Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe (CDU) hinterfragt geplante Neuregelung
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet). Das Mitglied des Deutschen Bundestages Hubert Hüppe (CDU) hinterfragt eine geplante Neuregelung im Bundesteilhabegesetz. Diese, vom Bundesrat eingefädelte Änderung zum Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst, hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe zum Anlass genommen, sich an die Bundesregierung zu wenden. Fast unbemerkt hat der Bundesrat durchgesetzt, dass die bestehende Regelung abgeschafft wird. Diese gibt vor, dass öffentliche Arbeitgeber frühzeitig frei werdende, neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze den Agenturen für Arbeit melden müssen. Die vom Bundesrat eingebrachte Formulierung dagegen sieht eine Meldung an die Arbeitsagenturen erst nach einer „erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes“ vor.
In der Begründung ist vermerkt, dass das bisherige Vorgehen „aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften mit Problemen verbunden“ sei. „Es kann nicht sein, dass diese Regelung Jahrzehnte lang nicht haushaltsrechtlich beanstandet wurde und jetzt plötzlich Probleme auftreten. Die neue Formulierung entbindet öffentliche Arbeitgeber von ihrer Verpflichtung, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Wenn Stellen künftig nur noch intern besetzt werden, haben Menschen mit Behinderung weniger Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst“, so Hüppe.
Aus diesem Grund, hat Hüppe die Bundesregierung gefragt, ob sie die alte, noch bis 2018 geltende, Regelung für ein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung halte. Die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sei ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen der Bundesregierung, so heißt es im Antwortschreiben des Arbeitsministeriums. Öffentliche Arbeitgeber stehen hierbei besonders in der Pflicht und kommen dieser auch nach. Dies zeige sich daran, dass der öffentliche Dienst laut Anzeigeverfahren der Bundesagentur für Arbeit die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen von fünf Prozent seit Jahren übererfülle, so weiter im Schreiben. Für das Jahr 2014 werde eine Beschäftigungsquote von 6,6 Prozent ausgewiesen. Einen Grund dafür sehe die Bundesregierung auch in der spezifischen Regelung für öffentliche Arbeitgeber.
„Ich kann nicht verstehen, warum die Regelungen, die die Bundesregierung eigentlich für sinnvoll und geeignet hält, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung zu erhöhen, mit dem neuen Bundesteilhabegesetz quasi abgeschafft wird. Das bedeutet einen erneuten Rückschritt für den öffentlichen Dienst“, so Hüppe verärgert. Denn tatsächlich gab es schon einmal eine höhere Quote für öffentliche Arbeitergeber und zwar von sechs Prozent. Diese wurde 1999, unter Rot-Grün, zunächst ausgesetzt und dann mit der Novellierung des zwölften Sozialgesetzbuches im Jahr 2004 abgeschafft. Übrig geblieben ist davon eine Bestandsregelung für Bundesbehörden: Wenn sie am 30.10.1999 mindestens sechs Prozent erfüllten, muss die Quote weiterhin erfüllt werden. Zwar hält das Bundesteilhabegesetz diese Ausnahme aufrecht, doch für alle anderen gilt inzwischen eine Quote von fünf Prozent, so wie für private Arbeitgeber auch.
„Der öffentliche Dienst hat bei der Teilhabe am Arbeitsleben im ersten Arbeitsmarkt eine Vorbildfunktion. Ich finde es schade, dass der Bundesrat diese gefährdet. Wenn die Bundesregierung selbst sagt, dass die geltende Regelung dazu geführt hat, mehr Menschen mit Behinderung eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben, sollte mit dem Bundesrat verhandelt und die Zeit bis zum Inkrafttreten 2018 zum Gegensteuern genutzt werden“, so Hüppe abschließend.

Von Sven Drebes
Ob Kolibri oder schwerstbehindert ist oft eiine Frage der Perspektive. Viele, die mich nur auf der Straße sehen, sortieren mich wohl in die zweite Kategorie ein, einige, die mich näher kennen oder hier regelmäßig mitlesen und schreiben, mögen mich als Kolibri sehen. Die meisten, die sich als irgendwie Betroffene behindertenpolitisch engagieren, sind in der einen oder anderen Hinsicht gegenüber vielen amderen privilegiert. Sonst ist es kaum leistbar, es sei denn, man ist so verzweifelt, dass einem die Grenzen der eigenen Kräfte egal sind. Die Kunst ist, diejenigen nicht aus dem Blick zu verlieren, die siich, warum auch immer, nicht engagieren können.
Wahr ist aber auch, dass kaum ein behinderter Mensch nicht auf irgendwelche Barrieren stößt. Und ich denke, dass es niemandem von uns nutzt, Barrieren zu hierarchsiieren. Das führt nur dazu, dass andere uns gegeneinander ausspielen.
