Teilhabeberatung wird wissenschaftlich begleitet
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: BMAS
Berlin (kobinet) Die durch das Bundesteilhabegesetz geschaffene ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderung wird fortlaufend wissenschaftlich evaluiert, um das Beratungsangebot dem Bedarf anzupassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1758) auf eine Kleine Anfrage (19/1503) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie es in einem Bericht des Nachrichtendienstes Heute im Bundestag heißt.
In Frage Nummer 16 fragen die Grünen: "Was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Weiterführung der Finanzierung über die zunächst vorgesehenen fünf Jahre hinaus, um langfristig die Zahl der Beratungsstellen zu erhöhen, die von Organisationen betrieben werden, die nicht zugleich Leistungserbringer sind bzw. Leistungserbringer als Regional- oder Landesverbände vertreten?" Hier antwortete die Bundesregierung wie folgt: "Die Bundesregierung hat unabhängig von dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen verlässlichen Schutz der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung durch eine Weiterführung der Finanzierung eine wissenschaftliche Begleitforschung (Evaluation) in Auftrag gegeben. Die Erkenntnisse aus der Evaluation und der Beratungsdokumentation der geförderten Träger werden in die Überlegungen der Ausgestaltung der Weiterführung der Finanzierung einfließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 ergänzend verwiesen."
