Das Leid anerkennen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: domain public

Hamburg (kobinet) "Die haben uns behandelt wie Gefangene" – unter dieser Überschrift stand die Auftaktveranstaltung zur Anerkennung der Opfer von Gewalt und Unrecht in der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie, zu der die Evangelische Stiftung Alsterdorf und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg vor kurzem in die Kulturküche auf dem Alsterdorfer Markt in Hamburg eingeladen hatten.

Zahlreiche Menschen mit Behinderung haben in den Einrichtungen der Behinderten-hilfe und der Kinder-und Jugendpsychiatrie in den 1950er-1970er-Jahren Leid und Unrecht erlebt, darunter körperliche Züchtigungen, sexuelle Übergriffe, Isolierung, Fixierung, Demütigungen oder Medikation zur Ruhigstellung. Die neue Stiftung "Anerkennung und Hilfe" der Bundesregierung, der Kirchen und der Bundesländer hat das Ziel, dieses Unrecht öffentlich anzuerkennen, die damaligen Geschehnisse wissenschaftlich weiter aufzuarbeiten und die Betroffenen bei der Bewältigung der Folgewirkungen zu unterstützen.

"Viele Betroffene leiden noch heute an den seelischen und körperlichen Folgen des damals Erlebten. Es ist wichtig, dass dieses Leid und Unrecht nun endlich als solches anerkannt wird und Betroffene zügig eine Unterstützungs-leistung erhalten", betonte die Hamburger Senatorin Dr. Melanie Leonhard zum Auftakt der Veranstaltung. Prof. Dr. Hanns-Stephan Haas, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, entschuldigte sich bei allen, die in den damaligen Alsterdorfer Anstalten Leid erfahren haben. Gleichzeitig unterstrich er, dass die Wunden von damals nicht mit Geld zu heilen sind und gerade deshalb eine sorgfältige Aufarbeitung dieser Geschehnisse verpflichtend sei.

Zutiefst bewegt waren die zahlreichen Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung von den Schilderungen zweier früherer Bewohner der Alsterdorfer Anstalten, die im Gespräch mit Dr. Michael Wunder, Leiter des Beratungszentrums Alsterdorf, über ihre Erlebnisse und ihr jahrelanges Leiden berichteten.

Unterstützung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

Die Unterstützungsleistung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" besteht aus einem einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz. Zusätzlich erhalten Opfer, die gearbeitet haben und für die keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, abhängig von der Arbeitsdauer eine Einmalzahlung von 3.000 bis 5.000 Euro.

Betroffene, die in Hamburg wohnen, können sich bis zum 31. Dezember 2019 bei der Anlauf- und Beratungsstelle im Versorgungsamt Hamburg melden: Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg, Telefon: 040 115 (Mo-Fr 7:00-19:00 Uhr), E-Mail: [email protected]

Weiterführende Informationen gibt es auf der bundesweiten Webseite www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de.

Lesermeinungen zu “Das Leid anerkennen” (4)

Von kirsti

„Zahlreiche Menschen mit Behinderung haben in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder-und Jugendpsychiatrie in den 1950er-1970er-Jahren Leid und Unrecht erlebt, darunter körperliche Züchtigungen, sexuelle Übergriffe, Isolierung, Fixierung, Demütigungen oder Medikation zur Ruhigstellung.“ Wenn ich diese Mitteilung, Offenbarung oder was es sonst noch sein mag: vielleicht ein „Eingeständnis einer Schuld“ unvoreingenommen lese, wird mir neben der bloßen Tatsache, dass dies passieren konnte, übel, und ich frage mich: Warum müssen sich die Opfer, wenn sie denn noch leben, behindert und traumatisiert sind, selbst unter einer Email- Adresse oder im Netz informieren, selbst den Kontakt zu einer Stiftung herstellen. Kann dies nicht andersherum laufen? Die Täter nehmen Kontakt zu ihren Opfern auf? Das wäre für mein Empfinden ein ehrlicher(er) Weg zur Wiedergutmachung, wenn es denn überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.

Von Behindert_im_System

Kleiner Hinweis am Rande für Interessenten.

Der RBB aktuell hat gestern Abend einen Beitrag zu dem Thema gebracht, in welchem sich das Sozialministerium zu den Möglichkeiten der Entschädigung äußerte und wie man es abwickeln möchte.

http://mediathek.rbb-online.de/tv/rbb-AKTUELL/rbb-AKTUELL-vom-29-03-2017/rbb-Fernsehen/Video?bcastId=3907840&documentId=41880182

RBB aktuell vom 29.03.2017 der Beitrag beginnt bei 08.54 min. Laufzeit

Von Behindert_im_System

In dem Beitrag heißt es:
Die neue Stiftung "Anerkennung und Hilfe" der Bundesregierung, der Kirchen und der Bundesländer hat das Ziel, dieses Unrecht öffentlich anzuerkennen, die damaligen Geschehnisse wissenschaftlich weiter aufzuarbeiten und die Betroffenen bei der Bewältigung der Folgewirkungen zu unterstützen.

Wenn das gestellte Ziel so wichtig ist, warum muss man dann nochmals alte Wunden aufbrechen? Reichte es nicht aus, dass ohne große Bürokratie den Opfern in vereinfachter Form mit der angedachten Entschädigung (wobei Geld niemals, Unrecht und erlittenes Leid lindern kann) beim Nachweis des Aufenthaltes in einer derartigen Einrichtung, so manches erspart bleiben könnte? Bei vielen Entschädigungsleistungen reicht der Nachweis der Anwesenheit in Einrichtungen innerhalb bestimmter Personengruppen aus, deren Ansprüche eventuell berechtigt sein könnten, aber hier wird der Offenbarungseid verlangt, man kann so manches nicht verstehen.
Vor einigen Tagen ist die Entscheidung der Opferentschädigung zum damaligen § 175 ergangen, die mit entsprechendem Nachweis der Haftzeit anscheinend ohne Probleme gezahlt wird. Unterscheidet man heute bereits unter gutem Fenstergitter oder schlechtem Fenstergitter? Haben nicht auch die Menschen in den Psychiatrischen Anstalten egal welcher Veranlagung gelitten? Wo ist der Unterschied beider Schicksale und Aufenthaltsort während einer bestimmten Zeit?

Von Helmut Jacob

Zwar wird den behinderten Heimopfern ein erleichtertes Abwicklungsverfahren versprochen; sie müssen über die Verwendung der finanziellen Mittel keine Belege abliefern. Aber sie müssen die Hose fallen lassen und genau schildern, was ihnen schlimmes angetan wurde. Ein Opfer sexueller Gewalt soll also genau den Tathergang schildern. Dies gegenüber fremden Menschen, zu denen keine Vertrauensbasis hergestellt wurde. Das grenzt die Zahl der Anmeldungen erheblich ein. Zudem müssen alle Opfer plausibel erklären, unter welchen Spätfolgen sie leiden. Man frage mal eine/n Geistigbehinderte/n nach den Spätfolgen. Völliger Blödsinn!