Grüne: Antrag zum Wahlrechtsausschluss
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Bündnis 90/Die Grünen
Würzburg (kobinet) Auch wenn derzeit der Blick vorrangig auf die Sondierungsgespräche für eine Koalition von CDU/CSU und SPD gerichtet sind, sollte man nicht vergessen, dass der Deutsche Bundestag arbeitsfähig ist. Deshalb wird die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag für die außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen durch einen Antrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses behinderter Menschen einzubringen.
"Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative für eine Wahlrechtsreform zu ergreifen: Niemand darf im Zusammenhang mit einer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die Ausschlusstatbestände gemäß § 13 Nummer 2 und 3 Bundeswahlgesetz sowie gemäß § 6a Europawahlgesetz sind entsprechend zu streichen", heißt es in dem von der BAG Behindertenpolitik der Grünen für die Delegiertenkonferenz am 26./27. Januar in Hannover eingebrachten Antrag.
In der Begründung heißt es dazu: "Das Bundeswahlgesetz sieht in § 13 Nummer 2 und 3 den Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen vor, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, und solchen, die auf Grund einer Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit untergebracht sind. Diese Regelung verletzt Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gleiche gilt für § 6a des Europawahlgesetzes. Die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein Westfalen haben daher diesen Wahlrechtsausschluss bereits ersatzlos gestrichen."

Von rgr
Die Ochsentour zieht weiter
Markenkern, Markenkern ich hab doch die Grün so gern.
Von Dirk Hentschel
Als Vater einer 29 - jährigen Tochter deren Betreuer wir sind (auch meine Frau) vertrete ich ebenfalls die Meinung von Frau Maubach!
Die Prioritäten sind vollkommen falsch gesetzt liebe "Grüne"
Meine Tochter darf nicht mal wählen wo sie wohnen darf, da dies durch "Mehrkostenvorbehalt" und "Zumutbarkeit" und einer "Friss oder stirb" Mentalität mit Diskriminierung und Ableismus durchsetzten Begründungen warum eine Heimunterbringung günstiger und zumutbar und dies im Sinne der UN BRK "rechtens" seitens der Entscheidungsträger ist!
Auf der anderen Seite darf sie dann jedoch gern politisch brisante Themen "entscheiden" die mitunter die ganze "Welt" betreffen ..........
Dirk Hentschel
Von Gisela Maubach
Damit ist für mich nun klar, dass ich nie wieder die Grünen wähle.
Eine Partei, die ständig suggeriert, dass für Menschen, bei denen für "alle (!) Angelegenheiten" eine Betreuung bestellt wurde, das Luxusproblem Wahlrecht ganz oben auf der Liste der Ausschlüsse stehen würde, ist für mich als Mutter eines Betroffenen nicht mehr wählbar.