Im Saarland sind die Würfel noch nicht gefallen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Saarbrücken (kobinet) "Im Saarland sind die Würfel noch nicht gefallen", so kann man die Rückmeldung der Pressestelle des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Hinblick auf die Umsetzung der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Regelungen für Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zusammenfassen. Die Träger der Wohlfahrtspflege sollen im entsprechenden Prozess noch beteiligt werden.
"Die Regelungen zur alternativen Beschäftigungsmöglichkeit für behinderte Menschen außerhalb von Werkstätten sind frühestens ab 1.1.2018 wirksam. Es gibt eine Fülle von Regelungen, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten sollen. Zum Beispiel das Ausführungsgesetz zum BTHG mit Festlegung des Trägers der Eingliederungshilfe, eine Verordnung zum Hilfeplanverfahren, eine Verordnung zur Festlegung der maßgeblichen Interessenvertretung, usw. Die Themenkreise Budget für Arbeit und Anerkennung anderer Leistungsanbieter wird zurzeit im saarländischen Sozialministerium sorgfältig bearbeitet. Dieses Thema nimmt noch einige Zeit in Anspruch, da im Saarland großen Wert darauf gelegt wird, die Träger der Wohlfahrtspflege zu beteiligen", heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der kobinet-nachrichten von Sarah Joseph vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
