Hüppe fragt nach Erfolgsquoten in Werkstätten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Über eine halbe Milliarde Euro zahlt die Bundesagentur für Arbeit jährlich für die Maßnahmen im sogenannten "Eingangsverfahren" und dem "Berufsbildungsbereich" in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Tendenz steigend! Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe, CDU, hervor. Noch nie wurden so viele Menschen mit Behinderung in Werkstätten beschäftigt wie im Jahr 2017.

"Sehr kritisch sehe ich vor allem, dass in den letzten Jahren kaum Evaluationen zum Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt wurden. Aus der letzten Studie, die aus dem Jahr 2008 stammt, geht hervor, dass in den Jahren 2002 bis 2006 im Jahresdurchschnitt nur 0,16 Prozent der Werkstattbeschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt gewechselt haben. Da kann man sicherlich nicht von Erfolg sprechen und ich frage mich, wo die Erfolgskontrolle bleibt", so Hüppe verärgert anlässlich einer gut halbstündigen Diskussion zum Thema Werkstätten für behinderte Menschen, die u.a. anlässlich der Recherchen des Team Wallraff zur Situation behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen am Mittwoch im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales stattfand. Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatten das Thema auf die Tagesordnung gebracht.

Werkstätten bilden nach Aussage von Hubert Hüppe einen festen Bestandteil einer Sonderwelt, in denen Menschen mit Behinderung leben. Nach dem Förderkindergarten folgen Förderschule und der Arbeitsplatz in der Werkstatt. Es mangelt vor allem an Transparenz. Obwohl 95 Prozent der Kosten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, gibt es nur wenige Angaben über die tatsächliche Verwendung der Gelder in Werkstätten. Und die Aufwendungen der Bundesagentur für Arbeit wie auch der Träger der Eingliederungshilfe für Rehabilitationsmaßnahmen steigen jedes Jahr.

"Es entsteht der Eindruck, dass die Arbeitsagenturen kein Interesse daran haben, Erfolgskontrollen durchzuführen. Schließlich können sie nach den von ihnen finanzierten Maßnahmen, ihre 'Fälle' an die Eingliederungshilfe abgeben, in der die Menschen mit Behinderung in der Regel bis zur Verrentung verbleiben. Denn auch die wenigen bekannten Daten über den sogenannten 'Arbeitsbereich' der WfbM belegen, dass, obwohl es sich auch hier um eine Rehabilitationsleistung handelt, ein Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt die absolute Ausnahme ist. Darüber hinaus werden die Betroffenen sozialrechtlich bestraft, denn in den meisten Fällen sei die Rente nach dem Übergang in den ersten Arbeitsmarkt nach 40 Jahren geringer als nach 20 Jahren in einer WfbM", so Hubert Hüppe.

Viele Kritiker bemängeln, dass beim parlamentarischen Verfahren um das Bundesteilhabegesetz eine Kursänderung versäumt wurde. Es lagen zahlreiche Vorschläge von Fachverbänden und Interessensvertretungen vor, einen inklusiven Arbeitsmarkt aufzubauen. So wurde beispielsweise die Einführung eines Budgets für Ausbildung, ähnlich dem nun bundesweit gültigen Budget für Arbeit, gefordert, um jungen Menschen mit Beeinträchtigung bereits zu Beginn des Arbeitslebens eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Leider nahm die Arbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, die Vorschläge fast ausnahmslos nicht auf, beklagt Hüppe. "Wenn darüber diskutiert wird, dass sich Einrichtungen öffnen sollen, um mehr Angebote für Menschen mit Behinderung zu schaffen, wird immer von 'hohen Standards' der Maßnahmen in Werkstätten gesprochen. Es ist auch an der Datenlage nicht ersichtlich, was das für Standards sind, wie die Kriterien dafür aussehen, wenn die Erfolgsquote von Rehabilitationsmaßnahmen weit unter einem Prozent liegt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass über 99 Prozent der Teilnehmer anschließend zu Dauerleistungsempfänger in Sondereinrichtungen werden", so Hubert Hüppe weiter.

