Heute beraten die Länder zum Teilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ht
Berlin (kobinet) Noch ist nicht klar, welche Änderungsanträge die Koalitions-AG gestern zum Bundesteilhabegesetz in Berlin beschlossen hat, diese Anträge werden heute aber eine entscheidende Rolle bei der Beratung der VertreterInnen der einzelnen Bundesländer zum Bundesteilhabegesetz haben. Denn vonseiten der Länder wurden über 100 Vorschläge für Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung gemacht.
Man munkelt, dass die Koalitions-AG sich gestern mit 80 Änderungsanträgen zu befassen hatte, die von den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD entwickelt wurden. Welche und wie viele davon am Ende das Licht der Welt in den weiteren Beratungen und bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 1. Dezember erblicken werden, darüber liegen den kobinet-nachrichten noch keine Informationen vor. Die Beratungen der Länder mit dem Bund dürften heute aber entscheidend für die Marschrichtung der Länder im Bundesrat sein. Es gilt bisher noch keinesfalls als sicher, dass diese dem Bundesteilhabegesetz zustimmen werden. Denn die Kritik aus den Ländern am vorliegenden Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz war umfassend und in der Diskussion zum Teil klar und heftig.

Von nordihydro
Hoffentlich kommen Bund und Länder bei den BTHG-Beratungen zur Vernunft und einigen sich auf eine Wirksamkeitsklausel zur Sicherung des Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretungen.
Kohte/Liebsch haben in ihrem am 25.11.2016 unter www.reha-recht.de veröffentlichten Beitrag D54-2016 die im Regierungsentwurf beabsichtigten Änderungen im Recht der Schwerbehindertenvertretungen vorgestellt und die in der Anhörung im BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales am 07.11.2016 eingebrachten Stellungnahmen ausgewertet. Fazit der Autoren:
"Im Ergebnis waren sich zu diesem Thema alle Sachverständigen darüber einig, dass es – neben den bereits vorgesehenen Änderungen – einer Wirksamkeitsklausel zur Absicherung der Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bedarf."
Können Bundestag und Bundesrat angesichts dieser breiten Zustimmung wirklich noch nein sagen zu einer Wirksamkeitsklausel für die SBV?