Mehr Werkstattplätze in Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wappen von NRW
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Bild: Public Domain

Düsseldorf (kobinet) In den nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen stieg die Stellenzahl gegenüber dem Vorjahr um rund ein Prozent auf etwas mehr als 80.000. Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst diese Arbeitsplätze jährlich mit rund fünf Millionen Euro. Die Zahl der Inklusionsbetriebe im bevölkerungsreichsten Bundesland lag nach Angaben der Landesregierung Ende 2017 bei knapp 300 Betrieben mit rund 8.000 Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte. Darüber berichtete der WDR vor kurzem.

Dem WDR-Bericht zufolge profitieren arbeitslose Schwerbehinderte deutlich weniger von der guten Lage auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt als Beschäftigte ohne Behinderung. Das gehe aus einem am vergangenen Mittwoch vorgestellten Bericht der Landesregierung an den Arbeitsausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor.

Link zum WDR-Bericht

Die Entwicklung der stetig steigenden Zahl der Werkstattplätze hat nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 nichts mit dem zu tun, was der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen Deutschland nach der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands 2015 ins Stammbuch geschrieben hat. Dort heißt es zum Thema Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27) u.a.:

"49. Der Ausschuss ist besorgt über

(a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates;

(b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern;

(c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.

50. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch

(a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an barrierefreien Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen;

(b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt;

(c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind;

(d) die Sammlung von Daten über die Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt."

Link zu den Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ab Seite 127 der Broschüre Deutschland auf dem Prüfstand vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen des NETZWERK ARTIKEL 3

Lesermeinungen zu “Mehr Werkstattplätze in Nordrhein-Westfalen” (4)

Von Gisela Maubach

Höchst bedenklich ist vor allem, dass von den selbsternannten Interessenvertretern grundsätzlich nur das Budget für Arbeit als Alternative zur Werkstatt thematisiert wird.
Insbesondere in NRW ist das ein Schlag ins Gesicht für alle, die zu (!) behindert sind, um das Budget für Arbeit nutzen zu können.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass Menschen, die nicht arbeitsfähig sind, von der gesamten Behindertenpolitik (incl. der Selbstvertreter) ignoriert werden und mit jeder Selbstverständlichkeit in den Werkstätten extrem-gepoolt werden - eben weil sie nicht arbeitsfähig sind und keine Chance auf dem "richtigen" Arbeitsmarkt haben.
Warum interessiert es niemanden, dass die WfbM vorrangig vor Sozialer Teilhabe sein soll, so dass arbeitsunfähige Menschen aus der nichtbehinderten Welt ausgeschlossen werden?
Wird Extrempooling für diesen Personenkreis akzeptiert?

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"In den Behindertenwerkstätten stieg die Stellenzahl gegenüber dem Vorjahr um rund ein Prozent auf etwas mehr als 80.000. Das Land bezuschusst diese Arbeitsplätze jährlich mit rund fünf Millionen Euro."

Das ergibt pro WfbM-Platz 62,50 € als "Zuschuss" vom Land.

Warum werden nicht diejenigen Kosten beziffert, die der LVR übernimmt?
Allein die "Jahrespauschale" und die "Substanzerhaltungspauschale" ergeben zusammen mehr als 10.000 €. Und darin ist die "ABC-Pauschale" (Personalmehrbedarf je nach Fallgruppe) noch nicht mal enthalten.
Warum gibt es hinsichtlich dieser Beträge keinerlei Transparenz?
Warum erfährt kein Betroffener, was sein Werkstattplatz kostet?
Und warum werden diejenigen, für die die höchste Fallgruppen-Pauschale gezahlt wird (mit hohem Betreuungsbedarf) nie thematisiert, wenn es um Alternativen zur WfbM geht?

Von rgr

Die Zukunft und der aktuelle Handlungsbedarf stehen nicht im 'Stammbuch'

Im ersten Staatenbericht hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN 'sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne' für 'die schrittweise Abschaffung der WfbM' empfohlen.

Das war am 13. Mai 2015. Der Elan der ersten Schritte ist bald drei Jahre alt. Der unterdessen angerichtete menschenrechtliche Schaden ist noch gar nicht abzusehen. Das System WfbM erfährt derweil eine Restauration und die weitere Zusteuerung einer wachsenden Zahl Menschen wird organisiert.

Deutschland wurde von einem Rechtsruck erfasst, der die Politik gegen die Arbeiterklasse verschärft. Das öffentliche Bild wird von allem störenden befreit. Schulen proben den Notstand gegen Inklusion. Neben den Sondereinrichtungen der Sozialwirtschaft, den geschlossenen Abteilungen in Kliniken, den Förderschulen entstehen Lager und Abschiebeknäste.

Was folgt nun auf a) sorgen und b) empfehlen? Protest und Forderungen müssen den kommenden Staatenbericht anführen. Jetzt ist die Zeit, da der menschenrechtliche Schaden zu bilanzieren ist.

Von Gisela Maubach

Leider wird auch in diesem Beitrag wieder nicht erwähnt, dass in Nordrhein-Westfalen auch arbeitsunfähige Menschen mit schwersten geistigen Behinderungen extrem-gepoolt in den Werkstätten betreut werden. Auch diese Menschen haben offiziell einen "arbeitnehmerähnlichen" Status, obwohl sie in eigenen Gruppen unter sich betreut werden und an der Produktion der Werkstatt nicht beteiligt sind.

Wenn nun zwecks Abschaffung der Werkstätten nur der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt gefordert wird, stellt sich automatisch die Frage, was dann mit den Menschen geschehen soll, die für den Arbeitsmarkt definitiv zu behindert sind?

Solange die Vorrangigkeit der WfbM vor der Sozialen Teilhabe im BTHG existiert (§ 102 Abs. 2), werden die Werkstätten immer Sammelbecken für Menschen mit schwersten geistigen Behinderungen bleiben, deren vorrangiges Extrempooling dann niemanden mehr interessieren wird.