Fachverbände fordern mehr Teilhabe

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Emoji Redner
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Bild: Aktion Mensch e.V.

Berlin (kobinet) Auf einer Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich diese in Berlin über ihre Haltung zum Koalitionsvertrag als Richtschnur für die Behindertenpolitik der künftigen Bundesregierung verständigt. Kritisch sehen sie, dass wichtige Themen im Koalitionsvertrag nur angedeutet werden.

So beispielsweise der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von der Wohnform, die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe oder die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben – hier dürfen aus der Sicht dieser Fachverbände insbesondere Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht länger ausgegrenzt werden.

Die Fachverbände hatten im Herbst 2017 Forderungen für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages formuliert, an denen sie nun den Koalitionsvertrag gemessen haben. Das Fazit: Wichtige Themen, wie zum Beispiel die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse, eine Reform des Betreuungsrechts und die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich sind erfreulicherweise im Koalitionsvertrag als Vorhaben verankert, ebenso eine intensive Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Die Fachverbände begrüßen die geplante dauerhafte Finanzierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung und die Einführung eines individuellen Entlastungsbudgets in der Pflege. Sie erklärten zugleich, sich auch in Zukunft in die Gestaltung der Behindertenpolitik in Deutschland aktiv einbringen zu wollen und laden alle verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dazu ein, den Dialog aufzunehmen.

Die Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages können hier nachgelesen werden.

Lesermeinungen zu “Fachverbände fordern mehr Teilhabe” (17)

Von Rosa

@Dirk Hentschel
Die Förder- und Betreuungsbereiche in den Werkstätten sollen gem. consens-Gutachten des BMAS bundesweit - dem Beispiel NRW folgend - ausgebaut und erweitert und die Besucher der Tagesförderstätten in die WfB überführt werden. Dies soll bis 2020 im Saarland erfolgen und die Lebenshilfe z.B. hat zugesagt, die Empfehlungen des Sozialministeriums umzusetzen.

Leider wird der Personalschlüssel der TFS nicht mit übernommen. Aber das hat die Eltern und Mitglieder in der MV nicht interessiert. Bis sie merken wohin der Zug fäjhrt. ist es für einige zu spät.

Ich bin dabei!



Von Gisela Maubach

Hallo Herr Hentschel,

ich melde mich im Laufe des Tages.
Frau Rosenberger wäre auch dabei.

Beste Grüße
Gisela Maubach

Von Dirk Hentschel

Hallo Frau Maubach,

Ihren "Aufruf" finde ich durchaus interessant!

Sicher stehe ich nicht so im Stoff wie Sie und unser Hauptanliegen ist seit fast 5 Jahren der Kampf gegen den Mehrkostenvorbehalt. Unsere Tochter nutzt jedoch tagsüber das Angebot der Lebenshilfe in Form der Fördergruppe - sollte das BTHG mit dem § 102 zum tragen kommen würde diese abgeschafft werden können?

Welche Kontaktmöglichkeiten hätten wir zum Austausch?

Meine Mailadresse finden Sie unter

www.Mosaik-Leben-Osterburg.de

MfG

Dirk Hentschel

Von Gisela Maubach

@ "rgr"

Werden wir machen, denn die pauschale Vorrangigkeit der WfbM vor der Sozialen Teilhabe kann weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN-BRK vereinbar sein.

Und der Interessenkonflikt der Fachverbände als Träger der Werkstätten sollte durchaus auch mal erklärt werden.

Von rgr

Ohne Rüben keine Liebe!

@ Gisela Maubach et.
Lieber Herr Hentschel, liebe Frau Rosenberger, liebe "kirsti"

Geht voran und schreibt den Politikern einen Denkzettel. Klärt darüber auf, das die Beschäftigten in den Behindertenwerkstätten auch was vom sozialen Leben haben wollen.

Handlungsanweisung hier:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLDCC3EE69F163039B

Von Gisela Maubach

Wie groß muss die Verzweiflung wohl sein, wenn ein pflegender Angehöriger keinen anderen Ausweg mehr sieht . . . als den gemeinsamen Tod?