Eine stetig wachsende Zielgruppe seien Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. "Diese Menschen, die nicht selten eine abgeschlossene Ausbildung und einen Arbeitsplatz haben, benötigen aus meiner Sicht tatsächliche Rehabilitationsmaßnahmen, die ihnen Schritt für Schritt den Weg ins beziehungsweise zurück ins Arbeitsleben ermöglichen und eben keine dauerhafte Perspektive in einer Werkstatt. Teile des Geldes sollten meiner Meinung nach in Alternativen zur Werkstatt investiert werden", fasst Hüppe zusammen. Der Gesetzgeber müsse gegebenenfalls auch mehr Möglichkeiten schaffen, dass Kostenträger bei geringen Erfolgsquoten Verträge kündigen können, damit Menschen mit Behinderungen bessere Perspektiven bekommen.

In dieser Woche beschäftigte sich der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales mit dem Thema. Anlass für die Diskussion gab die "Team Wallraff"-TV-Ausstrahlung vom 20. Februar. Darin wurde nicht nur vom unmenschlichen Umgang einiger Mitarbeiter in Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit den Beschäftigten berichtet, sondern auch aufgezeigt, dass das eigentliche Ziel der Werkstätten, durch pädagogische Arbeitsbegleitung den Betroffenen zu mehr Eigenständigkeit und Selbstbestimmung zu verhelfen, oft verfehlt wird, so Hüppe gegenüber den kobinet-nachrichten.

Hintergrund:

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe am und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie nimmt diejenigen Menschen mit Behinderung auf, die wegen Art und Schwere der Behinderung, nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Das sogenannte "Eingangsverfahren" dauert bis zu drei Monate. Dabei soll festgestellt werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Daran schließt sich der "Berufsbildungsbereich" an. Die Leistungen werden hier für zwei Jahre erbracht. Nach dem ersten Jahr, dem Grundkurs, erfolgt ein Bericht, der im Fachausschuss, dem Beratungsgremium von Werkstatt und Vertretern aus Arbeitsagentur und Sozialhilfe, besprochen wird. Kann die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers weiter gefördert werden, wird vom zuständigen Rehabilitationsträger ein zweites Jahr, der Aufbaukurs, bewilligen. Die Leistungen in diesen beiden Bereichen werden durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert. Nach Abschluss des "Berufsbildungsbereichs" wechseln die meisten Teilnehmer in den Arbeitsbereich der Werkstatt. Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Die Werkstatt soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen mit weitgehender Entsprechung zum allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit sowie Eignung und Neigung des betreffenden Menschen so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Diese Leistungen werden durch die Eingliederungshilfe, ehemals Sozialhilfe, finanziert.

Lesermeinungen zu “Hüppe fragt nach Erfolgsquoten in Werkstätten” (24)

Von Ernst

@ von Hubert Hüppe
"Sehr kritisch sehe ich vor allem, dass in den letzten Jahren kaum Evaluationen zum Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt wurden.“

Sehr geehrter Herr Hüppe,
zu dem von Ihnen vorgebrachten Manko hat bereits 1998 der Hochschulverband eine Resolution erlassen.

Hier ein Ausschnitt aus dem Leitsatz zur Evaluation.

Resolution des 48. Hochschulverbandstages 1998

Keine objektive Wahrheit!
Zur Frage, was Evaluationen leisten können und sollen, gibt es in der Forschung unterschiedliche Ansätze. Mit dem Mittel der Evaluation als Bewertungsverfahren gelingt es kaum, objektive Wahrheiten und Wirklichkeiten zu ermitteln. Evaluationen sind datengestützte Bewertungen. Ihr Ergebnis hängt von den Evaluatoren, den Zielen und den Methoden der Evaluation ab. Evaluation ist mehr subjektive Kritik als objektiver Befund.

Deutlicher kann man es nun wirklich nicht mehr sagen und anscheinend hat man in fast 20 Jahren nichts weiter unternommen oder gelernt, als bestehende Systeme zu festigen und dies mit der Evaluation nur noch gefestigt, da anscheinend die Zahlen wichtiger waren, als der kritische Blick auf den Grund des Übel?

