Flexible Förderhöhe beim Budget für Arbeit angestrebt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Bonn (kobinet) Das Budget für Arbeit ist seit 1. Januar 2018 bundesweit in Kraft. In vielen Bundesländern ist eine Regelung zur Höchst-Grenze der Lohn-Förderung noch nicht getroffen. In Nordrhein-Westfalen soll es zukünftig möglich sein, dass der Deckel der Förderhöhe in begründeten Einzelfällen überschritten werden kann. Dies berichtet Manfred Becker aus Bonn, der sich bei den nordrhein-westfälischen Kostenträgern umgehört hat.
Im Gesetz steht zum Budget für Arbeit: "Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes, höchstens jedoch 40 % der monatlichen Bezugsgröße". Diese sozialrechtliche Bezugsgröße bewirkt nach Berechnungen von Manfred Becker, dass der Zuschuss derzeit bei maximal etwa 1.200 Euro liegt. Der Lohn wird deshalb nur bis knapp über Mindestlohn wirklich zu 75 % gefördert. Das Gesetz sagt aber auch: "Durch Landesrecht kann von dem Prozentsatz der Bezugsgröße ... nach oben abgewichen werden." Bayern hat - als einziges Land bisher - den Deckel von 40 % auf 48 % angehoben.
"Nun haben der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), die größten Eingliederungshilfe-Träger in Deutschland, mitgeteilt, dass sie in Absprache mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in begründeten Einzelfällen diesen Deckel überschreiten möchten", berichtet Manfred Becker.