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/zwei-tote-bremen-vegesack100.html

Lieber Herr Hentschel,
liebe Frau Rosenberger,
liebe "kirsti",

ich schlage vor, dass wir einen Text entwerfen, in welchem wir darüber aufklären, welche Auswirkungen die angeblichen Teilhabeforderungen der Verbände hätten. Und diesen Text könnten wir dann mit Unterstützung einiger anderer Eltern den Bundestagsabgeordneten zukommen lassen. Die dürften überwiegend nämlich die komplexen Zusammenhänge gar nicht verstehen, wenn ihnen vorgegaukelt wird, dass "mehr Teilhabe" gefordert würde.
Wenn man aber erklärt, dass z.B. auch für geistig schwerstbehinderte Menschen ein Werkstatt-Platz gefordert wird (wohlwissend, dass dieser Sondereinrichtungsplatz dann Vorrang vor Sozialer Teilhabe hätte), dann könnte man durchaus verständlich machen, dass Inklusion damit unmöglich gemacht würde und die Fachverbände ihr etabliertes System erhalten wollen.

Erwähnt werden sollte außerdem, dass das Wahlrecht für unsere geistig (!) schwerstbehinderten erwachsenen Kinder ganz sicher nicht an erster Stelle der notwendigen Verbesserungen steht.

Es ist allerhöchste Zeit, dass auch uns und den von uns Betreuten das Recht eingeräumt wird: "Nichts über uns ohne uns"!

Was halten Sie davon, so einen Text zu entwerfen?

fragt
Gisela Maubach

Von Behindert_im_System

@ Von Dirk Hentschel


Zitat:

"PS: Liebe "Verbände" egal was ihr euch ausdenkt und verkündet, was machen denn eure Mitgliedsorganisationen daraus?"

Na was wohl, sie überlegen wie die Förderungen nicht im Sande verlaufen, denn mit Speck, fängt man bekanntlich Mäuse.

Von Dirk Hentschel

Zur Überschrift "Fachverbände fordern mehr Teihabe" fällt mir nur ein:

WASCH MIR DEN PELZ ABER MACH MICH NICHT NASS

Es sind nichts weiter als Alibi - Forderungen .......

Ich möchte dagegenhalten:

Die Umsetzung der UN BRK ohne "Umwege, Ausnahmen und Schonung des bestehenden (etablierten) Systemes" ist zwingend und sofort angesagt.

Das dies nicht geschieht ist der Lobbyarbeit (u.a. der Verbände) zu verdanken.

Dirk Hentschel

PS: Liebe "Verbände" egal was ihr euch ausdenkt und verkündet, was machen denn eure Mitgliedsorganisationen daraus?


Von kirsti

Liebe Frau Maubach,

genau dieser § 102 BTHG ist verfassungswidrig und der „Stein des Anstoßes“.
Zur Erinnerung; im § 102 BTHG wird folgendes geregelt:

§ 102 BTHG
Leistungen der Eingliederungshilfe
(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
(2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen
den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor

Solange das BTHG dargestellt wird, als ein „gutes“, solange § 102 BTHG voll umfänglich gilt, solange im BTHG geregelt wird, dass „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ u.a. den „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ „vorgehen“, ist das BTHG eine Farce und eine Lüge und widerspricht der UN- BRK und dem Artikel 3 unseres Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Solange dieses BTHG gilt und sukzessive in allen seinen Paragraphen widerspruchslos und mit Applaus umgesetzt wird, solange bin ich kein Teil der Behindertenbewegung – weder der Fachverbände noch der übrigen „Behinderten- Fürsprecher“, die loyal dieses BTHG feiern.

Von Gisela Maubach

@ kirsti

Die Fachverbände werden hierzu erwidern, dass mit ihrer Forderung keine Zwangsarbeit verbunden ist.

Wenn die Forderung der Fachverbände erfüllt würde und auch arbeitsunfähige Menschen mit Behinderung in die Werkstätten kämen, wäre diese Werkstattunterbringung dann nur "vorrangig" - aber niemand würde gezwungen.

Die Hinterlistigkeit besteht aber darin, dass es dann auch keine andere Leistung der Eingliederungshilfe gibt - eben wegen der Vorrangigkeit der Werkstatt (§ 102 Abs. 2 BTHG).

Wer auf Unterstützung angewiesen ist, hätte dann also gar keine andere Wahl als die Werkstatt . . .
. . . und das wissen die Fachverbände ganz genau!

