60 Millionen € für meist aussondernde Einrichtungen in Bayern

Veröffentlicht am von Andreas Vega

Wappen der bayerischen Staatsregierung
Wappen der bayerischen Staatsregierung
Bild: Offizielle Grafik

(München) Das bayerische Staatsministerium brüstet sich in zahlreichen Pressemitteilungen mit der finanziellen Unterstützung von angeblichen inklusiven Wohn- und Arbeitsplätzen im Freistaat. Auch dieses Jahr scheint die vorrangige Förderung der Einrichtungen von Trägern der klassischen Wohlfahrt munter weiter zu gehen.

Während die UN-Behindertenrechtskonvention weitgehend nicht in Deutschland und auch in Bayern umgesetzt wird, prahlt die neue bayerische Sozialministerin Schreyer mit millionenfachen Ausgaben ihres Ministeriums für inklusive Projekte, zumindest was der bayerische Freistaat darunter versteht. Laut einer Presseerklärung von heute wird der Freistaat in diesem Jahr 59,5 Millionen € für sogenannte Wohn- und Arbeitsplätze „mitten in der Gesellschaft“ ausgeben. Bei näherer Betrachtung sehen die Dinge allerdings etwas anders aus. Werkstätten für Menschen mit Behinderung entsprechen in keiner Weise den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und werden munter weiter gefördert. Die geförderten Wohnplätze zeichnen sich laut Schreyer dadurch aus, dass sie zentral liegen liegen würden. Derzeit gäbe es bereits rund 35.000 Arbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, so die Pressemitteilung. Dazu kommen noch bayernweit rund 5400 Förderstättenplätze für Menschen mit schweren Behinderungen, die in den üblichen Werkstätten nicht arbeiten können.

Bei den Wohnplätzen orientiert sich Inklusion in Bayern scheinbar an der geografisch zentrumsnahen Lage. So wurden in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die geförderten Wohnheime in den Zentren der jeweiligen Ortschaften lägen.

Über die Förderung von ambulanten Strukturen und den Möglichkeiten ein wirkliches „Selbstbestimmtes Leben“ zu führen erfährt man erst einmal nichts. Auch die Selbstvertretung von Menschen mit großem Assistenzbedarf spielt in Bayern keine besonders große Rolle, zumindest nicht bei der finanziellen Förderung durch den Freistaat.

Lesermeinungen zu “60 Millionen € für meist aussondernde Einrichtungen in Bayern” (3)

Von Behindert_im_System

@ von Andreas Vega – zweiter Teil

Zitat:

„Auch die Selbstvertretung von Menschen mit großem Assistenzbedarf spielt in Bayern keine besonders große Rolle, zumindest nicht bei der finanziellen Förderung durch den Freistaat.“

Dieser Satz sagt wirklich alles, was man nur entsprechend auch verstehen muss.
Die großen Macher dieses sehr schlechten Bayerischen Teilhabegesetz Frau E. Müller als Ministerin und Frau Sell (Referentin) im Staatsministerium und untergebene von Frau Müller haben bereits die Flucht ergriffen und lassen uns behinderte Menschen mit diesem Scherbenhaufen zurück. Viel hätte erreicht werden können, dann hätte man aber auch nicht in Abhängigkeit geraten dürfen, weder bei den Bezirken noch den Fördermitteln des Freistaates Bayern.

Von Behindert_im_System

@ von Andreas Vega

Zitat:

„Über die Förderung von ambulanten Strukturen und den Möglichkeiten ein wirkliches „Selbstbestimmtes Leben“ zu führen erfährt man erst einmal nichts.“

Frage:

Glauben Sie wirklich im ernst, dass so etwas jemals kommen sollte, oder geplant war?
War denn ein solches „ Selbstbestimmtes Leben „ überhaupt jemals gewollt? Haben nicht Verbände und da meine ich nicht nur die Wohlfahrt mit der angeblich guten Reform der Eingliederungshilfe und deren Zustimmung zur OBA ( Offene Behinderten Arbeit ) was Sie heute immer wieder kritisieren ermöglicht? Entspricht es nicht den Tatsachen, dass auch der von Ihnen vertretene Verband durchaus mit Fördergeldern des Freistaates bedacht wurde, aber Ihnen vielleicht vor lauter Blick aufs Geld entgangen sein könnte, oder ist, dass man nicht bemerkt hat, oder bemerken wollte, wer sich mit dem Teufel einlässt, darf sich nicht wundern wenn der Teufel den Untergang festigt und die Geldgeber sich der Hörigkeit ihrer verblendenden Bittsteller immer sicherer werden, oder stimmt das nicht? Ohne die Geldgeber und das Geld welches sie bewilligen und welches nur dann fliest wenn zu erkennen ist, man handle im Sinne des bestehenden und gefestigten Systems mit Propaganda und Überzeugung, kann man doch heute nicht so einfach auch aus ihrem Verband sagen, nur die anderen seien schuld?

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Derzeit gäbe es bereits rund 35.000 Arbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, so die Pressemitteilung. Dazu kommen noch bayernweit rund 5400 Förderstättenplätze für Menschen mit schweren Behinderungen, die in den üblichen Werkstätten nicht arbeiten können."

Zitat-Ende

Und das Absurde ist, dass die Verbände, die für diesen Personenkreis ja gleichzeitig die Träger dieser Sondereinrichtungen sind (Lebenshilfe etc.), lediglich die Verschiebung von Förderstätte in WfbM fordern, indem einfach pro forma erklärt wird, dass gar keine Menschen mehr existieren, die "nicht arbeiten können" - so wie in NRW bereits Realität. Also von der einen Sondereinrichtung in die andere Sondereinrichtung - und dort kommen diese Menschen dann nie wieder raus (siehe § 200 SGB IX ab 2018).

Von welcher "Selbstvertretung" reden wir bei diesem Personenkreis, wenn die Verbände gleichzeitig Träger derjenigen Einrichtungen sind, die sie auch zukünftig gefüllt haben möchten?

Und welche personenzentrierte Bedarfsfeststellung kann dann stattgefunden haben, wenn ein nicht-arbeitsfähiger Mensch vorrangig in der Sondereinrichtung WfbM unterzubringen ist - nur weil er einen Anspruch (!) auf einen WfbM-Platz hat, der über "Teilhabe am Arbeitsleben" finanziert wird, die nicht einfach zurückgewiesen werden darf?

Leider wurde nie realisiert, welche Folgen die Abschaffung des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung haben kann. Aber es kann ja wohl nicht sein, dass ein nicht-arbeitsfähiger Mensch nur über einen Rechtsstreit aus der WfbM rauskommt, indem man nachweist, dass in der Realität keine Arbeitsfähigkeit vorliegt, so dass die Teilhabe am Arbeitsleben auch nicht die geeignete Leistung sein KANN - sondern nur dem gewollten Extrempooling dient.