Umsetzung des Bundesteillhabegesetzes in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: ht

Stuttgart (kobinet) Derzeit sind die Bundesländer am Zug und müssen u.a. entscheiden, wer zukünftig für die Eingliederungshilfen zuständig ist. Gestern stellte der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha dem Kabinett den Anhörungsentwurf für das baden-württembergische Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz vor.

"Mehr Selbstbestimmung, mehr Teilhabe, mehr Mitsprache – mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Baden-Württemberg verbessern wir die Situation für über 80.000 Menschen mit Behinderungen im Südwesten", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats in Stuttgart. Das BTHG greife zentrale Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention auf, die auf Landesebene konsequent umgesetzt würden, heißt es in einer Presseinformation des baden-württembergischen Sozialministeriums. "Diese Verbesserungen hat Baden-Württemberg – gemeinsam mit anderen Bundesländern – in harten Verhandlungen mit dem Bund erreicht", unterstrich der Ministerpräsident. Unter anderem sei auch eine umfassende Evaluierung der finanziellen Auswirkungen der Neuregelungen in den Jahren 2017 bis 2021 vereinbart worden.

Link zu weiteren Informationen zur Gesetzesreform des baden-württembergischen Sozialministeriums

Link zum Bericht im SWR