Von kirsti

Zur Erinnerung an Alle:

Unter der Überschrift „Ein schändlicher Entwurf“ schrieb Gerhard Bartz, Vorsitzender von ForseA e.V. am 04. Mai 2016 zum damaligen Referentenentwurf eines Bundesteilhabegesetzes:

„Unser Bundespräsident wird einem derart verfassungsverletzenden Gesetz nicht zustimmen. Selbst wenn doch, dann hoffe ich, dass die Opposition ihre 20 Prozent noch für eine Normenkontrollklage ausbauen kann. Denn irgendwo werden ja noch 5 % christliche und soziale Abgeordnete zu finden sein.“

Und was ist danach geschehen:
Unser Bundespräsident hat am 23. Dezember 2016 das BTHG unterschrieben! Eine Normenkontrollklage ist unterblieben, weil – ich bin kein Insider – sich keine 5% christlicher und sozialer Abgeordneter gegen dieses BTHG fanden! Alleine also Herrn Hubert Hüppe, der sich als CDU- Politiker und ehemaliger Bundesbehindertenbeauftragter gegen diesen Entwurf und gegen das BTHG aussprach, die Schuld zuzuweisen, greift meines Erachtens zu kurz.

Wo bleibt der Aufschrei und das Aufbegehren der gesamten Behindertenbewegung gegen dieses BTHG, das die Werkstätten stärkt? – Anscheinend haben sich einige doch ganz gut mit dem neuen BTHG und der vermeintlichen „Inklusion“ arrangiert. – Immerhin ist Hubert Hüppe sich nicht zu schade, wie manch anderer, der in den „kobinet-Nachrichten“ auftritt, sich auch in den Lesermeinungen persönlich zu äußern!

Hierzu passt: Gisela Maubach schrieb eben gerade, dass das BTHG das Recht auf Werkstatt zu einer WerkstattPFLICHT zementiert!

Wo bleibt der Aufschrei??


Von Gisela Maubach

[...]

Damit es nicht in Vergessenheit gerät, sei hier nochmal darauf hingewiesen, dass mit der Vorrangigkeit von "Teilhabe am Arbeitsleben" (§ 102 Abs. 2 BTHG) für diejenigen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, aus dem Recht auf Werkstatt eine Werkstatt-PFLICHT wird.

Und trotzdem werden die Verantwortlichen wohl weiterhin mit den Achseln zucken, wenn sie nach den Gründen der steigenden Zahlen in den Werkstätten gefragt werden . . .

Von Rosa

@Hubert Hüppe

"Durch die Walfraff-Sendung haben wir jetzt die Chance, öffentlich Druck für Veränderungen zu schaffen."

Wer ist WIR?

Die Bundeskammer? Der Bundeselternbeirat?

Die, die seit Jahrzehnten dieses System unterstützen und zusammen mit der Politik am Laufen halten?

Ich schlage vor, die Lebenshilfe zieht Konsequenzen aus dem Skandal und entzieht den betreffenden Einrichtungen der Walfraff-Sendung das Lebenshilfe-Logo. Das wäre nur folgerichtig. Dafür bitte ich Sie, sich einzusetzen, s.g.Herr Hüppe.

Allerdings gehe ich davon aus, dass die Loyalität der Bundeskammer gegenüber ihren Mitgliedern und Wählern letztlich grösser ist, als die Solidarität mit den Betroffenen.

Von Ernst

@ Von kirsti

"Und die Macht der Werkstätten wurde - hinlänglich bekannt - durch das „gute“ BTHG gestärkt. So schließt sich der Kreis.

Anmerkung:

„War nicht der Kreis schon geschlossen bevor das Märchen mit dem schönen Titel Bundesteilhabegesetz begann“?

Von kirsti

Interessant wäre einmal, die Frage zu klären, wie weit die Macht der Agenturen für Arbeit – und des dahinterstehenden BMAS -, reicht, denn alle „Maßnahmen“ für Behinderte – auch in Berufsbildungswerken oder ähnlichen „Maßnahmen“ werden von den Reha-Stellen der Agentur für Arbeit finanziert. Da liegt es auf der Hand, dass eine enge Verflechtung zwischen Agentur für Arbeit, BBW und WfbM vorliegt. Auch erinnere ich mich, dass Jobcenter angewiesen wurden, jeden Hartz IV- Empfänger, bei dem der Verdacht auf ein „Handicap“ besteht, umgehend den zuständigen Reha- Stellen der Agentur für Arbeit zu melden. Da braucht man sich über den Zuwachs an Exklusion in Werkstätten nicht mehr zu wundern. Und die Macht der Werkstätten wurde - hinlänglich bekannt - durch das „gute“ BTHG gestärkt. So schließt sich der Kreis.

