Ulla Schmidt und Bentele: Wahlrecht für Alle

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Verena Bentele
Verena Bentele
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Gemeinsam haben die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, und die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Ulla Schmidt, gestern Abend im Berliner Kleisthaus zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse aufgerufen.

"Nach jetzigem Stand dürfen mehr als 84.000 Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl im Herbst nicht wählen. Das ist ein Skandal", so Ulla Schmidt. Vor dem Hintergrund der Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen in einigen Bundesländern sieht Verena Bentele darin zudem eine absurde Situation. "Ich bin überzeugt, dass die Menschen mit der richtigen Unterstützung in der Lage sind zu entscheiden, wer ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene vertritt", so die Beauftragte der Bundesregierung.

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Beide Bundesländer haben im letzten Sommer die Wahlrechtsausschlüsse auf Landesebene aufgehoben. Vertreter dieser Länder waren sich bei der Veranstaltung "Wahlrecht für Alle!" mit den Veranstalterinnen einig: "Die noch bestehenden Wahlrechtsausschlüsse verstoßen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und müssen gestrichen werden."

Zudem wurde in der Rede der Beauftragten deutlich, dass Deutschland im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise unseren direkten Nachbarn Österreich und den Niederlanden, deutlich hinterher hinkt. Wie in weiteren zwölf EU-Ländern existieren dort keine pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen, heißt es in der Presseinformation von Verena Bentele und Ulla Schmidt.

Weil es auf Bundesebene dazu bisher keine gesetzgeberischen Aktivitäten gibt, unterstützt die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit dem Verband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen, die eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Die Anwältin des Wahlprüfungsverfahrens betonte bei der gestrigen Veranstaltung, dass das Wahlrecht nicht von den Fähigkeiten einer Person abhängig gemacht werden dürfe. "Es ist vielmehr Aufgabe des Staates, die Menschen durch Informationen und Assistenz zu befähigen", so Ulla Schmidt. "Bei der Lebenshilfe sehen wir, was Menschen mit der notwendigen Unterstützung alles erreichen können."

Verena Bentele forderte alle Parteien noch einmal nachdrücklich dazu auf, Informationen zur Wahl und ihre Parteiprogramme in Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. "Nur so kann eine Teilhabe am politischen Leben im Sinne der UN-BRK gewährleistet werden", betonte die Beauftragte der Bundesregierung.

Lesermeinungen zu “Ulla Schmidt und Bentele: Wahlrecht für Alle” (4)

Von Behindert_im_System

"Nach jetzigem Stand dürfen mehr als 84.000 Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl im Herbst nicht wählen. Das ist ein Skandal", so Ulla Schmidt.“
Glaubt man den statistischen Zahlen, sind ca. 10,8 Mill. Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern behindert. Wenn 84000 Menschen mit Behinderung nicht wählen dürfen, dann sind das nicht mal 1% und man darf sich die berechtigte Frage stellen, welche Bedeutung hätten 84000 Stimmen für eine Bundestagswahl, wobei auch zu berücksichtigen wäre, dass auch unter den 84000 wiederum durchaus auch Nichtwähler wären, es sei man gestaltet alles als Familienausflug am Wahltag.
Wenn wir heute glauben mit immer neuen Petitionen auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen zu können, dann dürfen wir wirklich auch nicht meckern, wenn dieses wichtige Instrument langsam nicht mehr dem gerecht wird für was es einmal gedacht war.
Legen wir lieber unser Augenmerk darauf, was man uns aus den Reihen der angeblichen Freunde so alles erzählt und hinterfragen wir ernsthafter, warum immer nur mit unseren Schicksalen und nicht mit erkennbaren und nachvollziehbaren Ergebnissen mal versucht wird zu punkten?

Von Sabine Fichmann

"Nur so kann eine Teilhabe am politischen Leben im Sinne der UN-BRK gewährleistet werden", betonte die Beauftragte der Bundesregierung.

So wichtig wie die Teilhabe am politischen Leben auch ist, wesentlich mehr öffentlichen Einsatz gegen dieses neue "gute" Teilhabegesetz Ihrerseits hätte ich schon gewünscht, Frau Bentele.
Behinderte Menschen haben dank des schlechten Teilhabegesetzes momentan ganz andere, teilweise existenzielle Sorgen...

Von kirsti

Ja so ist es tatsächlich, die UN-BRK ist seit 2009 in Kraft. Und was ist davon bis heute umgesetzt? Die Werkstätten für Behinderte werden nicht in Frage gestellt, das Poolen von Leistungen ist in „Mode gekommen“, Assistenzleistungen werden von allen Seiten der Behörden mehr und mehr in Frage gestellt, die „Zumutbarkeit“ und der Mehrkostenvorbehalt …., die Rechenspiele der „Eingliederungsträger“, was wohl billiger kommt, ob stationär oder ambulant… Es gibt noch endlos viele Beispiele ...

Von Uwe Heineker

Warum erst jetzt dieser Aufruf, wobei die UN-Behindertenrechtskonvention bereits seit 2009 in Deutschland rechtskräftig ist und dessen Artikel 29 hätte zwischenzeitlich längst umgesetzt werden können?!