EU Gerichtshof zum Vertrag von Marrakesch

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wappen der EU
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Bild: Public Domain

Luxemburg (kobinet) Der Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde und sehbehinderte Menschen kann von der Union allein abgeschlossen werden. Der Vertrag könnte nämlich gemeinsame Regeln der Europäischen Union zum Schutz des Urheberrechts beeinträchtigen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Woche entschieden.

"Da der Abschluss des Vertrags von Marrakesch die Urheberrechtsrichtlinie beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte, kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die Union ausschließlich zuständig ist und der Vertrag von der Union allein – ohne Beteiligung der Mitgliedstaaten – abgeschlossen werden kann", heißt es in der Presseerklärung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu diesem Thema.

Link zur vollständigen Presseerklärung und Erläuterung der Sachlage