Rege Debatte zum Bundesteilhabegesetz erwartet

Veröffentlicht am von Christian Mayer

Schriftzug Bundesrat
Schriftzug Bundesrat
Bild: public Domain

Berlin (kobinet) Auch wenn es als äußerst unwahrscheinlich gilt, dass der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz heute nicht beschließt, wird dieses Gesetz nicht lautlos vom Länderparlament verabschiedet. Ganz im Gegenteil haben schon sieben RednerInnen Redebeiträge für diesen Tagesordnungspunkt angemeldet, der voraussichtlich gegen 10:15 Uhr im Bundesrat debattiert wird. Die Sitzung wird im Parlamentsfernsehen des Bundesrates unter www.bundesrat.de live per Internet übertragen. In Berlin werden die TeilnehmerInnen der Veranstaltung "Hart gekämpft - noch viel zu tun" die Debatte per Livestream verfolgen. 

Damit setzt sich nach Ansicht des Koordinators der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz das fort, was den gesamten Gesetzgebungsprozess kennzeichnete: eine rege und sicherlich wohl auch kontroverse Diskussion. Redebeiträge sind von den SozialministerInnen aus Bayern mit Emilia Müller, aus Niedersachsen mit Cornelia Rundt, aus Rheinland-Pfalz mit Sabine Bätzing-Lichtenthäler, aus Nordrhein-Westfalen mit Rainer Schmeltzer, aus Baden-Württemberg mit Manfred Lucha sowie von Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff aus Thüringen als auch von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller für die Debatte angemeldet.

Link zu weiteren Informationen auf der Bundesratsseite unter Tagesordnungspunkt 2

Lesermeinungen zu “Rege Debatte zum Bundesteilhabegesetz erwartet” (5)

Von ZORRO

@Ulrike
"Außer den 'Einzelrednern' heute im Bundesrat haben einige Ländervertreter auch noch Schriftstücke zum BTHG zu Protokoll gegeben, also für Zuschauer nicht nachvollziehbar, also nicht öffentlich. Dieses parlamentarische Mittel erscheint mir sehr fragwürdig."

Wenn dem so wäre, wäre das natürlich nicht akzeptabel, geschäftsordnungswidrig und intransparent. Dem ist aber nicht so: Da soll nichts verheimlicht werden:

Denn solche "Erklärungen zu Protokoll" werden natürlich regelmäßig im jeweiligen Plenarprotokoll dokumentiert und dann einige Tage später "wörtlich" zum Nachlesen als "Anlagen" online veröffentlicht laut § 34 der Geschäftsordnung des Bundesrats. Das ist guter parlamentarischer Brauch und war auch so z.B. in der Sitzung des Bundesrats am 23.09.2016 beim ersten Durchgang zum BTHG-Entwurf (Plenarprotokoll 948, TOP 29, Anlagen 16 bis 19) unter
www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2016/Plenarprotokoll-948.pdf

Ganz und gar nicht bürgerfreundlich, sehr ärgerlich bzw. intransparent ist hingegen die regelmäßige Weigerung des Bundesrats, zumindest zu offenbaren, wie viele bzw. welche Länder einem Gesetz zugestimmt haben. Eine stichhaltige sachliche Rechtfertigung gibt's für diese "Heimlichtuerei" nicht. Nur einzelne Länder legen im Web komplett und umfassend ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat (einschließlich Enthaltung) offen, andere nur nach Gutdünken oder überhaupt nicht. Diese abgehobene Heimlichtuerei und teils immer noch verbreitete Intransparenz aus dem letzten Jahrhundert passt definitiv nicht ins 21. Jahrhundert und führt nur zu Verdruss.
https://mobile.twitter.com/bundesrat/status/809780658017013760

Von Gisela Maubach

Was könnte Herr Schmeltzer (NRW) heute eigentlich damit gemeint haben, als er sagte, das BTHG sei eine "deutliche Antwort an die Zweifler"?

Von Ulrike

Außer den "Einzelrednern" heute im Bundesrat haben einige Ländervertreter auch noch Schriftstücke zum BTHG zu Protokoll gegeben, also für Zuschauer nicht nachvollziehbar, also nicht öffentlich.---Dieses parlamentarische Mittel--- erscheint mir sehr fragwürdig.

Von Ulrike

Das ist ja gerade das Problem, dass 16 Bundesländer jeweils unterschiedlich das BTHG umsetzen werden, dh. wir Betroffene haben Glück, wenn wir in einem Flächenland, Landkreis, Kommune leben, die möglichst vom Sozialministerium aus, UN-BRK nah jegliches Teilhabeelement umsetzt. Will heißen, hohe Selbstbestimmung. Schon die Aktionspläne zu UN-BRK in den Sozialministerien der Länder zeigen auf, wo die Reise für uns Betroffene tatsächlich hingehen wird. Im Saarland gibt es Eingliederungshilfe-leistungen bereits seit Jahren personenkonzentriert und mit persönlichem Budget, was aber für uns mit hohem Verwaltungs-aufwand verbunden ist, daher habe ich das vor Jahren bereits abgelehnt.

Von Wombat

Was nutzen die tollsten Diskussionen, wenn sie nicht MIT den Behinderten, sondern nur über sie geführt werden?

Was nutzen die innovativsten Gesetze (wie z.B. das persönliche Budget für Schwerbehinderte), wenn sie dann in einzelnen Bundesländern völlig ad absurdum geführt werden? Beispiel: In Bayern wurde am Gesetz vorbei ein völlig anderes System installiert, das anstatt der größtmöglichen Selbstbestimmung für Behinderte den Betroffenen ein betreutes Wohnen mit Fachkraftzwang unterjubelt, wobei den Behinderten durch die Sachbearbeiter der Behörden penetrant hinterherspioniert wird. Bei dieser Gängelung ist dann nichts mehr übrig von der propagierten Selbstbestimmung.