Von kirsti

Lieber Sven Drebes,
noch mal zurück zu „Sisyphos“:
Versuch einer Darstellung, warum „Sisyphos ein glücklicher Mensch“ war… auf Behinderte übertragen:
das Problem der Werkstätten für Behinderte oder das Problem der Bundesagentur für Arbeit oder das Problem dieser Gesellschaft mit den Behinderten besteht nicht darin, immer wieder den Behinderten oder ihren Angehörigen Wege aufzuzeigen, die sie gehen oder nicht gehen können. Das Problem besteht darin, endlich Freiheit zur eigenen Entscheidung zu geben. Wenn Freiheit zum eigenen selbstbestimmten Leben gegeben ist, dann fällt die Sisyphosarbeit leichter. In diesem Sinn, und nur in diesem war Sisyphos auch bei Camus „ein glücklicher Mensch“. Nur wer selbst entscheiden kann, wie er leben und arbeiten oder nicht arbeiten will, ist ein freier und damit glücklicher Mensch. Diese Erkenntnis über das Glück der Behinderten und ihrer Familien fehlt allen Entscheidungsträgern, die über Behinderte und deren Familien entscheiden und ihr unwiderrufliches Urteil fällen.

Von Gisela Maubach

https://www.brandeins.de/archiv/2016/das-neue-verkaufen/behindertenwerkstatt-werkstattbericht/

„Man orientiert sich nicht am Bedarf, sondern an den geschaffenen Ressourcen. Sind Förderschulkapazitäten erst mal da, müssen sich genügend Schüler finden, um sie zu füllen. Das setzt sich in den Werkstätten fort.“ Es sei paradox, fährt sie fort: „Mit der zunehmenden Inklusion – der gemeinsamen Ausbildung und Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderung – steigt die Exklusionsquote. Wir schließen immer mehr Menschen aus.“ Langner hält auch die Kategorie „seelische“ oder „psychische“ Behinderung für fragwürdig. Denn mit diesen Begriffen würden Menschen mit allen möglichen Benachteiligungen und Beeinträchtigungen etikettiert.
. . .

„Die Werkstatt ist zu einem Arbeitsmarktinstrument geworden. Die bisherige Politik führt zu einer erhöhten Nachfrage von Plätzen.“

Kurz gesagt läuft es so: Die Werkstatt braucht genügend belastbare Arbeitskräfte, um ihre Aufträge zu bewältigen und neue Investitionen zu ermöglichen oder zu rechtfertigen. Die Arbeitsagentur braucht Lösungen für ihre Problemfälle – darunter Förderschulabgänger, unqualifizierte Langzeitarbeitslose oder auch durch Krankheiten, Sucht und Unfälle beeinträchtigte Menschen. Sie freut sich über jeden, der aus ihrer Arbeitslosenstatistik fällt. Auffällig ist, dass die Zuweisungszahlen in Problemregionen wie Bremen, Berlin, Mecklenburg oder Brandenburg bis zu doppelt so hoch sind wie in Gegenden mit verschwindend geringer Arbeitslosigkeit.

Von Annika

zum Budget für Arbeit in RLP:

bei 36 Werkstätten wurden 300 bis 400 Beschäftigte ins Budget für Arbeit vermittelt, wobei diejenigen Werkstätten die meisten Vermittlungen haben, die offensiv an das Thema herangehen!!!