Von kirsti

Nachtrag

Im GG Artikel 12 (Ewigkeitsgesetze) ist geregelt:
Art. 12
(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Artikel 12 GG gilt für Jedermann. Gerichte sind an die GG gebunden und entscheiden hiernach.

Von Inge Rosenberger

Die Lebenshilfe hat sich von einer Angehörigen-/ Elternvereinigung in vielen Regionen und besonders auf Bundesebene in einen großen und einflussreichen Verband gewandelt, der mit den Ursprüngen leider nur noch wenig zu tun hat.
Von der BAGuAV (Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger AngehörigenVertretungen) ist leider wenig zu hören und zu lesen.
Wenn eine Gemeinschaft klein ist, hat sie keine Einflussmöglichkeit.
Wenn eine Gemeinschaft größer wird, können viele engagierte Angehörigen die erforderliche Arbeit nicht mehr gewährleisten, sodass Hauptamtliche eingestellt werden, die irgendwann die Macht übernehmen. Dann hat die inzwischen große Gemeinschaft zwar Einfluss, aber immer weniger in dem Interesse derjenigen, die die Gemeinschaft ins Leben gerufen haben.

Von Gisela Maubach

Zitat Inge Rosenberger:

"Genau so muss jeder nicht-erwerbsfähige behinderte Mensch das Recht haben, die Form der Teilhabe (WfbM, Förderstätte, selbst organisierte Struktur) selbst zu bestimmen."

Richtig! Genauso so wäre es im Sinne der Betroffenen!

Die Fachverbände fordern jedoch auch für nicht-arbeitsfähige Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben, was für diesen Personenkreis die Einbahnstraße in die WfbM bedeuten würde.
Zwingende Voraussetzung für eine derartige Forderung wäre die Streichung der Vorrangigkeit von der Teilhabe am Arbeitsleben gegenüber der Sozialen Teilhabe (§ 102 Abs. 2 BTHG).

Ansonsten hätte die Forderung der Fachverbände zur Folge, dass Tagesförderstätten zukünftig nicht mehr existieren würden und die Unterbringung in WfbM-Schwerstbehindertengruppen die vorrangige Leistung wäre.

"kirsti" hat eine sehr wichtige Frage gestellt:
Woher beziehen die Fachverbände ihren Alleinvertretungsanspruch für behinderte Menschen?
Wenn ein Dialog mit den verantwortlichen Politikern stattfinden soll, dann kann das gemäß "nicht über uns ohne uns" nur mit den betroffenen behinderten Menschen oder deren Vertrauenspersonen erfolgen - aber nicht mit den Trägern der Sondereinrichtungen!

Von Inge Rosenberger

Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass auch ein behinderter Mensch hat das Recht hat, seine Berufslaufbahn selbst zu gestalten. Genau so muss jeder nicht-erwerbsfähige behinderte Mensch das Recht haben, die Form der Teilhabe (WfbM, Förderstätte, selbst organisierte Struktur) selbst zu bestimmen.
Es darf keine Zwangszuweisungen in bestimmte Einrichtungen (und keine Zwangsarbeit) geben, nur weil Gesetze sich gegen die Interessen der Betroffenen auslegen lassen. Es darf auch keine langwierigen bürokratischen und gesetzlichen Kämpfe geben, um die frei gewählte Form der Teilhabe in Anspruch nehmen zu können.
Deshalb brauchen wir eine wirklich eindeutige Formulierung, denn so lange Gesetze sich gegen die Interessen der Betroffenen auslegen lassen, wird dieses - aus welchen Gründen auch immer - geschehen.
Wir Eltern fordern im Namen unserer Töchter und Söhne schlicht und einfach das Recht auf Selbstbestimmung und Gestaltung des eigenen Lebens. Also um das, was wir alle für uns selbst doch als völlig selbstverständlich ansehen. Und es geht um Menschenrechte und Menschenwürde.

Von kirsti

Zitat:
„Sie [die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen] erklärten zugleich, sich auch in Zukunft in die Gestaltung der Behindertenpolitik in Deutschland aktiv einbringen zu wollen und laden alle verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dazu ein, den Dialog aufzunehmen.“
Zitatende

1. Inwiefern sind die „Fachverbände für Menschen mit Behinderungen“ legitimiert, für Menschen mit Behinderungen“ zu sprechen, woher beziehen sie so gleichsam ihren Alleinvertretungsanspruch für behinderte Menschen?

