Barrierefreiheit mit Hintertür ?
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen die laschen und minimalistischen Bedingungen für solch ein bedeutendes Thema in unserer Gesellschaft kritisiert und wirft dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, die Zeichen der Zeit nicht erkannt zu haben.
ISL bezieht sich dabei auf eine Stelle im Entwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie wo es heißt: „Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen im Einzelfall absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden“ […] und sie müssen stets nur „nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten“ handeln. Private Anbieter können sich in diesem Entwurf der digitalen Barrierefreiheit wieder ganz entziehen.
„Niemand würde heutzutage ein modernes Bankgebäude in Gestalt einer mittelalterlichen Burg mit Wendeltreppen bauen. Vergleichbar rückwärtsgewandt mutet es an, wenn Barrierefreiheit in der digitalen Welt nicht ausnahmslos ohne Wenn und Aber vorgeschrieben wird“, empört sich Sigrid Arnade, die ISLGeschäftsführerin. „Mit diesen Bestimmungen verabschiedet sich Deutschland von dem bisherigen Ziel der umfassenden digitalen Barrierefreiheit“, beanstandet sie.
Darüber hinaus kritisiert die ISL erneut die kurze Rückmeldefrist für diese Stellungnahme von nur einer Woche vehement. „So kann keine echte und wirksame Partizipation nach der UN-Behindertenrechtskonvention aussehen“, so Arnade.
