Kritik an Verweigerung eines Grundrechts
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Integrationsamt
Potsdam (kobinet) Am Sonntag dürfen alle behinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen wählen, bei der Bundestagswahl im September dürfen sie das nicht. Der Wahlrechtsausschluss von ca. 84.000 behinderten Menschen, die in allen Angelegenheiten Betreuung nutzen, ist nach Ansicht des Landesbehindertenbeauftragten von Brandenburg, Jürgen Dusel, eine Verweigerung eines Grundrechtes, wie er in einem Interview im Deutschlandfunk Kultur zum Ausdruck brachte.
Link zum Interview und zum Bericht im Deutschlandfunk Kultur

Von HaKo
Man merkt, es ist Wahljahr.
Als vor 2 Jahren die Landesregierung Brandenburg die Schwerbehinderten Beschäftigten der Finanzämter Fürstenwalde und Frankfurt (Oder) von ihrem aktiven und passiven Recht zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei der Zusammenlegung der Finanzämter durch einfache Dienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat ausschloß, war es Herrn Dusel egal (er wurde von mir im Vorfeld des Zusammenschlusses auf diesen Ausschluß der Schwerbehinderten von ihrem Wahlrecht hingewiesen).
Aber nun medienwirksam angeblich für ein Wahlrecht von Schwerbehinderten eintreten.
Wer nicht zwischen den Wahljahren für ein Wahlrecht eintritt, der ist nicht glaubwürdig, wenn er dies in einem Wahljahr von sich behauptet.
Von Uwe Heineker
Komisch: nun geht - kurz vor der Bundestagswahl - dieses Gejammer los!
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland bereits seit 2009 rechtskräftig - demnach hätte das besagte Wahlrecht längst in dessen Sinne geändert werden können!