Forderung nach freier Wohnungswahl
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: VdK NRW
Düsseldorf (kobinet) Freie Wohnungswahl für Menschen mit Behinderung fordert der Sozialverband VdK in Nordrhein-Westfalen und verlangt dazu verbindliche Regelungen zum barrierefreien Bauen in diesem Bundesland.
Das Baurechtsmodernisierungsgesetz des Landes stößt nicht nur beim Sozialverband VdK und anderen Interessenorganisationen der Menschen mit Behinderung auf Kritik. Das macht der Vorsitzende Horst Vöge mit Blick auf die aktuell stattfindende Anhörung im Landtag deutlich: "Anstelle von Verbesserungen drohen durch die geplanten Regelungen zur Barrierefreiheit sogar Verschlechterungen für bis zu 1,82 Millionen schwerbehinderte Menschen, die nach den heute veröffentlichten Daten des Statistischen Landesamts 'IT.NRW' in unserem Bundesland leben."
Wie auch aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hervorgeht, sieht der VdK-Landesvorsitzende insbesondere die selbstbestimmte Teilhabe von Rollstuhlfahrern gefährdet: "Vorgaben zu Wohnungen, die auf deren spezielle Bedürfnisse zugeschnitten sind, fallen im derzeitigen Entwurf unter den Tisch. Das ist ein Rückschritt gegenüber den seit Jahrzehnten geltenden Vorschriften", so Horst Vöge.
Um dem steigenden Bedarf angesichts des demografischen Wandels gerecht werden zu können, fordert der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen die von der Vorgängerregierung geplante Einführung einer sogenannten R-Quote. "Zwar hat die schwarz-gelbe Koalition eine Förderung für rollstuhlgerechte Wohnungen vorgesehen. Allerdings haben Investoren in der Vergangenheit immer wieder behauptet, dass sich letztere schlechter vermarkten lassen, sodass attraktivere Konditionen wirkungslos verpuffen könnten", gibt Horst Vöge zu Bedenken und betont: "Damit dringend benötigter Wohnraum für Rollstuhlfahrer auch wirklich in allen Regionen entsteht, brauchen wir unbedingt rechtlich verbindliche Lösungen wie auch wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Barrierefreiheit."
