Teilerfolg bei Arbeitsassistenz in Bremen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Public Domain
Bremen (kobinet) Die umstrittene Richtlinie zur Bewilligung von Arbeitsassistenzen behinderter Beschäftigter soll in Bremen teilweise nicht mehr angewendet werden. Dies berichtet der WESER KURIER in seiner Online-Ausgabe. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion habe mit ihrem Antrag zu Arbeitsassistenzen für behinderte Beschäftigte damit einen Teilerfolg erreicht.
Die Regelung, dass die Kosten für eine Assistenzkraft höchstens halb so hoch wie das Bruttoeinkommen des betroffenen behinderten Menschen sein dürfen, werde in Bremen zukünftig nicht mehr angewandt. Auch die Regelung, dass eine Arbeitsassistenz in der Regel höchstens für die Hälfte der Arbeitszeit des behinderten Beschäftigten finanziert werden soll und ein höherer Bedarf gesondert begründet werden muss, werde dem Bericht zufolge nun in Bremen nicht mehr so angewandt, heißt es in dem Bericht.
