Ausschussempfehlungen für Bundesratssitzung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Berlin (kobinet) Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über das Bundesteilhabegesetz auf Tagesordnungspunkt 2 beraten. Die Ausschussempfehlungen sehen vor, dem Gesetz zuzustimmen und einen Entschließungsantrag zu finanziellen Aspekten des Gesetzes zu verabschieden.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen." So lautet die im Internetangebot des Bundesrates eingestellte Ausschussempfehlung zum Bundesteilhabegesetz für die Bundesratssitzung am 16. Dezember 2016. Ergänzt wird dies durch eine Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates zu einer Entschließung zu dem Gesetzesentwurf. Darin heißt es abschließend: "Die Länder erwarten, dass der Bund im Lichte der Ergebnisse der Evaluation etwaige bei den Ländern oder auf kommunaler Ebene anfallende Kostensteigerungen durch das Bundesteilhabegesetz vollständig und damit auch rückwirkend sowie dauerhaft übernimmt."

Link zu den Ausschussempfehlungen und dem Entschließungsantrag

Lesermeinungen zu “Ausschussempfehlungen für Bundesratssitzung” (1)

Von Ulrike

Traumtänser, die Länder, denn seit 2006, Föderalismusreform I, machen die Länder doch was sie wollen, Ermessen ausüben oder eben auch nicht zu Teilhabeleistungen.--Der Bund wird sich sich hüten auf die Wunschvorstellungen der Länder einzugehen.