Lebensrecht nie wieder in Frage stellen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Das Lebensrecht behinderter Menschen darf nie wieder in Frage gestellt werden. Das erklärte Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt vor der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag, mit der morgen an die „Euthanasie"-Verbrechen der NS-Zeit erinnert wird. Angesichts des weltweit zunehmenden Rechtspopulismus' und Nationalismus' betont die Vizepräsidentin des Bundestages: „Als Demokraten müssen wir alle dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft, und sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Lebensrecht niemals wieder in Frage gestellt wird."
Sebastian Urbanski wird im Bundestag einen Brief vortragen, den Ernst Putzki an seine Mutter geschrieben hat, bevor er in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. „Für mich ist es wichtig, dass gerade ich den Brief vorlese und nicht ein anderer, sozusagen normaler Schauspieler. Es hätte mich damals ja auch betroffen. Heute werden zwar Menschen wie wir nicht mehr umgebracht, dafür werden sie aber kaum noch geboren. Wir sind aber auch ein Teil der Gesellschaft. Das wird leider immer noch oft vergessen, wir werden einfach an den Rand geschoben", wird der Berliner Schauspieler in der Pressemitteilung der Lebenshilfe zitiert.
Im Anschluss an die Gedenkstunde im Bundestag werden um 11 Uhr Kränze und Blumen an der Gedenkstätte in der Tiergartenstraße 4 niedergelegt. An dieser Stelle saß in einer Villa die für die Morde verantwortliche NS-Behörde. Sie plante, organisierte und verwaltete die Verbrechen unter Decknamen T4.
Erinnerung wach halten, Aufarbeitung vorantreiben,
das betonte zum Gedenktag heute Corinna Rüffer. "Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Abwertung von und die gravierenden Menschenrechtsverletzung an Menschen mit Behinderungen nicht mit der NS-Herrschaft endeten", so die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Bis in die 1980er Jahre haben Kinder und Jugendliche in Behindertenheimen und Psychiatrien schlimmste Grausamkeiten erlebt, erinnert Rüffer. Hunderte, eventuell sogar Tausende von ihnen wurden dort offenbar auch für Medikamententests missbraucht – in manchen Fällen anscheinend von Ärzten mit NS-Vergangenheit wie beispielsweise Waldemar Strehl, der in den 1950er Jahren Anstaltsarzt im Essener Franz-Sales-Haus war. Möglicherweise geschahen die Medikamententests sogar mit Billigung staatlicher Behörden.
"Diese schrecklichen Vorwürfe müssen dringend systematisch und umfassend aufgeklärt werden", betont Rüffer. "Die Opfer haben ein Recht darauf, dass das Unrecht, das sie erleiden mussten, benannt, anerkannt und entschädigt wird."

Von kirsti
Meiner Tochter gewidmet
Du bist jetzt so verändert. Du hast dich so geändert. Wann fing das an?
Unmerklich schleichend nistete sie sich in dein Leben.
Die Krankheit. Man sagt, sie sei eine mit tausend Gesichtern.
Bei dir zeigt sie jetzt ihre böse Fratze.
Dein Körper.
Gehorch dir nicht mehr. Schon lange nicht mehr.
Hörten wir die Signale nicht vor Jahren. Jahrzehnten, vielleicht schon.
Warnte sie dich nicht. Warnten wir dich nicht?
Gab es da nicht unheilvolle Vorboten?
Und wir sagten, allwissend und nichts, pass‘ auf.
Pass besser auf.
Wussten wir nicht, indem wir dich immerzu warnten.
Das kann nicht gutgehen.
Das geht schief.
Hast du gehorcht?
Auf deinen Körper.
Und auf uns.
Deine Sätze stammen nicht aus dem Jetzt.
Sie sind entsprungen aus der Tiefe.
Nicht mehr aus dem Hier.
Es ist zu spät.
27. Januar 2017
Von Uwe Heineker
Dann muss auch in gleicher konsequenter Weise der "PraenaTest" - ein von vielen Krankenkassen bezahlter einfacher Bluttest in der Schwangerschaft zum Nachweis der u. a. Trisomie 21 (Downsyndrom) - in Frage gestellt werden!Dann muss auch in gleicher konsequenter Weise der "PraenaTest" - ein von vielen Krankenkassen bezahlter einfacher Bluttest in der Schwangerschaft zum Nachweis der u. a. Trisomie 21 (Downsyndrom) - in Frage gestellt werden!