Von Ernst

Das diesjährige Schwerpunktthema der Werkstätten-Messe in Nürnberg ( Bundesteilhabegesetz ) 29.03.2017 bis 01.04.2017

Dazu heißt es auf der HP der Nürnberger Messe

Erfolgreiche Inklusion:

Auf der Messe gewinnen Besucher Einblick in die Arbeitsweisen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung und das Arbeitsleben behinderter Menschen: Nur wer das Lehren, Lernen und Leben in Werkstätten kennt, kann wirklich etwas bewegen. Menschen mit Behinderung wollen am Arbeitsleben sowie an Bildung und Qualifizierung teilhaben. Die Werkstätten stehen daher im Dialog mit Partnern aus Industrie und Wirtschaft, um gemeinsam Perspektiven zu schaffen und Lösungen für eine erfolgreiche Inklusion zu finden.

Informieren, diskutieren, bilden:

Die Werkstätten:Messe informiert Menschen mit und ohne Behinderung, die sich beruflich orientieren wollen oder Arbeit suchen. Im Karriere:Forum und an den Bildungshaltestellen berichten Aussteller über die vielen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Fachvorträge laden zur Diskussion ein – hier können sich Werkstattfachleute und Besucher austauschen und voneinander lernen.

Was soll man dazu noch sagen, zu so viel erfolgreicher Inklusion?

Von TINA

@ von Sven Drebes
"aber der Skandal ist doch gerade, dass die aktuellsten Daten von 2006 stammen"

Drebes hat völlig Recht, wenn das BMAS mit zehn Jahre alten Zahlen agiert als Datenbasis...

Ich befürchte nur, dass sich an der marginalen "Erfolgsquote" von 0,16 Prozent, also im kleinen Promillebereich (!), seither nicht viel geändert hat, jedenfalls nichts zum Besseren. Dies schon deshalb, weil keine WfbM großes Interesse daran haben dürfte, ausgerechnet ihre "Leistungsträger" im Arbeitsbereich an den Ersten Arbeitsmarkt zu "verlieren".

Wer kennt evtl. aktuelle(re) Quoten einzelner Bundesländer mit Quellen/URL? Mich würde natürlich auch interessieren, ob und inwieweit sich die "Erfolgsquoten" der acht Länder, die großteils schon seit Jahren ein "Budget für Arbeit" anbieten (BW, HB, HH, MV, NI, NW, RP, SH), sich von den Quoten der übrigen acht Länder unterscheiden. Für alles Mögliche werden mehr oder weniger nützliche Bundesstatistiken alle zwei Jahre erstellt für mehr Transparenz nach § 131 SGB IX, nur nicht zum Übergang aus WfbM.
www.buzer.de/gesetz/5856/al58003-0.htm

Von Ernst

@ von Sven Drebes

"viele Finger in Wunden zu legen"

So viele Finger gibt es gar nicht die wir für bestehende Wunden bräuchten. Aber die Grundidee regt vielleicht die Politik nicht nur zum Nachdenken an, sondern mit Taten so manches zu verändern.

Von Sven Drebes

Warum wundern sich so wenige Menschen darüber, dass Werkstätten in der Lage sind, konkurrenzfähig Aufträge aus der Industrie abzuarbeiten, Parks zu pflegen, professionelle Wäschereien, Kantinen, Caterer und vieles andere anzubieten, sobald es um den Übergang von Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geht, darauf bestehen, dass ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind, irgendetwas zu arbeiten? Wenn man die Äußerungen der Werkstätten ernst nimmt, muss man zu dem Schluss kommen, deren Beschäftigte seien (überspitzt formuliert) nicht in der Lage, auch nur einen Schraubenzieher richtig herum zu halten oder den einzigen Schalter einer Maschine zu finden.

"Team Walraf" alleine wird die Situation nicht ändern - auch im Wohnheimbereich nicht. Aber die Sendung bieten einen - weiteren - Anlass, viele Finger in Wunden zu legen. Und es gibt immer mehr solcher Anlässe.

Kirsti, ja, dass ist eine Sisyphos-Arbeit. Aber Albert Camus schrieb ja schon: "Man muss sich Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen."

Von Sven Drebes

Lieber Uwe Heineker,
aber der Skandal ist doch gerade, dass die aktuellsten Daten von 2006 stammen.

