Geldstrafen für Pädagoginnen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Grimma (kobinet) Zu 100 Tagessätzen zu je 80 Euro wurde eine Heilpädagogin und zur Hälfte des Strafmaßes eine Lehrerin vom Amtsgericht Grimma verurteilt. Den verurteilten Mitarbeiterinnen der Sonderschule für geistig und körperlich behinderte Kinder in der Waldschule von Grimma Süd wird vorgeworfen, diese in mehreren Fällen verbal und körperlich misshandelt zu haben. Darüber berichtet die Leipziger Volkszeitung.

Von Signe
siehe http://www.lvz.de/Region/Grimma/Behinderte-Kinder-misshandelt-Grimmaer-Paedagogen-zu-Geldstrafen-verurteilt