Niedersachsen fördert Sozialgenossenschaften
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
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Hannover (kobinet) Mit bis zu 6.000 Euro fördert das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gründung einer Sozialgenossenschaft. Mit dieser innovativen Form der Selbsthilfe können Bürgerinnen und Bürger eigene Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich selbst einbringen.
Sie bieten vielfältige Lösungsmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Dazu zählen beispielsweise Dorfläden und Nachbarschaftshilfen oder Kinderbetreuungsmodelle. Einzelne Projekte können ebenfalls Gegenstand einer Sozialgenossenschaft sein. Zu den vom Ministerium geförderten Kosten zählen zum Beispiel die Ausgaben für Mitgliederwerbung oder Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände.
„Sozialgenossenschaften erhalten die soziale Infrastruktur und stärken das Miteinander“, so Ministerin Carola Reimann zu dieser Entscheidung. Wichtig für alle Interessentinnen und Interessenten zu wissen ist: Der Antrag auf eine Förderung muss gestellt werden, bevor formale Gründungsschritte der Sozialgenossenschaft eingeleitet werden. Alle Informationen rund um die Sozialgenossenschaft können über diesen Link nachgelesen werden.