Von Annika

Ich sehe auch nur immer die gleichen Akteure (Lebenshilfe u.a.), die dann ihr Angebot bei neuen Anforderungen neu etikettieren oder leicht verändern. Neue kreative Gedanken, wie die Situation verbessert werden kann, kommen von dort meistens nicht. In der Wissenschaft (habe ich gelesen) kommen Lösungen oft von einem auf dem Gebiet Neuen. Von daher halte ich es für geboten, mal Andere dranzulassen und die kräftig zu unterstützen. Ein Gedanke wäre z.B. eine ortsnahe sichtbare Tagesstruktur (mit oder ohne Arbeit, mit Kunst, Ehrenamt...) anzubieten (nicht abgeschieden und ohne weite teure und umweltschädliche "Beförderung")... Irgendeiner stupiden sinnentleerten Arbeit nachzugehen, als einzige Möglichkeit der Tagesstruktur kann doch nicht gesund sein.

Von Jojo

Ich sehe das Problem auch schon sehr lange. Selbst wenn man hochintelligent ist, haben die Behörden nichts Besseres vorzuweisen als eine WfbM. Wo man natürlich völlig fehl am Platze wäre. Habe auch schon versucht, selber etwas aufzuziehen für uns Betroffene, damit auch wir mal eine Chance haben, aber ich habe von niemand dafür die notwendige Hilfe bekommen. Deshalb habe ich aufgegeben und mich entschlossen, mich nur noch um mich selber zu kümmern, und dabei versuche ich auch unkonventionelle Wege, die so nicht vorgesehen sind. Ich hab schon gesagt, im schlimmsten Fall bewerbe ich mich in der Drogenszene um einen Platz in einem Drogenlabor. Mit meinen Chemiekenntnissen wäre das ja möglich. Vielleicht gibt es ja wenigstens Kriminelle, die einem eine Chance geben, wenn schon die normale Gesellschaft es nicht tut. Das ist jetzt nicht ganz ernstgemeint, aber so verzweifelt ist man manchmal angesichts der offiziellen Lage.

Von Ernst

@Von kirsti Freitag, 10. März 2017 17:27

„Aber: ein großes „Aber“ bleibt: Kaum jemand der „Normalos“ kennt die Lebenssituation Behinderter und/oder kann sie auch nur annähernd einschätzen.“

Woher soll der NORMALO auch etwas kennen? Die Wallraff-Reportage ist mal für die Unwissenden in der Gesellschaft die große Ausnahme und sonst ist alles in Ordnung, denn sie glauben, die behinderten Menschen sind in den Werkstätten und Wohnheimen sehr gut aufgehoben und versorgt, ihnen fehlt es an nichts, der Staat investiert Milliarden jedes Jahr in die Soziale Wirtschaft zum Wohle der behinderten Menschen und da sollte man doch dann nicht wegen einem Einzelfall so ein Geschrei machen, denken vielleicht viele? Würde aber der eine oder andere sich mal vor Augen halten, dass eigentlich von den immer erwähnten Milliarden welche hervorgehoben werden, der geringste Teil bei den behinderten Menschen ankommt, dies setzte es natürlich auch voraus, den prozentualen Unterschied zu verstehen.

Von kirsti

Aber: ein großes „Aber“ bleibt: Kaum jemand der „Normalos“ kennt die Lebenssituation Behinderter und/oder kann sie auch nur annähernd einschätzen.-Nach einigen „versuchten“ Gesprächen mit Nicht-Behinderten über die „Wallraff“- Sendung war die erste Frage: „Welche Sendung??“ – In dieser Situation bleibt mir jedenfalls das Wort im Hals stecken, Alternativ höre ich immer wieder von Nicht-Behinderten bei einem Versuch einer Erklärung über die Wirklichkeit für Behinderte: „Wieso? Es gibt doch die Lebenshilfe, die macht doch so viel!“ – Bei diesem Wissensstand, eine Änderung im allgemeinen Bewusstein herbeizuführen, dürfte eine Sisyphus-Arbeit sein. Oder unmöglich!

