Zum Teil heftige Debatte zum Teilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Das Bundesteilhabegesetz wurde heute vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die intensive und äußerst kritische Diskussion zum Bundesteilhabegesetz der letzten Monate spiegelte sich auch in der zum Teil heftig geführten Debatte des Gesetzesvorhabens wieder. Die ursprünglich auf 77 Minuten angesetzte Debatte mit abschließendem Beschluss dauerte letztendlich 107 Minuten lang. Es lohnt also, sich diese Debatte, bzw. einzelne Wortbeiträge, im Internet in Ruhe zu Gemüte zu führen.
Link zur gesamten Debatte zum Bundesteilhabegesetz mit Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung
Im Anschluss an die Bundestagsdebatte führte die Initiative AbilityWatch zusammen mit der Petitionsplattform change.org eine Pressekonferenz durch, bei dem das Gesetz auch aus Sicht der Betroffenen kritisch beleuchtet wurde.

Von Dr. Theben
Sehr geehrter Herr Kollege @Drewes,
ich weiß gar nicht, worüber Sie sich so aufregen. Unser Berufstand geht doch herrlichen Zeiten entgegen. Also ich kaufe mir jetzt nen Ferrari und spiele Golf. Das Geld verdient sich künftig dann ja wie von alleine.
DANKE GROKO!!!
Und das schöne ist: Wenn der Schrecken sich dann voll entfaltet, seid Ihr (hoffentlich) nicht mehr an der Regierung - sehr clever.
Schönen zweiten Advent - ich muss an meinem HANDICAP arbeiten.
DR. Martin Theben
Von Klaus Fricke
Ich möchte, nachdem ich mich hier zu Wort gemeldet habe:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/35043/Bundesteilhabegesetz-Topthema-im-Bundestag.htm/#comments
darauf hinweisen, dass ich im meinem Wirkungsbereich Kommentare zur gestrigen Bundestagsdebatte verfasst habe.
siehe:
Weser-Kurier
Kommentar: »Andere Stimmen «
und
Kommentar: »Paradigmenwechsel verhindert«
http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Verbaende-loben-richtige-Richtung-_arid,1506738.html#comments ich auf Stellungnahmen
Der Kommentar »Paradigmenwechsel verhindert« findet sich zudem im sexworker Forum.
Ich hoffe, dass die Kommentare dazu Beitragen, die Anliegen Behinderter zu unterstützen.
Von Alexander Drewes
Liebe Frau Rosenberger,
entgegen den ganzen Lobhudeleien, die ich gestern medial so mitbekommen habe, würde ich Ihnen doch widersprochen wollen:
Nach gestern sind wir nicht einen Schritt weiter, ich bin so pessimistisch, zu behaupten, dass wir gestern den Sprung in den Abgrund gewagt haben.
Mit bestem Gruß
Alexander Drewes.
Von Inge Rosenberger
[Zitat Alexander Drewes] "Vielleicht kann jemand aus der geneigten Leserschaft einem unbedarften und nicht mehr ganz jungen Juristen, der überwiegend sozialrechtlich tätig ist, erklären, inwiefern wir heute durch die Verabschiedung des Bundes-Teilhabegesetzes (BTHG) durch den Deutschen Bundestag einen Schritt weitergekommen sind?"
Es hat niemand gesagt, in welche Richtung dieser Schritt gehen wird, und die ganze Phrasendrescherei soll die Realität verschleiern. Denn eigentlich müsste es heißen: "Gestern standen wir noch am Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter."
Von Alexander Drewes
(2/2) Wir werden das heute durch die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag verabschiedete Bundes(ersichtlich nicht)-Teilhabegesetz, so denn der Bundesrat diesem Schandwerk tatsächlich zustimmen sollte und der Bundespräsident auch noch unterzeichnen sollte, dann eben als Betroffene mittels Verfassungsbeschwerden und abstrakten Normenkontrollverfahren verfassungsrechtlich in Grund und Boden klagen müssen, damit sich die Bundesregierung endlich befleißigt, ein den menschenrechtlichen Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention und dem grundrechtlichen Gleichheitsanspruch des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, wonach ja angeblich "niemand ... wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" darf (manchmal liest sich das Grundgesetzu nicht nur wie Sonntagslyrik, sondern wie schierer Hohn für die Betroffenen) genügendes Teilhaberecht zu schaffen. Man hat die Bundesreigerung und die sie tragenden Fraktionen vorher hinlänglich gründlich gewarnt. Wer nicht hören will, muss sich eben - wieder einmal, mittlerweile fungiert das Gericht ja als permanenter Ersatzgesetzgeber - vom BVerfG die Leviten lesen lassen.
Von Alexander Drewes
Vielleicht kann jemand aus der geneigten Leserschaft einem unbedarften und nicht mehr ganz jungen Juristen, der überwiegend sozialrechtlich tätig ist, erklären, inwiefern wir heute durch die Verabschiedung des Bundes-Teilhabegesetzes (BTHG) durch den Deutschen Bundestag einen Schritt weitergekommen sind? Mir ist nach wie vor in keiner Weise klar, inwiefern das Gesetz für das Gros der beeinträchtigten Menschen, das nicht in wesentlichem Umfang Einkünfte erzielt und deren Angehörige, die sich für die Betroffenen tagtäglich sowohl pflegerisch als auch im Hinblick auf die ganzen behördlichen und sozialversicherungsrechtlichen Unwägbarkeiten ausgesetzt sehen, verausgaben (die Unzuträglichkeiten durch die Leistungsträger betreffen natürlich in noch größerem Maße die Betroffenen selbst), eine Erleichterung sein soll. Die Möglichkeit, die Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen daran zu knüpfen, dass dieselben für mehrere Assistenznehmer durch eine Assistenz geleistet werden, ist nur teilweise zurückgenommen, für die WfbM gibt es keinerlei wesentlichen Fortschritte, geschweige denn, dass endlich an deren Abschaffung gearbeitet würde. Man muss schon einen sehr einseitig parteipolitischen Blick haben, um sich als Vorsitzende der Lebenshilfe dieses Gesetz wie Ulla Schmidt schön zu reden. (1/2)