2. Woher beziehen die „Fachverbände…“ ihre Berechtigung, Fürsprecher für behinderte Menschen zu sein?

3. Woher beziehen die „Fachverbände…“ ihr Recht, im Namen von Menschen mit Behinderung, „verantwortliche Politikerinnen und Politiker“ zu einem Dialog einzuladen?

4. Haben die „Fachverbände für Menschen mit Behinderungen“ selbst einmal Menschen mit Behinderungen konkret nach deren Wünschen befragt?

5. Sind sich die genannten „Fachverbände“ darüber im Klaren, dass sie auf eben diese Weise zur ENTMÜNDIGUNG der Menschen mit Behinderung beitragen und diese auch autoritär vollenden?

Von Gisela Maubach

Wo bleibt eigentlich der Aufschrei angesichts dieser Scheinheiligkeit?

Die wirkliche Überschrift müsste lauten:
"Fachverbände fordern für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung die Unterbringung in der WfbM (deren Träger sie sind) und KEINE (!) Soziale Teilhabe.

Was ist eigentlich aus der Forderung "Nichts über uns ohne uns!" geblieben?

Warum wird mit jeder Selbstverständlichkeit akzeptiert, dass Einrichtungsträger die Interessenvertretung derer übernehmen, die in ihren eigenen Sondereinrichtungen extrem-gepoolt untergebracht werden?

Warum wird das Wort "Teilhabe" benutzt, wenn mit dieser Forderung die Soziale Teilhabe automatisch nachrangig wird und die Gruppenunterbringung in der WfbM vorrangig?
Das positiv besetzte Wort "Teilhabe" wird missbraucht und instrumentalisiert, um die Füllung der Werkstätten schönzureden.

Aufgrund des Interessenkonflikts als Träger von Sondereinrichtungen sollten Lebenshilfe, Caritas usw nicht (!) die Interessen derer vertreten dürfen, die gerne mitten in der Gesellschaft leben möchten und mit Sondereinrichtungen nichts zu tun haben wollen.

Die vorrangige (!) Unterbringung in einer WfbM hat mit "Teilhabe" nichts - aber auch gar nichts - zu tun!

Von Gisela Maubach

Diese Fachverbände repräsentieren nach eigenen Angaben ca. 90 % der Dienste und und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen - also Sondereinrichtungen!

Als Vertreter der Sondereinrichtungen können diese Fachverbände nicht gleichzeitig die Interessen derjenigen vertreten, mit denen diese Sondereinrichtungen gefüllt bleiben sollen.

Dass hier die Interessen der Sondereinrichtungen vertreten werden, erkennt man u.a. unter Nr. 3 der aufgelisteten Kernthemen:

Dort ist zu lesen: "Die bisherige Hürde für den Eingang in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung, das sogenannte "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung", führt dazu, dass bestimmte Menschen gänzlich und dauerhaft von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen sind."

Die Fachverbände fordern, das "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" aufzuheben.
Im Umkehrschluss fordern sie damit für den betroffenen Personenkreis die Vorrangigkeit der Sondereinrichtung Werkstatt, denn laut § 102 Abs. 2 BTHG ist die Teilhabe am Arbeitsleben vorrangig vor der Sozialen Teilhabe.

Wer in der Realität nicht arbeiten kann, aber Anspruch auf einen Werkstattplatz hätte, müsste diesen Werkstattplatz also vorrangig vor der Sozialen Teilhabe in Anspruch nehmen.

Mit dieser Forderung der Fachverbände würde Inklusion unmöglich gemacht!

Wären die Fachverbände an wirklicher Teilhabe interessiert, würden sie eine individuelle (personenzentrierte) Bedarfsfeststellung fordern - und keine Vorrangigkeit der Sondereinrichtung Werkstatt vor Sozialer Teilhabe.
Es ist heuchlerisch, den Abbau der Hürde vor dem Eingang der Werkstatt zu fordern, wenn man genau weiß, dass der Weg in die Werkstatt für die betroffenen Menschen eine Einbahnstraße ist, aus der es dann kein Entrinnen mehr gibt.