keinerlei Berechnung darüber, wie hoch die Kosten pro Stunde sind - und zwar für diejenigen Stunden, in denen der Bedarf tatsächlich gedeckt wird.
Beim Persönlichen Budget sind die Stundenkosten bei den Berechnungen von entscheidender Bedeutung, aber bei der Werkstatt-Unterbringung wird regelmäßig vermieden, über die Höhe der Gelder zu sprechen, die auf direktem Weg an die Werkstatt fließen.
Von Transparenz könnte meiner Meinung nach erst dann gesprochen werden, wenn im Bewilligungsbescheid die einzelnen Beträge enthalten sind, so dass man sich seinen eigenen Gesamtbetrag zumindest selbst ausrechnen könnte.
Nur bei den Transportkosten könnte dies problematisch sein, weil die großen Busse wahrscheinlich Pauschalen erhalten, während die Einzeltransporte mit Begleitperson natürlich wesentlich höhere Kosten pro Person verursachen.
P.S.: Übrigens heiße ich Maubach (ohne l)
Von ZORRO
@Maulbach
"Warum fehlt hier jegliche Transparenz?"
Teilen denn die Einrichtungen oder Kostenträger auf Nachfrage nicht mit, welche Kosten monatlich den Kostenträgern in Rechnung gestellt werden? Oder werden solche Auskünfte verweigert?
Von Ulrike
Ich befürchte schon immer, dass Sozialhilfeleistungen nicht bei den einzelnen Menschen ankommen sollten, deswegen gibt es den Kampf aus den Einrichtungen bereits seit Jahrzehnten. Gerade eine große Koalition wird aus mehren Gründen daran nichts ändern wollen, können, es gibt ja auch Koalitionszwang. Darauf haben wir Steuerzahler nun überhaupt keinen Einfluss.
Von Gisela Maubach
Schließe mich Dagmar B in vollem Umfang an.
Welche Wertschöpfung sich aus der Gruppenzugehörigkeit in einer WfbM ergibt, müsste im Einzelfall aber erstmal ausgerechnet werden.
Die hierfür notwendigen Daten sind jedoch allgemein unbekannt. Warum fehlt hier jegliche Transparenz?
Warum wird einem Mensch mit Behinderung erst dann vorgerechnet, wie hoch die Kosten für seinen Hilfebedarf sind, wenn er selbstbestimmt leben will, während grundsätzlich nie mitgeteilt wird, welche Kosten für einen Werkstatt-Platz entstehen?
Insbesondere für Menschen mit hohem Betreuungsbedarf ergeben sich für den WfbM-Besuch teilweise nämlich höhere Kosten pro Stunde als für ein Persönliches Budget:
Der Werkstattbesuch ist nach Abzug aller Wochenend-, Brauchtums- und Feiertage und 35 Urlaubstagen an maximal 216 Tagen im Jahr möglich – und das auch nur, wenn kein weiterer Fehltag durch Krankheit o.ä. hinzu kommt.
Würde die Werkstatt an allen 216 möglichen Tagen für 8 Stunden besucht, wären das 1.728 Stunden (= 144 Stunden maximal mögliche Stunden pro Monat).
Rechnet man die Jahrespauschale, die "Substanzerhaltungspauschale", den Personalmehrbedarf bei "Fallgruppe C" (hoher Betreuungsbedarf), den "Lohn" und die Transportkosten mit Begleitperson zusammen, ergibt das mehr als 20 € pro Stunde !!!
Und "vergessen" wird dabei immer, dass Menschen mit hohem Betreuungsbedarf auch außerhalb dieser (maximal!) 144 Monatsstunden Hilfe benötigen . . .
Von Dagmar B
Zitat:
Dies zeigt den Handlungsbedarf für ein Bundesteilhabegesetz, in dem ambulante Wohnformen vorrangig sind", erklärte der Behindertenbeauftragte der Bundestagsfraktion der CDU/CSU Uwe Schummer gegenüber den kobinet-nachrichten.
Meiner Ansicht nach haben nicht nur ambulante Wohnformen den Vorrang zu haben , sondern auch Tagestruktur und Arbeit.
Ich finde das Fallbeispiel von Herrn Bergen auch erschreckend, aber nicht weniger erschreckend sind teilweise die entmündigenden Gruppenverwahrungen in Wfbm , die gleichermaßen( angeblich) alternativlos aufgezwungen werden .
Jegliche Form der zwangs Institutionalisierung , insbesondere von erwachsenen Menschen sollte kritisiert und abgeschafft werden.
Das Zwangspoolen von Leistungen in Wfbm als wertschöpfende Gruppenzugehörigkeit schön zu fabulieren , wenn es nur darum geht möglichst viele Behinderte , mit möglichst wenig Personal , möglichst bedürfnislos und vor allem möglichst kostengünstig aber möglichst mit Profit für die Betreiber der Anstalten und den Auftraggebern zu verwerten , sollte auch endlich Thema werden.