Von Ernst

Von Hubert Hüppe
Freitag, 10. März 2017 11:16

„Jeder weiß, dass ich das BTHG immer kritisch gesehen habe.“

Sehr geehrter Herr Hüppe,
dass es jeder weiß stimmt so nicht ganz. Viele Menschen darunter auch ich nehmen es aber ab sofort zur Kenntnis und werden bemüht sein etwas besser, ihre heutige Erkenntnis nachvollziehen zu können. Man muss hier mal eindeutig sagen, dass mit Vorschlägen allein keine Veränderungen zu erzielen sind und außerdem es mehr bedarf, als immer wieder neuer Ideen. Betrachtet man den Text ihres aktuellen Beitrages hier auf Kobinet etwas genauer und liest zwischen den Zeilen in der richtigen Reihenfolge zum gegenwärtigen Ergebnis entsprechende Aussagen, dann mag es schon stimmen, dass Sie nicht ganz zufrieden sind, aber glauben Sie im ernst, dass mit der Reportage vom Team Wallraff sich wesentliches verändert? Der personelle Austausch von Mitarbeitern hat doch keinen Einfluss auf das Umdenken in der Politik und wird auch niemals große Veränderungen auslösen, was man schon daran erkennt, nach Tagen ist die Schlagzeile Wallraff mit der Einleitung von Klagen, Anzeigen etc. von untergeordneter Bedeutung, denn in laufenden Verfahren will man ja der Arbeit entsprechender Organe nicht mit Vorurteilen begegnen. Warten wir mal ab, was man in 3 Monaten von den Themen noch hört, wenn der Start des BTHG ins Rollen gekommen ist und erste Hinweise gibt, wie wurde geplant, wie wird umgesetzt und ist es wirklich etwas neues zum Wohle des behinderten Menschen oder ein, Teilhabesystemverfestigungsgesetz, egal wie bürokratisch man es betrachtet?

Von Gisela Maubach

Leserbrief 22.9.2016

Sehr geehrter Herr Schiewerling,
sehr geehrter Herr Schummer,

auf die Schreiben von betroffenen Eltern schwerstbehinderter erwachsener Kinder haben Sie beide mit wörtlich identischem Text geantwortet, und auch Marcus Weinberg hat diesen Text übernommen - ebenso wie Hermann Gröhe und Wolfgang Bosbach.

Nachlesen kann man die Formulierung, die Sie übereinstimmend verwendet haben, hier:

https://elerbeki.wordpress.com/2016/06/24/anwort-von-uwe-schummer-behindertenbeauftragter-der-cducsu/

Sie schreiben: "Ein Ausschluss von Leistungen der sozialen Teilhabe, wie Sie ihn aus § 76 und § 102 herauslesen, ist nicht vorgesehen und auch nicht beabsichtigt."

Innerhalb einer Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz in Aachen hat Ulla Schmidt mir vor allen anderen Anwesenden bestätigt, dass wir das doch sehr richtig aus dem Gesetzentwurf herauslesen.

Welchen Sinn hat ansonsten in § 76 Abs. 1 die Einschränkung bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe für die gleichberechtigte Teilhabe, die da lautet: " . . . soweit sie nicht nach den Kapiteln 9 bis 12 erbracht werden"?

Und welchen Sinn hat ansonsten in § 102 Abs. 2 die Formulierung "Leistungen nach . . . gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor" - also vor (!) den Leistungen der Sozialen Teilhabe?

Wenn Sie schreiben "Eine Verpflichtung zum Besuch der WfbM wird es nicht geben", ist das nur insoweit korrekt, dass die Menschen ja grundsätzlich nicht verpflichtet werden können, irgendwelche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Solange die betagten Eltern noch nicht vor Erschöpfung zusammengebrochen sind, können sie die Tagesstruktur ihrer erwachsenen Kinder ja auch kostenlos selbst sicherstellen.
Aber wenn eine Tagesstruktur benötigt wird, dann wird jedes Sozialamt auf die Vorrangigkeit der Werkstatt verweisen, denn genau so ist es im Gesetzentwurf formuliert - sofern überhaupt Eingliederungshilfe geleistet wird und im häuslichen Umfeld nicht direkt auf die Vorrangigkeit der Pflege verwiesen wird (§ 91 Abs.3)