Ich wünsche mir also von uns Engagierten, den Blick dafür, dass es noch andere Barrieren gibt, als die, mit denen wir selbst konfrontiert sind. Ich wünsche mir für uns aber auch mehr Verständnis dafür, dass wir AUCH gegen Barrieren kämpfen, die entweder uns selbst behindern oder aus dem Blickwinkel des jeweiligen Betrachters unwichtig erscheinen, aber für Andere wichtig sind.
Nicht zuletzt: Keine Selbsvertretungsorganisation oder -initative ist so mächtig, dass sie der Politik ihre Forderungen diiktieren kann.
Von TINA
@ von Inge
@ von kirsti
"Es sind die Kolibris unter den Schwerbehinderten..."
Nein, sind Sie natürlich nicht: Es sind 1.200.000 schwerbehinderte Menschen auf dem Ersten Arbeitsmarkt. Diese pauschal als "Kolibris" zu bezeichnen find ich reichlich deplaziert!
Von Lesebrille
Dass schwerbehinderte Menschen, die alleine leben und auf Assistenz angewiesen sind, immer häufiger die Gelder gestrichen bekommen um besagte Assistenz auch bezahlen und ins Heim genötigt werden, weil die "Zumutbarkeit" nicht selten von Seiten der Sozialhilfeträger bestimmt wird, und auch das einem selbstbestimmten Leben zuwider läuft, ist eine Tatsache.
Die Aufzählung könnte noch lange so weitergehen. Da gehören noch die Probleme der sinneseingeschränkten Menschen dazu, die Probleme behinderter Studierender und und und.
Alle diese Probleme sind Tatsachen und haben alle ihre Berechtigung. Gerade deshalb ist es endlich an der Zeit, gemeinsam an einem Strang zu ziehen!
Sicher, das Ministerium von Frau Nahles hat ein Gesetz mitverzapft, das uns gegeneinander ausspielt. Aber es ist unsere Entscheidung, ob wir uns tatsächlich dafür einspannen lassen und in lauter kleinen Grüppchen "Ich, ich, ich" brüllen oder nicht!
Von Lesebrille
Ich glaube nicht, dass es "die" Lobby gibt. Vielmehr sehe ich lauter Gruppen und Grüppchen.
Das Problem sehe ich eher darin, dass diese nicht nur durch die Politik gegeneinander ausgespielt werden, sondern auch behinderte Menschen (und deren Angehörige) selbst bereitwillig in dieses miese "Spiel" eingestiegen sind.
So lange ausgeblendet wird, dass die Probleme, wie auch die Forderungen nicht nur parallel bestehen und jeweils ihre Berechtigung haben, sondern auch die Lösungen parallel bearbeitet werden müssen, wird dieses unsägliche Theater genau so weitergehen.
Die Bundespolitik (wie auch Teile der Lebenshilfe) freut's, brauchen sie doch einfach nur abzuwarten, bis uns die Puste ausgeht. Sozusagen "Brot und Spiele" nur modern... .
Dass sich Arbeit lohnen muss und Gehälter auf Hartz IV-Niveau zu stutzen, allein weil man pflege- und assistenzbedürftig ist, dem diametral entgegensteht und ein Desaster für alle ist, ist eine Tatsache.
Dass das Interesse der von intellektuell eingeschränkten Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu wollen und auch ihr Lebensumfeld weder kaserniert, noch in Zwangs-WGs leben zu verbringen regelmässig ignoriert und unterlaufen wird und der Lebensqualtät mehr als abträglich ist, ist eine Tatsache.
Dass pflegende Familien und Freunde von schwerstmehrfachbehinderten Menschen nicht nur monetär allein gelassen werden, sondern auch kaum Hilfe durch Dritte bekommen, die sie ablösen, sei es auf Zeit oder dauerhaft und dass sie Angst haben müssen um die Zukunft der Menschen die sie pflegen, weil auch ihnen die Kasernierung droht, ist eine Tatsache.
Dass schwerbehinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, diese poolen sollen, falls sie in einer sog. "Behinderten-WG" leben und damit der Selbstbestimmung wie der körperlichen Integrität widersprechen, ist eine Tatsache.
Fortsetzung folgt...
Von Behindert_im_System
@ von Inge Rosenberger
"Zu guter Letzt frage ich mich, wen vertritt die Lobby der Behinderten eigentlich? Alle- oder bevorzugt diejenigen, die sowieso auf der Straße der Gewinner sind? Egal, wie gesetzliche Regelungen im Detail ausgestaltet sind?"
Eine gute Frage, eine sehr gute Frage, nur wer gibt eine ehrliche Antwort und dass noch ohne wenn und aber?
Von Inge Rosenberger
Dem Zitat von kirsti schließe ich mich in vollem Umfang an. . .
"Jenseits aller Regelungen dürften von allen Maßnahmen zur Eigliederung auf den Arbeitsmarkt vor allem diejenigen „schwerbehinderten“ Menschen profitieren, die zum größten Teil eben nicht auf der Plattform „kobinet“ u.a. vertreten sind.
