Hart gekämpft - noch viel zu tun

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Berliner Protesttag am 4. Mai 2016
Berliner Protesttag am 4. Mai 2016
Bild: Andi Weiland

Berlin (kobinet) Mit einer Veranstaltung unter dem Motto "Bundesteilhabegesetz: Hart gekämpft - noch viel zu tun" klingt das behindertenpolitisch sehr bewegte Jahr und die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz am 16. Dezember von 9:30 – 12:30 Uhr in den Räumlichkeiten des Sozialverband Deutschland, Stralauer Strasse 63 (Nähe Jannowitzbrücke), in 10179 Berlin aus. Darauf hat der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, aufmerksam gemacht.

Am 16. Dezember wird der Bundesrat voraussichtlich dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember beschlossenen Bundesteilhabegesetz zustimmen. Danach tritt das lange diskutierte, von vielen Protestaktionen begleitete und heftig kritisierte Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft. "Mit dieser Veranstaltung möchten wir uns zum Jahresende die Zeit nehmen, um auf die verschiedenen Aktivitäten der letzten Monate zum Bundesteilhabegesetz zurückzublicken, einen Einblick über die zukünftig geltenden Regelungen verschaffen und einen Ausblick auf die weiteren Aktivitäten wagen. Vor allem möchten die Verbände, die die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz gestartet haben, mit Unterstützung von AbilityWatch, aber all denjenigen, die bei Wind und Wetter, mit ganz unterschiedlichen Aktivitäten und mit sehr viel Herzblut für ein gutes Bundesteilhabegesetz gekämpft haben, danken", heißt es in der Ankündigung für die Veranstaltung.

Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss sich aufgrund der begrenzten Plätze bis spätestens 14. Dezember mit Vorname, Name, Adresse und E-Mail unter folgender E-Mail anmelden: [email protected].

Die Räumlichkeiten sind weitgehend barrierefrei, GebärdensprachdolmetscherInnen werden zur Verfügung gestellt, wenn diese kurzfristig gefunden werden können, wovon die Veranstalter ausgehen.

Link zur Einladung zur Veranstaltung am 16. Dezember

Lesermeinungen zu “Hart gekämpft - noch viel zu tun” (5)

Von versteh_gar_nix_mehr

Hierzu muss man einige weitere Punkte berücksichtigen.

Immer wieder war die Andeutung gekommen es könnte sein, das die unterschiedlichen Standpunkte zum BTHG ein Inkrafttreten verzögern könnten.

Bereits im Frühjahr als alle auf den Referentenentwurf warteten und dessen erscheinen sich immer wieder verschoben hatte, kam dann auch aus dem Staatsministerium Rheinland/Pfalz die Nachricht, die Bayern blockieren. Natürlich wurde in Bayern auch sofort dementiert, dies würde nicht stimmen. Aus einer vorliegenden Stellungnahme der Fraktion CSU im Bay. Landtag geht aber etwas ganz anderes hervor und es darf angenommen werden, dass diese Stellungnahme in Abstimmung mit allen zuständigen Stellen erfolgte. Daraus kann man entnehmen, dass man an bewährtem und bisher gehandhabten Umsetzungen beibehalten möchte und dies auch weiter so zum Wohle des Menschen mit Behinderung gedenkt zu tun, da die Leistungsträger mit den Anbietern vor Ort bisher eine sehr gute Arbeit leisteten, welche man nicht gedenkt anzuzweifeln oder abzuschaffen. Es sollten die Behörden und andere, welche an der Basis mit der Umsetzung betraut sind und die mit ihrem Fachwissen eine gute Arbeit leisten dies auch in Zukunft weiter tun können. Man könnte sich aber Gemeinsamkeiten vorstellen, zum Beispiel beim Begriff Behinderung, aber sonst sollte alles weitere den Ländern vorbehalten bleiben.

So brachte es auch dann der 16.12.2016 bestätigend.
Der Ermessensspielraum der Länder ist noch nicht bekannt, es kann aber davon ausgegangen werden, das mit der Verabschiedung des Gesetzes, jeder von uns wieder nervenaufreibend seinen Kampf allein ausführen darf, da nun wieder der Einzelfall in den Vordergrund gehoben wird.

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, nur beim Geld hört die Freundschaft auf.

( Meine Ausführungen Bayern betreffend wurden sinngemäß wiedergegeben, da von mir nicht davon ausgegangen werden kann, das der Schriftsatz im Original hier veröffentlicht würde.)

Von Ulrike

@ Gisela Maubach

Solche Einrichtungen betreuen zahlreiche Pflegepatienten über den gesamten Tag, alles 1 Raum mit Liegesesseln, 1 Tisch, 1 Teeküche. Wie gesagt 1 Großraum plus 1 Behindertentoilette.. Daran anschließen, ohne Zwischentüre ein Raum der für Passanten von Straße kommen der Pflegeberatung zuführt. Weder Patienten noch Angehörigen wissen wieviel Patienen zur Tagesbetreuung an einem Tag kommen, noch wieviele Betreuer es über Tag geben wird. Das ist Realität. Nichts und niemand kontrolliert das. Soviel zu privaten Pflegeanbietern im ambulanten Bereich.

Von Ulrike

@ Gisela Maubach

Ich kann Ihre Argumentation nur bestätigen, denn wenn in einer ambulanten Pflegeambulanz z.B. in einer Kaffekränzchen Runde 8 Leute am Tisch sitzen mit teilweise Demenzleiden und es gibt nur 1 anwesende Betreuungskraft über ca. 2 Stunden, und das niemals kontrolliert wird, aber über Pflegekasse pro anwesendem Patient abgerechnet wird, kann man sich nur ob dem Finanzgebaren der Einrichtung wundern. Weil das echtes Zwangspoolen ist, wo sich Patienten nicht dagegen wehren können und die Angehörigen oftmals nichts davon erfahren.

Von Gisela Maubach

Es hat nie eine Kampagne für ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz gegeben, denn ein gutes (!) Bundesteilhabgegesetz würde alle (!) Menschen mit Behinderungen einbeziehen.
Wenn beim Begriff "Poolen" grundsätzlich nie Menschen gemeint sind, die ihren Tagesablauf in großen Gruppen innerhalb eines Raumes verbringen müssen und von Inklusion ausgeschlossen sind, macht das die Einseitigkeit deutlich, die auch das Wort Vielfalt ad absurdum führt.

Von nurhessen

Zitat aus dem o.g. Beitrag
„Am 16. Dezember wird der Bundesrat voraussichtlich dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember beschlossenen Bundesteilhabegesetz zustimmen. Danach tritt das lange diskutierte, von vielen Protestaktionen begleitete und heftig kritisierte Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft.“

Kann mir mal jemand verraten, warum dieses „heftig kritisierte Bundesteilhabegesetz“ immer noch ein „gutes Bundesteilhabegesetz“ sein oder werden soll?