Von Hubert Hüppe

Jeder weiß, dass ich das BTHG immer kritisch gesehen habe.
Ich habe immer wieder, wo immer ich konnte,Vorschläge gemacht, um das Gesetz noch zu verändern. Zum Bsp. habe ich gegenüber dem Arbeitsministerium für Verbesserungen im Rentenrecht für diejenigen, die von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln eingesetzt. Dann habe ich den Vorschlag gemacht, dass der Berufsbildungsbereich und das Eingangsverfahren als Budget in Anspruch genommen werden kann. Das Ministerium hat ständig geblockt und der Bundesrat hat auch keine Verbesserungen vorgeschlagen. Ich befürchte auch, dass das vielgelobte Budget für Arbeit kaum Verbesserungen bringt, weil es viel zu bürokratisch ist. Durch die Wallraff-Sendung haben wir jetzt die Chance, öffentlich Druck für Veränderungen zu schaffen.
Es sind tatsächlich alte Hüte- aber das kann für mich nicht heißen,
das wir alles so lassen, wie es ist.
Hubert Hüppe

Von Annika

Ich sehe auch, dass die Werkstätten durch das BTHG eher bestätigt wurden und der Verbleib der dort Beschäftigten für alle Beteiligten am Günstigsten (v.a. finanziell) scheint. Für den erwähnten Personenkreis der Menschen mit psychischen Erkrankungen möchte ich ergänzen, dass auch hier zu "evaluieren" wäre, warum diese so zahlreich in den Werkstätten landen - manche haben "Draußen" auch schon zu viele negative Erfahrungen gemacht, haben Ängste und können trotz Ausbildung nicht mehr mithalten. Das liegt auch an der heutigen Arbeitswelt und der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie benötigten demnach auch Assistenz, um nicht in einer Werkstatt arbeiten zu müssen, bekommen aber weniger Hilfe (auch finanziell), weil sie nicht "offensichtlich" behindert sind.

Von Gisela Maubach

Es stellt sich in der Tat die Frage, warum Herr Hüppe diese alte Frage stellt, nachdem (!) im BTHG die Werkstätten gerade gestärkt wurden, indem das Arbeitsförderungsgeld erhöht wurde.
Mit dem Arbeitsförderungsgeld, das an die Werkstätten gebunden ist, wird der Freibetrag bei der Grundsicherung erhöht, aber der Verbleib in der Grundsicherung einzementiert, weil mit dem Dumping-Werkstatt-Lohn keine Chance besteht, aus der Grundsicherung rauszukommen.

Dass die Arbeitsagenturen kein Interesse daran haben, Menschen aus Werkstätten rauszuholen, liegt doch auf der Hand, denn die Arbeitsagenturen sind nur in den ersten beiden Jahren zuständig und sind anschließend aus ihrer Kostenpflicht entlassen, wenn der behinderte Mensch in der Werkstatt verbleibt.

Und dass auch die Sozialhilfeträger selbst ein Interesse am Verbleib in den Werkstätten haben, ergibt sich vielleicht aus diesem Zitat:

"Diese geringen Mehrkosten führen langfristig zu einer Einsparung in vielfacher Höhe für den Kostenträger. Nach zwanzigjähriger Zugehörigkeit zur Rentenversicherung entsteht ein Anspruch auf Rentenbezug, der zur Kostenentlastung bei Wohnheimunterbringung bzw. bei der Hilfe zum Lebensunterhalt eingesetzt wird."

Zu finden unter www.bagwfbm.de/article/345

Damit erklärt sich vielleicht auch, wie es sein kann, dass bei Lohnabrechnungen in der Werkstatt der "Pseudobrutto"-Betrag für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge das 22-Fache (!) von dem tatsächlichen Brutto-Betrag betragen kann.

Solange die Träger der Werkstätten gleichzeitig die Interessen ihrer "Insassen" vertreten und die Positionen von Behindertenbeauftragten einnehmen dürfen, wird sich an diesem System auch nichts ändern.

Von Uwe Heineker

Was Hüppe feststellt, sind alte Hüte, mit denen sich schon 3 Alternative Werkstättentage, zuletzt im Jahr 2006, mit entsprechenden Forderungen an die Politik befasst haben: http://www.sozialpsychiatrie-mv.de/PDF/DeutzerErklaerung.pdf - nichts davon wurde ansatzweise umgesetzt!