BVKM aktualisiert Merkblatt zur Grundsicherung
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
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Düsseldorf (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Es richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Aktuelle Änderungen bei der Grundsicherung haben sich zum 1. Januar 2017 durch das Bundesteilhabegesetz und das Regelbedarfsermittlungsgesetz ergeben. Unter anderem ist der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 auf monatlich 409 Euro gestiegen, den jetzt auch Menschen mit Behinderung erhalten, die bei ihren Eltern leben. Außerdem wurde der Freibetrag erhöht, den Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen von ihrem Einkommen absetzen und damit für sich behalten dürfen. Anhand konkreter Beispiele wird in diesem Merkblatt erläutert, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich der Freibetrag berechnet.
Der Ratgeber geht außerdem auf Änderungen bei der Berücksichtigung von Unterkunftskosten ein, die zum 1. Juli 2017 wirksam werden. Leben Menschen mit Behinderung zusammen mit ihren Eltern in einer Wohnung, können diese Kosten künftig geltend gemacht werden, ohne dass es hierfür eines Mietvertrages bedarf.
Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen unter der Rubrik „Recht & Ratgeber“. Dort steht das Merkblatt zum Download zur Verfügung. Ab dem 22.2. liegt es auch in gedruckter Form vor und kann vom Versand des bvkm bestellt werden.
