City-Toiletten - Klarheit und Wahrheit?
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: sch
Berlin (kobinet) Zur ungewissen Zukunft der Berliner City-Toiletten veröffentlicht kobinet heute einen Gastkommentar von Martin Theben. Der Rechtsanwalt hat öffentlich zugängliche Schriftstücke aus dem Abgeordnetenhaus gelesen, wobei es um die Neuvergabe der Werberechte und Betrieb öffentlicher Toiletten in Berlin (Januar 2017) und Werbeerlöse aus Verträgen mit der WALL AG (November 2005) geht. Betroffene haben sich mit einem Appell für ein Moratorium in der Frage der Zukunft der öffentlichen Toiletten an den Regierenden Bürgermeister und alle Senatorinnen und Senatoren gewandt.
Von Dr. Martin Theben
Ganz allmählich klären sich die Umstände, die zur Kündigung der Verträge zum Betrieb der City-Toiletten mit der Firma WALL durch den Senat von Berlin geführt haben. Jedenfalls folgt dies aus der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des CDU-Abgeordneten Stefan Ewers vom 25. Januar 2017, die auf den 13. Februar 2017 datiert ist. Der ehemalige Baustadtrat von Pankow und nunmehrige Staatsekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Jens-Holger Kirchner (Bü 90/Grüne) zeichnet für die Beantwortung der Fragen auf Drucksache 18/ 10345 verantwortlich. Der Vertrag war noch vom Vorgängersenat in der letzten Wahlperiode gekündigt worden. Folgt man den Antworten Staatsekretär Kirchners, muss die Kündigung im Frühjahr 2015 erfolgt sein. Als Kündigungsgrund wird letztendlich auf eine Rüge des Landesrechnungshofes vom 24. Juli 2008 verwiesen. Diese Rüge bezog sich nicht auf die City-Toiletten, sondern auf Zierbrunnen; danach stelle die eine strassenrechtliche Sondernutzung beinhaltende Werbeerlaubnis einerseits und der privatrechtliche Betrieb der Zierbrunnen andererseits ein rechtlich unzulässiges Kopplungsverbot dar. Die Bezirke seien nicht befugt, die Betreiber von der Sondernutzungsgebühr zu befreien.
Die Verträge mit der Firma Wall waren nach einem ähnlichen Konstrukt verfasst. Einblicke in die Vertragsgestaltung erhält man durch eine Vorlage der damaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 2. November 2005. Danach traten die Verträge erstmals 19. November 1993 in Kraft. Sie hatten eine Laufzeit von 25 Jahren und sollten sich automatisch um fünf Jahre verlängern, wenn sie nicht mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt würden, was dann offensichtlich im Jahre 2015 geschah. Als ein Kündigungsgrund war nur eine gravierende Vertragsverletzung oder die drohende Insolvenz vorgesehen. Die Werbeeinnahmen sollten anteilig an das Land Berlin und die Bezirke fließen. Interpretiert man jetzt aber die Antwort Staatsekretär Kirchners vom Februar 2017 richtig (s. Antwort auf Frage 10) wurden die erzielten Werbeeinnahmen, dessen aktuelle Höhe bisher unbekannt ist, seit mehr als 25 Jahren nicht in den Haushalt eingestellt bzw. ordnungsgemäß ausgewiesen. Das wiederum wirft weitere Fragen auf. Stellt dieser vom Land Berlin selbstverschuldete mutmaßliche Verstoß gegen das Haushaltsrecht einen Kündigungsgrund des Senates dar. Liegt tatsächlich ein unzulässiges Kopplungsverbot vor? Dies kostenneutral zu prüfen, könnte auf Initiative einer im Abgeordnetenhaus vertretenen Partei der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments. Von welcher juristischen Expertise hat sich der Senat leiten lassen, bevor er die Verträge mit der Firma Wall gekündigt hat. Wenn die Verträge tatsächlich 2015 (oder früher?) gekündigt wurden, ist die 12monatige Kündigungsfrist dann tatsächlich eingehalten? Hat es nach 2005 weitere Vertragsanpassungen gegeben? Und wie rüstet sich der Senat gegen mögliche Regressforderungen der Firma Wall.
Es hat bisher den Anschein, dass zu Lasten aller Steuerzahler und auf dem Rücken der betroffenen Menschen mit Behinderungen ein bewährtes Konzept grob fahrlässig aufs Spiel gesetzt wurde. Was die bisherige Einbeziehung der Betroffenen angeht soviel: Ausweislich der Protokolle hat sich der Landesbehindertenbeirat in seinen Sitzungen im Juli und im September 2016 mit dem Thema befasst; allerdings eher auf Eigeninitiative und nicht etwa weil ein Mitglied des Senates Rede und Antwort gestanden hat. Jedenfalls spricht schon jetzt viel, sehr viel für das geforderte Moratorium!

Von Arnd Hellinger
Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass in dieser Sache auch von mir am 23.02.2017 dem Abgeordnetenhaus von Berlin eine Petition mit dem Ziel des Weiterbetriebes der City-Toiletten (möglichst durch die Wall AG) übermittelt worden ist.