Arbeitsmarkt ist exklusiv

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
Annelie Buntenbach - Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands
Bild: DGB/Simone M. Neumann

Berlin (kobinet) Der - Arbeitsmarkt ist exklusiv statt inklusiv das stellte DGB-Vorstandmitglied Annelie Buntenbach anlässlich des europaweiten Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai in Berlin fest.

„Menschen mit Behinderung werden nach wie vor am Arbeitsmarkt ausgegrenzt", sagte sie. Ausbildung und Beschäftigung bleiben nach ihren Worten weiterhin exklusiv, statt inklusiver zu werden. Zwar sei die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen in den vergangenen Jahren gesunken, dies allerdings langsamer als die allgemeine Arbeitslosenquote. Dazu führte Buntenbach aus: "Der Abstand zwischen beiden Gruppen ist sogar noch gewachsen.2016 lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen bei 12,4 Prozent (2009: 14,6%), die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote bei 7,8 Prozent (2009: 10,5%)".

Ähnlich verhält sich das bei der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. "Auch hier gibt es keine Verbesserungen," so das DGB-Vorstandesmitglied, "sie liegt immer noch bei bei 54 Wochen während die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit insgesamt liegt aktuell bei 38 Wochen liegt".

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch am Arbeitsmarkt schrittweise umzusetzen. Ziel muss es, so der DGB, sein, die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen messbar zu senken. Der DGB fordert deshalb, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen stark anzuheben. Dabei sollte gestaffelt vorgegangen werden, so dass Anstrengungen der Unternehmen belohnt werden.

Lesermeinungen zu “Arbeitsmarkt ist exklusiv” (3)

Von Ellen

@TN
Mein E-Rollstuhl ist nicht schwerer als andere und völlig in Ordnung. Ich wollte lediglich deutlich machen, dass man einen E-Rollstuhl nun mal nicht mal kurz über ein oder zwei Stufen heben kann.
Es geht hier nicht um einen Rollstuhl, sondern um die Barrierefreiheit der Gewerkschaftsveranstaltungen.
MfG Ellen

Von TN

@ Ellen:
Haben Sie es probiert, einen leichtgewichtigeren Elektrorollstuhl verordnet und (noch wichtiger) vom Sanitätshaus angeboten zu bekommen?
Es kann und darf doch nicht sein, dass Sie (im Grunde genommen) immobil gemacht worden sind, da Sie offensichtlich einen schwergewichtigen Elektrorollstuhl fahren.

Mit freundlichen Grüßen,
TN.

Von Ellen

Lieber DGB,

als langjähriges Verdi-Mitglied FB9, muss ich den Ball auch mal zurückspielen. Fangt doch bitte mal bei Euch selber an mit der Barrierefreiheit. Mein Amt im LBFbV musste ich aufgeben, weil zu viele Veranstaltungen/Klausurtagungen nicht rollstuhlgerecht waren und ich nun mal mit einem schweren Elektrorollstuhl unterwegs bin. Jetzt bin ich nur noch auf Ortsebene aktiv und muss auch hier ständig nachhaken: Komme ich in den Veranstaltungsort.
Geht doch bitte mit gutem Beispiel voran.
Danke.
Ellen