Es sind die Kolibris unter den Schwerbehinderten, die auch ohne dezidierte Regelungen immer eine Chance haben und zu den Glücklichen gehören, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eben nicht auf weitreichende Assistenzleistungen angewiesen sind.
Zu guter Letzt frage ich mich, wen vertritt die Lobby der Behinderten eigentlich? Alle- oder bevorzugt diejenigen, die sowieso auf der Straße der Gewinner sind? Egal, wie gesetzliche Regelungen im Detail ausgestaltet sind?
Wenn dem so ist, dann bekommt der Begriff der Inklusion einen bitteren, weil sehr schalen Beigeschmack."
. . . und ergänze: SO ist und wird es keine Inklusion!
Von kirsti
@nordihydro
„Auf die Jobbörse der BA zurückgreifende weitere Stellenbörsen können das Arbeitsplatzangebot ebenfalls Menschen mit Behinderungen unterbreiten und somit dazu beitragen, die Zugangschancen zum allgemeinen Arbeitsmarkt insbesondere für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen zu verbessern.“
Unabhängig aller jetzigen und zukünftigen Regelungen frage ich mich, welche Klientel mit „schwerbehinderten Menschen“ gemeint ist, auch Frau Bundesministerin Nahles zählt mit ihrem GdB von 50 ebenfalls zu den schwerbehinderten Menschen. „Langzeitarbeitslos“ trifft für sie allerdings nicht zu.
Jenseits aller Regelungen dürften von allen Maßnahmen zur Eigliederung auf den Arbeitsmarkt vor allem diejenigen „schwerbehinderten“ Menschen profitieren, die zum größten Teil eben nicht auf der Plattform „kobinet“ u.a. vertreten sind.
Es sind die Kolibris unter den Schwerbehinderten, die auch ohne dezidierte Regelungen immer eine Chance haben und zu den Glücklichen gehören, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eben nicht auf weitreichende Assistenzleistungen angewiesen sind.
Zu guter Letzt frage ich mich, wen vertritt die Lobby der Behinderten eigentlich? Alle- oder bevorzugt diejenigen, die sowieso auf der Straße der Gewinner sind? Egal, wie gesetzliche Regelungen im Detail ausgestaltet sind?
Wenn dem so ist, dann bekommt der Begriff der Inklusion einen bitteren, weil sehr schalen Beigeschmack.
Von nordihydro
Im Übrigen wird der bisherige § 82 SGB IX im Jahr 2018 noch einmal geändert (dann unter der Neunummerierung zu § 165 SGB IX). In die Vorschrift wird zusätzlich ein neuer Satz 2 eingefügt, nach dem mit der Meldung der Arbeitsplätze an die Agenturen für Arbeit die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt gilt. Mit dieser Zustimmung zur Veröffentlichung der gemeldeten Stellenangebote des öffentlichen Dienstes in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden die Jobcenter in die Lage versetzt, gegebenenfalls geeignete schwerbehinderte Menschen vorzuschlagen. Auf die Jobbörse der BA zurückgreifende weitere Stellenbörsen können das Arbeitsplatzangebot ebenfalls Menschen mit Behinderungen unterbreiten und somit dazu beitragen, die Zugangschancen zum allgemeinen Arbeitsmarkt insbesondere für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen zu verbessern.
Von nordihydro
Diese Änderung tritt nicht erst im Jahr 2018 in Kraft, sondern ist bereits seit 30. Dezember 2016 wirksam. § 82 SGB IX ist dahingehend geändert worden, dass in Satz 1 nach dem Wort „frühzeitig“ die Wörter „nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes“ eingefügt worden sind. Es ist richtig, dass diese Änderung laut Begründung zum Gesetzentwurf vorgenommen wurde, weil für öffentliche Arbeitgeber die Meldung frei werdender und neu zu besetzender Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften problematisch sein kann. Die Einfügung der Wörter dient aber letztendlich nur der Klarstellung, denn bereits nach bestehender Rechtsprechung ist der öffentliche Arbeitgeber von der Meldepflicht entbunden, wenn die Entscheidung, einen Arbeitsplatz mit einem seiner Beschäftigten zu besetzen, sachlich gerechtfertigt ist. Dies hängt davon ab, ob im Einzelfall aufgabenbezogene, personalwirtschaftliche oder haushaltsrechtliche Gründe vorliegen, die nach ihrem Gewicht geeignet sind, den Ausschluss externer Bewerber zu tragen (BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 A 13.10 - Rn. 18, 24).
Wird ein freier Arbeitsplatz berechtigterweise nur intern zur Besetzung ausgeschrieben, beschränkt sich die Prüfpflicht des öffentlichen Arbeitgebers auf bereits beschäftigte schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen. Diese haben nach § 81 Absatz 3 und 4 SGB IX gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Förderung ihres beruflichen Fortkommens und möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung. Durch Bewerbung auf einen höher dotierten intern ausgeschrieben Arbeitsplatz haben schwerbehinderte Beschäftigte also die Möglichkeit, beruflich aufzusteigen.